…ein höherer Betrag investiert wird, als überhaupt erwirtschaftet wurde", kein taugliches Argument für die Nichtanerkennung als Betriebsausgabe darstellen. Die Angemessenheit der Sponsorzahlung sei ausschließlich in Bezug auf die dafür erhaltene Gegenleistung (Werbewirkung) zu prüfen. Nachdem der Auto Rennserie eine Rennserie darstelle, die in verschiedenen europäischen…
…Juni 2005 eingelangten Schreiben vom 7. Juni 2005 gab der Bw. zu den vom Referent an C am 11. Mai 2005 gerichteten (und nachfolgend zitierten) Fragen folgende Stellungnahme ab: "Wo hätte die Werbewirkung eintreten können? Wurde schon konkret geworben?" "Die Werbung war nur ein gewichtiger…
…betrieblicher) Grundlage beruhen und als angemessene Gegenleistung für die vom Gesponserten übernommene Verpflichtung zu Werbeleistungen angesehen werden können. Der Sponsortätigkeit muss eine breite öffentliche Werbewirkung zukommen." Dagegen brachte die steuerliche Vertretung des Bf. eine Berufung mit folgender Begründung ein: "Im Anhang übermitteln wir eine Bestätigung…
…geltend gemachten Aufwendungen gerade für die gegenständliche Reise nach Malta im Jahr 2001 zum Erhalt des Standortes der Schule und damit zu ihrer Tätigkeit an dieser Schule beitragen können, ist nicht nachvollziehbar. Die bloße Möglichkeit der Werbewirkung dieser Reise, sofern überhaupt feststellbar, reicht nicht aus…
…Grundlage beruhen und als eine angemessene Gegenleistung für die vom Gesponserten übernommene Verpflichtung zu Werbeleistungen angesehen werden können. Der Sponsortätigkeit muss eine breite öffentliche Werbewirkung zukommen. Einzelfälle von Sponsorzahlungen: Sportler und Vereine müssen Werbeleistungen zusagen, die erforderlichenfalls auch durch den Sponsor rechtlich erzwungen werden können…
… 20 Abs 1 Z 3 S 3 zur Hälfte abzugsfähig. Der Bf. habe Mitgliedsbeiträge geleistet, um - neben der Werbewirkung - Zugang zu Informationen zu erhalten, welche einen wesentlichen Bestandteil seiner politischen Tätigkeit darstellten. Die der Beschwerde beigelegten Belege weisen folgende Mitgliedsbeiträge nach: | Klubabgaben im Jahr…
…Der Umstand, dass der Werbewirkungsgrad und damit die Höhe der Zahlungen von den sportlichen Erfolgen abhängt, macht solche Zahlungen noch nicht zu einer Vergütung für die Teilnahme an der Sportveranstaltung. Eine solche setzt einen "unmittelbaren Zusammenhang" mit dem Turnier voraus (Ziffer 83 des OECD-Berichtes…
…unbeweglichem Vermögen, sondern für die Berechtigung gezahlt, die Werbewirkung der wissenschaftlichen Großveranstaltung durch Ausstellungen für eigene Belange nutzen zu dürfen. Die auf die Nutzung des unbeweglichen Vermögens entfallende Entgeltkomponente wird daher im gegebenen Zusammenhang (5-tägige wissenschaftliche Großveranstaltung eines gemeinnützigen Vereins) vernachlässigbar sein. Denn auch…
…1 Abs. 1 WerbeAbgG 2000) 2.1 Steuergegenstand ist die Erbringung von Werbeleistungen durch einen "Werbeleister" (zum Werbeleister siehe Tz 3.1). 2.2 Werbung ist die auf eine direkte oder indirekte Werbewirkung abzielende besondere Anpreisung der Vorzüge von am Markt angebotenen Leistungen. Nicht als…
…die zwar einem Fremdvergleich nicht standhalten, die aber doch geeignet sind, eine Werbewirkung zu entfalten (VwGH 23.1.1996, 92/14/0034); Einrichtung einer Sauna oder eines Schwimmbades in einem betrieblich genutzten Gebäude für den Anteilsinhaber löst in Höhe der Herstellungskosten eine verdeckte Ausschüttung aus…
