…einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis als vom rechtskräftigen Bescheid zum Ausdruck gebracht, geführt hätten. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes reicht als Begründung für eine Wiederaufnahme von Amts wegen auch aus, wenn im Wiederaufnahmebescheid auf andere Dokumente (etwa auf die Begründung eines anderen Bescheides…
…vorher anzukündigen, sofern hiedurch der Prüfungszweck nicht vereitelt wird. Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die…
…wenn er von Amts wegen erlassen wird, eine Begründung zu enthalten hat. § 307 Abs. 3 BAO lautet: […] "Durch die Aufhebung des die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligenden oder verfügenden Bescheides tritt das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden…
…steht kein Pendlerpauschale zu (BGBl. I Nr. 53/2013). Wie bereits oben ausgeführt, ist die Wiederaufnahme von Amts wegen insbesondere dann zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen, die im bisherigen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in…
…hervorgekommen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen. Der Wissensstand der Behörde bezüglich der vorhergehenden Jahre ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht maßgebend. Ein allfälliges Verschulden der Behörde an der Nichtausforschung von Sachverhaltselementen schließt die amtswegige Wiederaufnahme nicht aus (zB VwGH 2.3.2006, 2002…
…Judikatur). Für die amtswegige Wiederaufnahme ist es unmaßgeblich, ob die neuen Tatsachen im Erstverfahren verschuldet oder unverschuldet nicht berücksichtigt worden sind, dh. dass auch ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgebenden Tatsachen bzw. Beweismittel im Erstverfahren die Wiederaufnahme von Amts wegen nicht ausschließt (vg…
…Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen bzw. Beweismittel im Erstverfahren schließt die Wiederaufnahme von Amts wegen nicht aus (Hinweis E 8. März 1994, 90/14/0192)…
…sind, zu ermitteln. Die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörden besteht innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwandes. Diese amtswegige Ermittlungspflicht befreit aber den Abgabepflichtigen nicht von seiner Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht. Eine erhöhte Mitwirkungspflicht besteht dann, wenn ungewöhnliche Verhältnisse vorliegen…
…grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen gemäß § 303…
…19.10.2016, Ra 2014/15/0058, erwog der Verwaltungsgerichtshof nach dem Hinweis, dass mit dem FVwGG 2012 eine Harmonisierung der Wiederaufnahme von Amts wegen mit jener auf Antrag (vgl. auch diesbezüglich die Erläuterungen zur Regierungsvorlage 2007 BlgNR 24. GP 22) erfolgte, aber insbesondere nicht…
…Abs 1 BAO für die Entscheidung über die Wiederaufnahme zuständige Behörde. Unter "Sache" ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde gebildet hatte. Bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid, wie dem der Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens von Amts wegen…
…b BAO n.F. (idF BGBl I 14/2013) kann eine Wiederaufnahme von Amts wegen unter anderem in jenen Fällen vorgenommen werden, in denen Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen…
…Berufung wurde erwogen: A. Gemäß § 303 Abs 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen (unter den Voraussetzungen des Abs 1 lit a und lit c sowie) in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend…
…Behörde nicht bekannt war (nova reperta). Ein Verschulden der Behörde für das Nichtausforschen solcher Sachverhaltselemente, obwohl ausreichende Hinweise für die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen vorhanden waren, schließt die Wiederaufnahme von Amts wegen nicht aus (so die herrschende Lehre und ständige Judikatur; für viele siehe Ritz, aaO., …
…Abhaltung einer mündlichen Verhandlung zurück. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen…
…dem besondere Mängel anhaften, aus der Welt zu schaffen und die Rechtskraft des konkreten Bescheides zu beseitigen. Die Wiederaufnahme von Amts wegen ist nur aus den im Gesetz taxativ angeführten Wiederaufnahmegründen zulässig und im Falle des Vorliegens solcher Rechtsgründe ins behördliche Ermessen gestellt (vgl. "..ist…
…Strittig ist, ob die amtswegige Wiederaufnahme zu Recht erfolgte. Aus rechtlicher Sicht ist auszuführen wie folgt. Gemäß § 303 Abs 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs 1 lit a und c und in allen Fällen zulässig, in…
…nicht durchgeführt, sondern reine Mutmaßungen und Spekulationen getroffen. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Zur Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ua. in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die…
…wenn der Abgabenbehörde ein richtiges, umfassendes und klares Bild von den für die Entscheidung maßgebenden Umständen verschafft wird (VwGH 15.12.1983, 82/15/0166). Die Wiederaufnahme erfolgte somit zu Recht. Nach den Ausführungen des Prüfungsberichtes (Tz 36) erfolgte sie unter Bedachtnahme auf das Ergebnis…
…sollten. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Wiederaufnahmebescheide (betreffend Einkommensteuer 1997 bis 1999): Das Finanzamt stützt die Wiederaufnahme des Verfahrens auf den sogenannten "Neuerungstatbestand", der im § 303 Abs. 4 BAO normiert ist: "Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist unter den Voraussetzungen des Abs…