Tätigkeit (Gewerbebetrieb) erkennen lasse. In Anbetracht dieser Gegebenheiten kann im Zusammenhang mit den Käufen und dem Verkauf der Gewinnscheine jedenfalls keine gewerbliche Tätigkeit erkannt werden. Soweit aber kein gewerblicher Wertpapierhandel vorliegt, werden Veräußerungsgeschäfte (im Privatvermögen) nur dann erfasst, wenn Anschaffung und Veräußerung der einzelnen Papiere…
…Zahlungen ruhend stellen müsse. Diesem Stundungsansuchen wurde mit Schreiben vom 12.8.1998 seitens der Imperial Liegenschaftsverwaltungs-TreuhandgesmbH entsprochen. Lt. Depotauszug vom 17.7.2001 befanden sich folgende Wertpapiere (Gewinnscheine) im Besitz der Bw.: - 140 Stk. Cordial Immobiliengewinnscheinfonds Serie 1 - 150 Stk. Imperial Commerzimmobilien GS…
…einen entsprechenden Niederschlag finden müssen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Im Übrigen stünden die betriebliche Zuführung der Erträge aus den Wertpapierverkäufen sowie die ansatzweise Tilgung des Darlehens mit Mitteln aus dem Wertpapierdepot der Qualifizierung der Wertpapiere als Privatvermögen nicht entgegen, da einem Gesellschafter unbenommen…
…privat nutzbar sind, sondern nur mehr abgewickelt werden können. Bei Wertpapieren, aus denen sich ein laufender Ertrag ergibt bzw. die jederzeit veräußert bzw. auch unentgeltlich übertragen werden können, kann keine Rede davon sein, dass diese im Privatvermögen nicht nutzbar wären. Auch die in § 10 Abs…
…dafür, dass es von seiner Seite aus gewollt sein musste, die Wertpapiere im Privatvermögen zu halten. Dafür spricht auch die Auftragserteilung bei der Bank. An dieser Beurteilung vermag auch die Finanzierung durch die Beschwerdeführerin nichts zu ändern. Dass die Wertpapiere, soweit noch nicht veräußert, nach…
…seien. Werden Wertpapiere als für die Wertpapierdeckung der Abfertigungsrückstellung notwendig erachtet angeschafft, sind diese dem notwendigen Betriebsvermögen zuzurechnen. Die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen bzw. notwendigen Privatvermögen richtet sich nach der gegenwärtigen tatsächlichen Beziehung des Wirtschaftsgutes zum Betrieb und nicht nach einer ungewissen Möglichkeit (vgl. Doralt…
…im Betrieb bestimmt ist. Auch die Nachbesicherung des Kredites durch das "im Privatvermögen gehaltene Wertpapierdepot mit der Nummer 222 " - laut Vorhaltebeantwortung vom 20.1.2012 -und die damit vorgenommene Verpfändung macht diese Wertpapiere nicht zum Betriebsvermögen. Es scheitert einerseits darin, dass es sich um Privatvermögen…
…Betriebsvermögen und nicht im Privatvermögen eines Abgabepflichtigen gehalten werden. Der Umstand, dass die vom Abgabepflichtigen in den Jahren 2007 - 2010 angeschafften Wertpapiere nach wie vor in dessen Besitz stehen, hat für die Frage der Nachversteuerung der Freibeträge gem. § 10 EStG 1988 im Zeitpunkt der Aufgabe…
…anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Wertpapieren, nicht mehr als ein Jahr (Z 1 lit. b leg.cit) beträgt. Die Berechnung des Zeitraumes zwischen Anschaffung und Veräußerung erfolgt "von Tag zu Tag", wobei der Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes maßgebend ist. Unter Anschaffung und Veräußerung im Sinne des § 30…
…Wertpapiere des Umlaufvermögens seien mit den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsen- oder Marktwert anzusetzen. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung sei dabei nicht erforderlich (strenges Niederstwertprinzip). Wesentlich für den Teilwert sei der Kurswert des Papiers. Investmentfondsanteile seien mit dem Rücknahmepreis anzusetzen. Dieser entspreche im Regelfall dem…
