…Widmung des Abgabenguthabens zur Tilgung der verbleibenden Abgabenschuld aus der Körperschaftsteuer 2004 verabsäumt worden sei. Das Abgabenkonto habe über einen Zeitraum von fünf Monaten bestanden und sei für keinen anderen wirtschaftlichen Zweck zur Verfügung gestanden. Dieses Vorbringen steht im Widerspruch zur Aktenlage, da dieses Guthaben…
…der Voraussetzung für das Bestehen einer sachlichen Unbilligkeit wäre, kann daher gegenständlich keine Rede sein. Ohne Widmung eines bestimmten Betrages als Anzahlung und damit ohne Abgabe einer Willenserklärung hat ein während des zinsenrelevanten Zeitraumes auf dem Abgabenkonto bestehendes Guthaben aber keinen Einfluss auf das Ausmaß…
…die Widmung des Guthabens oder eines Teiles davon als Anzahlung auf die Einkommensteuer 2005 und/oder 2006 verfügen können. Es wäre am Bw. gelegen gewesen, das auf seinem Abgabenkonto befindliche Guthaben zeitgerecht mit gesondertem Schreiben an das Finanzamt als Anzahlung für die Einkommensteuer 2005 und…
…der Voraussetzung für das Bestehen einer sachlichen Unbilligkeit wäre, kann daher gegenständlich keine Rede sein. Ohne Widmung eines bestimmten Betrages als Anzahlung und damit ohne Abgabe einer Willenserklärung hat ein während des zinsenrelevanten Zeitraumes auf dem Abgabenkonto bestehendes Guthaben aber keinen Einfluss auf das Ausmaß…
…Voraussetzung für das Bestehen einer sachlichen Unbilligkeit wäre, kann daher im gegenständlichen Fall keine Rede sein. Ohne Widmung eines bestimmten Betrages als Anzahlung und damit ohne Abgabe einer Willenserklärung hätte auch ein während des zinsenrelevanten Zeitraumes auf dem Abgabenkonto bestehendes Guthaben keinen Einfluss auf das…
…unterließ der Bf eine Verfügung über das auf seinem Abgabenkonto bestehende Guthaben. Die verschuldensunabhängige Formulierung des § 205 BAO berücksichtigt weder die Gründe, die zu einer späteren oder früheren Abgabenfestsetzung geführt haben, noch die Ursachen, die zum Unterlassen einer Anzahlung bzw. einer entsprechenden Widmung des auf…
…das auf ihrem Abgabenkonto bestehende Guthaben. Die verschuldensunabhängige Formulierung des § 205 BAO berücksichtigt weder die Gründe, die zu einer späteren oder früheren Abgabenfestsetzung geführt haben, noch die Ursachen, die zum Unterlassen einer Anzahlung bzw. einer entsprechenden Widmung des auf dem Abgabenkonto bestehenden Guthabens geführt haben. …
…1,500.000,00 entrichtet. Auf dem Zahlungsbeleg befindet sich der Vermerk "acto Zahlung" und der handschriftliche Vermerk "Saldo". Am 5. März 1992 wurden ÖS 130,343.082,00 entrichtet (Überrechnung eines Guthabens der X-AG). Die Gutschriften wurden vom Finanzamt am 13. Dezember 1990…
…Guthabens auf dem Verrechungskonto der Czemin-K. Forstgut V. GmbH & CoKEG. Für diese weiteren Nachstiftungen ist auch die Form des Notariatsaktes nicht zwingend. § 39 des Privatstiftungsgesetzes normiert das Formerfordernis des Notariatsaktes für Stiftungserklärungen, die auf das Bestehen der Stiftung Einfluss haben. Für eine weitere Widmung…