…auf (zB Anschaffung von Parkbänken, eines Wartehäuschens), dann sind auch diese Beträge im Regelfall absetzbar (eine "Werbewirkung" ergibt sich in der Regel aus der Publikation in der Lokalpresse). Abziehbar sind weiters im Wahlkreis getätigte Blumenspenden aus verschiedenen örtlichen Anlässen (zB Muttertagsfeiern, runde Geburtstage von Mitbürgern…
…bei der begünstigten Körperschaft Rz 157: Sponsoreinnahmen eines Vereines, die als Gegenleistung für eine nachhaltige und ins Gewicht fallende Werbewirkung beim Verein angesehen werden können und mit einem unentbehrlichen Hilfsbetrieb in einem untrennbaren Zusammenhang stehen, zählen zu den Einnahmen dieses unentbehrlichen Hilfsbetriebes oder begründen einen…
…Firma A GmbH hätten im Zuge ihrer Einvernahme diese Rückzahlung der Sponsorgelder vehement bestritten. Auf die Frage, warum ein lediglich regional bekannter Verein, bei dem somit eine breite öffentliche Werbewirkung nicht gegeben sei, mit derart hohen Beträgen, in Summe 111.500,- Euro, gesponsert worden sei…
…2*** mit Werbeabgabe verrechnet wurden, wurden die Druckkostenbeiträge an die Stadt ***1*** und die Gemeinden (***3***) ohne Werbeabgabe verrechnet. Werbung iSd Werbe AbgG2000 ist die auf eine direkte oder indirekte Werbewirkung abzielende besondere Anpreisung von Vorzügen von am Markt angebotenen Leistungen. Echte redaktionelle Beiträge mit…
…das Jahr 2016 ein um € 24.986,62, für das Jahr 2017 ein um € 64.394,90 reduzierter Betrag geltend gemacht. Mit den von der beschwerdeführenden Gesellschaft getätigten Aufwendungen sei eine enorme Werbewirkung erzielt worden, weshalb diese Aufwendungen ausschließlich betrieblich veranlasst und als…
…eines alpinen Vereines, etwa in Form einer Patenschaft für ein Rettungsauto) geleistet, dann ist die Zuwendung (nicht aber der Mitgliedsbeitrag oder ein von allen Mitgliedern zu leistender zusätzlicher Betrag) auf Grund der dadurch ausgelösten Werbewirkung absetzbar, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine…
…EStG) und damit vom Abzug ausgeschlossen. Und dies auch dann wenn die Unterstützung im Interesse des Empfängers steht und diese Leistungen mit einer gewissen Werbewirkung für den Geber verbunden sind. Die Bewirtung von Geschäftspartnern ist nur dann abzugsfähig, wenn mit der Bewirtung ein konkreter Werbezweck…
…verrechnet wurden, wurden die Druckkostenbeiträge an die Stadt ***B.*** und die Gemeinden (***Zeitung 3***) ohne Werbeabgabe verrechnet. Werbung iSd WerbeAbgG2000 ist die auf eine direkte oder indirekte Werbewirkung abzielende besondere Anpreisung von Vorzügen von am Markt angebotenen Leistungen. Echte redaktionelle Beiträge mit allgemeinem Informationscharakter, jedoch…
…Werbeaufwand zuzurechnen sind? Wo war der strittige Wäschetrockner im Einsatz; wo befindet sich die "Tänzerin" (als Restaurierung bezeichnet); … Ebenso ersuche ich um klare Darstellung der Werbewirkung der Positionen unter Tz 20 (Geschenke und Wein). Bitte beachten sie hierbei die Bestimmungen des § 12 KStG bzw. …
…B. Kugelschreiber, Feuerzeuge mit Firmenlogo etc.) vorliegt. Die nachfolgend angeführten Aufwendungen werden mangels Werbewirkung als nichtabzugsfähige Repräsentationsaufwendungen anerkannt und somit gewinnerhöhend zugerechnet. 2012: Gewinnzurechnung lt. BP: 1.851,78 € (Kürzung VSt: 334,20 €) 2013: Gewinnzurechnung lt. BP: 1.362,82 € (Kürzung VSt…