…wurde und wofür auch aus der Sicht des UFS das Verfahrensergebnis keine Veranlassung bot, handelt es sich in der Sache um einen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere im Sinne der OGAW-Richtlinie. Wenn dennoch von einem Nicht-OGAW-Fonds auszugehen ist, so insbesondere deshalb…
…Betriebsvermögen ausgeschieden und ins Privatvermögen gelangt. Da mit der Betriebsaufgabe die betriebliche Sphäre erlosch und die Wertpapiere in die private Sphäre des Bf. übergingen, ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag gem. § 10 Abs. 5 EStG 1988 gewinnerhöhend anzusetzen. Die Nachversteuerung ist Teil des Aufgabegewinnes im Sinne des …
…der Entnahme ausschließlich im Privatvermögen des Bf. und waren daher, soweit die "Behaltefrist" noch nicht abgelaufen war, aus diesem Grund im Jahr der Entnahme nachzuversteuern. Der Einwand des Bf., es komme nicht darauf an, in welchem konkreten Betrieb des Bf. die Wertpapiere nach der Einbringung…
…in das Privatvermögen findet erst nach Ablauf der Behaltefrist statt. Die Käuferin hatte kein Interesse am Erwerb dieser Wohnbauanleihen, weil sie den Kaufpreis mit Fremdkapital finanzieren musste und die Rendite dieser Wertpapiere nach KESt nicht einmal 0,3% per anno beträgt - aber auch im Hinblick…
…ohne Befristung gewährt. Im Zuge der Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass in den Jahren 2007-2011 der FBiG (Freibetrag für investierte Gewinne) in Anspruch genommen wurde und begünstigte Wirtschaftsgüter (Wertpapiere) angeschafft wurden. Werden begünstigte Wirtschaftsgüter im Fall einer Betriebsaufgabe vor Ablauf der Behaltefrist ins Privatvermögen entnommen…
…dem Veräußerungserlös und dem Ausgabewert) erzielt. Vielmehr liegt ein nach den allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen ein im Privatvermögen steuerneutraler Vermögensverlust in Höhe von 30 (Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten) vor. Wie bereits in der Beschwerdevorentscheidung vom 24.05.2014 ausgeführt, setzt sich der beim Erwerb der…
…ausgeschieden sind und nunmehr dem Privatvermögen des Bf angehören (i. d. S. auch BFG 8. 7. 2016, RV/7105658/2015, n. v.). Dies ist keine "willkürliche Feststellung" der Behörde, sondern entspricht der einhelligen Lehre und Rechtsprechung. Darauf, dass die Wertpapiere im Privatvermögen weiter gehalten wurden…
…Wertpapiere zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen sind nicht betriebswirtschaftliche, sondern nur steuerliche Gesichtspunkte maßgeblich. Nach steuerlichen Gesichtspunkten sind Wirtschaftsgüter als notwendiges Betriebsvermögen anzusehen, die ihrem Wesen nach einem Betrieb objektiv zu dienen bestimmt sind und tatsächlich betrieblich genutzt werden. Eine Funktion der ausländischen Wertpapiere im…
…aber Wertänderungen oder den Erlös aus der Veräußerung der im Privatvermögen befindlichen Einkunftsquelle (vgl. VfGH 30.09.2010, G 35/10; VwGH 09.07.2008, 2005/13/0152; BFG 19.03.2014, RV/7101847/2013 zur Betriebsvermögenseigenschaft von Wertpapieren). Bezüglich der Einkünfte aus Kapitalvermögen bedeutet…
…im Gegensatz zur Liebhabereibeurteilung ausschließlich darauf an, ob ein Anschaffungs- bzw. Herstellungsvorgang in der Gesellschaftersphäre "wurzelt". (vgl. auch Pröll, ÖStZ 2009/583) Sollte die Behörde - entgegen unserer Auffassung - der Meinung sein, dass es sich bei der Anschaffung der Wertpapiere (Second Hand Polizzen) um nicht einmal…