…welcher durch eine spätere Veranlagung der USt 2014 derogiert wurde sowie der UVA 01/2015, welche zum Großteil später bezahlt wurde. In seiner Begründung führte der Bf. Folgendes aus: "Am 26.01.2017 wurde ein Antrag auf Rückerstattung vom Guthaben des obigen privaten Steuerkontos unseres…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung betreffend Abweisung eines Antrages auf Rückzahlung eines Guthabens (§ 239 BAO) entschieden: 1. Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Vorlageantrag vom 3. Jänner 2003 wird als unzulässig…
…Verrechnungsweisung oder Zahlungswidmung ersichtlich. Da die Frist zur Nachholung der Verrechnungsweisung somit per 15. Jänner 2008 abgelaufen wäre, könnte eine Umbuchung daher auch nur saldomäßig ohne Widmung erfolgen. Tatsache bleibe daher, dass keine Anzahlung gewidmet worden oder nachträglich zu widmen wäre. Da die Fristen und…
…Betrag sei mittlerweile auch von der A.GmbH entrichtet worden. Es sei daher davon auszugehen, dass durch die Doppelzahlung auf einem Abgabenkonto ein Guthaben entstanden sei. In mehreren Telefonaten sei versucht worden, den Verbleib des einbezahlten Betrages zu klären. Das Finanzamt 1 habe dem Bf…
…2017) verwendet werden durfte. In diesem Verfahren stellte sich die Frage nach der Verrechenbarkeit der Umsatzsteuerschuld 10/2017 mit der Gutschrift aus der Forschungsprämie 2017 als Vorfrage für die Entscheidung über das Bestehen eines (rückzahlbaren) Guthabens. 72 Das Bundesfinanzgericht vertrat die Rechtsansicht, dass es entscheidend…
…der Einhebung am Abgabenkonto der Bf. wiederum vorgeschriebenen Abgaben führte zu einem Abgabenrückstand in der Höhe von insgesamt 592.835,02 Euro (zu diesem Zeitpunkt bestehendes Guthaben von 182.056,67 Euro). Am 06.09.2018 beantragte die Bf. die Vorlage der Beschwerden betreffend Wiederaufnahme…
…hat - dem Beschwerdeführer an der Nichtentrichtung der Lohnsteuer 10/2011 kein Verschulden trifft, da von der belangten Behörde der Antrag vom 15.11.2011 auf Überrechnung eines Guthabens irrtümlicherweise ohne die begehrte Verrechnungsweisung durchgeführt wurde. Demzufolge wurde das Finanzamtsguthaben bei der Tochterfirma ***Firma2kurz iHv €…
…Vertragspunkt 17) die Bestandgebühr von EUR 864,00 mit ausdrücklicher Widmung auf dem Einzahlungsbeleg auf das Abgabenkonto des Bestandgebers und Gesamtschuldners eingezahlt (vgl. § 214 Abs.7 BAO). Dieser Betrag wurde auf Grund des Vorliegens eines Gesamtschuldverhältnisses auf dem Abgabenkonto des Bestandgebers zusammengefasst im Sinn des…
…dass die gesetzlichen Anordnungen zu einem Ergebnis führen, das unbefriedigend erscheinen mag. Das Problem resultiert einerseits aus der Bagatellregelung des § 205 Abs. 2 2. Satz BAO und andererseits aus der unterlassenen Widmung des - ohne Zweifel bestehenden - Guthabens am Abgabenkonto. Was die Bagatellregelung betrifft kann festgehalten…
…205 Anm. 30). Sofern der Bf dem entgegenhält, dass i n der BAO keine Bestimmung enthalten sei, die verlange, es müsste in einem solchen Fall eine neuerliche Widmung der ausgewiesenen Guthaben als Anzahlung erfolgen, ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 205 Abs. 3 BAO, soweit keine…
…dem Finanzamt dieses nicht als Anzahlung bekannt gegeben wird. Die aus den vom Bw. dargelegten Abgaben resultierenden Guthaben wurden vom Bw. nicht als Anzahlung für die Einkommensteuer 2009 im Sinne des § 205 Abs. 3 BAO gewidmet (wobei eine Widmung vom Bw. auch nicht behauptet wurde)…