…umgehend auf die geänderte Rechtslage reagiert und berechtigterweise rückwirkend - die bis dato nicht mögliche - Erstattung der Vorsteuern beantragt. Die erkennende Behörde hätte allerdings der Bw. die für die Bw. überraschende Rechtsansicht umgehend mitteilen müssen, um ihr die Einbringung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen…
…genannten Aktenzahl, betreffend den "geänderten Einkommensteuerbescheid 2018 und Vorauszahlungsbescheide 2018 und Folgejahre", umfasst. Zur Unzulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 B-VG zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der…
…1 B-VG zu erledigen. Im folgenden Text wird bereits die der neuen Rechtslage entsprechende Terminologie verwendet. Der Beschwerdeführer brachte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Erhebung von Beschwerden gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2008 bis 2010 ein. Die Bescheide…
…Jahr jedenfalls eine "Betriebsaufgabe" stattgefunden hätte. I.3. Mit Eingabe vom 31.07.2010 beantragte der Bf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist iZm den Einkommensteuerbescheiden 2001 bis 2003. Am selben Tag wurde Beschwerde gegen die Einkommensteuerbescheide 2001 bis 2003 vom…
…mit allen anderen "Bescheiden" vorgesehen, die rechtswidriger Weise auf derartige Erledigungen gestützt worden seien. Die Rechtslage hab sich durch die Novellierung des § 295 Abs. 4 BAO in wesentlichen Punkten geändert (BGBl I 2011/76). Hiermit sei auch die Rechtsprechung, dass Feststellungen jener Feststellungsbescheide zu Grunde…
…über die Auszahlung französischer Pensionsauszahlungen und Parteienvorhalt geänderte Einkommensteuerbescheide für 2016 und 2017. Mit Antrag vom 29.1.2025 beantragte die Bf. die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand", wobei aus dem Kontext des Schriftsatzes abgeleitet werden kann, dass die Wiedereinsetzung in versäumte Beschwerdefrist beantragt wurde.…
… 302 BAO nach Bekanntgabe (§ 97 BAO) des Bescheides von der geänderten Rechtslage bzw Änderung der Rechtsauslegung zu § 6a NoVAG 1991 Kenntnis zu erlangen. Ob aufgrund dieses Ereignisses die Wiedereinsetzung zu bewilligen ist, hängt von der Beurteilung der Verschuldensfrage ab. Es wird die Frage zu klären…
… 6a NoVAG 1991 abzusehen. Erst mit dem Erlass des BMF vom Mai 2013 und der darauf basierenden Publizierung der geänderten Rechtsansicht des BMF zum Bonus-Malus-System zB in Zeitschriften wurde die neue Rechtslage zu § 6a NoVA kommuniziert und damit über einen eingeschränkten Fachkreis hinaus…
…100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten). Im Hinblick auf die durch diese Fassung geänderte Rechtslage ergibt sich im vorliegenden Fall für den strittigen Zeitraum Folgendes: 3.2. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 12.7.2004 wies das Finanzamt den Antrag der Bw. für den Zeitraum…
…der Liste wegen Abweisung eines Konkursantrages der WGKK mangels kostendeckenden Vermögens aufrechterhalten. Die WGKK hat mir zwar nach Kenntnis des Sachverhalts die Zahlung von leistbaren kleinen Raten bewilligt, konnte jedoch den Konkursantrag auf Grund der geänderten Rechtslage nicht mehr zuruckziehen. Das Berufsverbot wurde wegen Strafanzeigen…
…Zollamtes Wiener Neustadt vom 21. Februar 2000, GZ. 226/02159/5/97, betreffend Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen stand gemäß § 308 gemäß § 308 Bundesabgabenordnung (BAO), entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR…
…der Begründung setzte es sich aber mit den Gründen für die Abweisung der Wiedereinsetzung auseinander. Unter Anderem führte es aus, dass es der Bw. trotz der damals von der Finanzverwaltung vertretenen Rechtsansicht, eine Vorsteuererstattung sei wegen Umsätzen der ausländischen Telekommunikationsdienstleister in Österreich nicht zu gewähren…
…Erstattungen vom 20. Dezember 2002, GZ. 610/18853/7/1997/b, betreffend Wiedereinsetzung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht…
…werten sei, welches die Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bilden könnte. Der Verwaltungsgerichtshof geht dabei davon aus, dass es Aufgabe der Partei ist, sich über die Rechtslage ausreichend zu informieren. Die angebliche Unkenntnis der Geringfügigkeitsgrenze der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, kann nach…
…Behörde über den Wiedereinsetzungsantrag absprechen könne. Auf das inhaltliche Vorbringen der Bf. war wegen der Verspätung des Antrages nicht einzugehen. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt…
…aber eine allfällige Beschwerde gegen den Festsetzungsbescheid vom 30.01.2012bereits längst erledigt gewesen wäre. Hier dem Beschwerdeführer im Lichte der Wiedereinsetzung den Vorwurf zu machen, er hätte - wenn nicht einmal die Behörde selbst die Rechtslage erkannt hätte, was diese auch zugestehe - tätig werden müssen…
…strenge Voraussetzungen zu binden. Diese Ausgangsprämisse des Verfassungsgerichtshofs hat sich durch die zitierte Judikatur grundlegend geändert. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs kann eine (nicht bestehende) private Mitverwendung des Arbeitszimmers des Beschwerdeführers eine Begründung für die Aufrechterhaltung der angegriffenen Rechtslage nicht mehr liefern. Wie der Verwaltungsgerichtshof…
…in der mündlichen Verhandlung seitens der Bw geäußerte Vorbehalt gegen diese beiden Autorinnen wegen deren geringen Lebensalters erweist sich in Anbetracht fehlender stichhaltiger Argumente gegen deren nach Ansicht des Senates fundierte Analyse der bestehenden Rechtslage als völlig verfehlt. Diese Rechtsansicht gilt nach Ansicht des Senates…
…kommt eine aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes nicht zu. Dasselbe gilt für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist. (2) Der Verwaltungsgerichtshof hat jedoch auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen…
…dieser Entscheidung zugrunde liegenden Rechtsvorschriften wesentlich geändert haben (VwGH 8.5.2008, 2004/06/0227; VwGH 8.5.2008, 2006/06/0321und die do. zit. Judikate). Die Änderung der Rechtsprechung hinsichtlich der Auslegung einer Rechtsnorm führt nicht zu einer Änderung der Rechtslage. Nachdem über einen…