19.5.4.11 Behandlung von Wartetasten- und Sonderverlusten 19.5.4.11.1 Verluste gemäß § 2 Abs. 2a EStG 1988 Rz 151 ff ist sinngemäß anzuwenden. 19.5.4.11.2 Verluste gemäß § 10 Abs. 8 EStG 1988 Rz 5995: Siehe Rz 3701Randzahl 5995…
…24.06.2010, 2007/15/0261) ist sinngemäß anzuwenden. Rz 6046: Als Einlage gilt auch eine tatsächliche Haftungsinanspruchnahme des Gesellschafters. Bloße Haftungszusagen oder ähnliche interne und auch externe Haftungsverpflichtungen reichen für eine Erweiterung des KapK I (oder für eine Aktivierung von bestehenden Wartetastenverlusten) nicht aus.
…in der Folge: öKommanditgesellschaft). In der Einkommensteuererklärung 2004 wurde aus dieser Beteiligung (in der Folge: öKommanditbeteiligung) ein Gewinnanteil von EUR 773.307,33 erklärt und unter der Kennzahl 346 ein IFB-Wartetastenverlust von EUR 598.661,14 sowie unter der Kennzahl 462 ein Verlustabzug gemäß …
…ausgehen, dass sämtliche Tätigkeiten von zur Buchführung verpflichteten Körperschaften als ein Gewerbebetrieb anzusehen seien, und daher nicht darauf abgestellt werden müsse, ob die zukünftigen Gewinne im identen "IFB wartetastenverlusterzeugenden" Betrieb anfallen würden. In der Berufungsergänzung vom 13. Juni 2003 wurde vorgebracht: "Gemäß § 10 Abs. 8…
…II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Betriebsprüfung bei der Beschwerdeführerin (Bf) wurde seitens der belangten Behörde festgestellt, die gewählte Konstruktion falle unter die Wartetastenregelung des § 2 Abs 2a EStG. Begründend…
…zur Höhe des steuerlichen Kapitalkontos mit anderen Einkünften ausgeglichen oder vorgetragen werden. Übersteigende Verluste sind aber nicht verloren, sie werden auf eine sogenannte "Wartetaste" gelegt und sind entweder analog zur Regelung des § 2 Abs. 2a EStG 1988 mit künftigen Gewinnen zu verrechnen oder werden durch…
…Veräußerungsgewinne noch Gesellschafter war, werde derzeit geklärt. Sollten die Summen tatsächlich an den Bw. fallen, so seien nach derzeitigem Kenntnisstand die Wartetastenverluste anzurechnen. Nach 11 Jahren sei über dies Verjährung anzunehmen. Mit Bescheid vom 28. August 1998 wurde die Berufung vom 28. Juli 1998 gem…
Einkünfte aus Gewerbebetrieb: | | | | C. Transportgeräte Handels GmbH & Co KG (StNr.: 01-xxx) | | 186.723,00 S | | C. Transportgeräte Leasing GmbH & Co. KG (StNr.: 01-xxxx | | 101.075,00 S | | Zwischensumme: | | 287…
…vom Ausgleichsverbot umfasst sind. 20.4.2 Verluste aus stiller Gesellschaft auf Wartetaste Rz 6233: Verlustanteile aus einer echten stillen Gesellschaft können - wie schon vor dem BBG 2011 - nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden, sondern liegen auf "Wartetaste" (näher dazu Abschnitt 20.2.1.8…
…gelegen ist, dann sind diese Auslandsverluste gemäß § 2 EStG für die österreichischen Gesellschafter "auf Wartetaste" zu legen. Der in diesem Zusammenhang gestellten Frage, in welcher Weise sich derartige ausländische Wartetastenverluste auf die Berechnung des "Progressionsvorbehaltes" auswirken, braucht im gegebenen Zusammenhang nicht nachgegangen zu werden, da…
…von 10,326.216,53 S brachte die Bw. ua. einen IFB-Wartetastenverlust aus dem Jahr 2000 in Höhe von 4,880.040,00 S in Abzug (Kennzahl 639 der Körperschaftsteuererklärung für 2001, S 38/2001 K-Akt), der aus dem "eigenen" Betrieb der Bw…
…EStG 1988 zwingend, dass daraus resultierende Verluste weder ausgleichsfähig noch gemäß § 18 Abs. 6 und 7 vortragsfähig, sondern nur im Wege der "Wartetastenverrechnung" - "Solche negativen Einkünfte sind mit positiven Einkünften aus dieser Betätigung oder diesem Betrieb frühestmöglich zu verrechnen" - verwertbar sind. Dass Mag. A. P…
…sie beträgt also 30.000 S. Gegen den laufenden Gewinn können also 30.000 S, gegen den Aufgabegewinn 160.000 S aus der Wartetaste verrechnet werden. Die restlichen 85.000 S werden zu einem ausgleichsfähigen Verlust. Sind im betreffenden Jahr weitere Einkünfte von 60.000…
…Vorschriften angepasst werden. Anpassungserfordernisse dieser Art ergeben sich beispielsweise bei im österreichischen Recht nicht vorgesehenen Steuerbefreiungen, Abschreibungsmöglichkeiten, Rückstellungsbildungen, fiktiven Betriebsausgaben und anderen Steuerbegünstigungen oder bei Anwendungsfällen der Liebhabereiverordnung und "Wartetastenverlusten". Rz 18: Die Einkommensteuerpflicht besteht abstrakt. Steuererstattungen für Bausparen (§ 108 EStG 1988), für Pensionsvorsorgesparen (§ 108a…
…steuerlichen Effekt des Verlustausgleichs einerseits und den steuerpflichtigen Gewinnanteilen (Überschussanteilen) und einem steuerpflichtigen Abschichtungserlös andererseits. Die (gedachte) Einkommensteuer ist von den Gewinnanteilen (Überschussanteilen) und dem Abschichtungsgewinn - jeweils nach Abzug eines Wartetastenverlustes abzuziehen. Rz 177: Die "Rendite nach Steuern" ist die ohne Anwendung des § 2 Abs…
…wurde unter der Kennzahl 330 der angeführten Erklärung ein Betrag von 187.938,00 S angegeben (S 2/2001 F-Akt Bw.). Da bei den atypisch stillen Gesellschaftern aus Vorjahren Wartetastenverluste aus der Bildung von Investitionsfreibeträgen von rund 3,900.000,00 S bestanden (vgl…
…Verlust aus der Beteiligung an der Y-KG ist mit Gewinnen aus der Y-KG und solchen aus der X-KG, die nach Verrechnung mit Wartetastenverlusten aus der X-KG in das Ergebnis der Y-KG einfließen, auszugleichen. 3.Kapitalistische Beteiligung auf der ersten Beteiligungsebene…
…aus dieser Betätigung möglich (siehe LRL 2012 Rz 138). Rz 403: Mehrfach bestehen auch innerbetriebliche, einkunftsquellenbezogene Verlustausgleichsbeschränkungen. Danach sind auch im Falle einer einheitlichen Gewinnermittlung negative Einkünfte aus einer Einkunftsquelle nicht abzugsfähig und werden zu Schwebeverlusten (Wartetasteverlusten), wie etwa nach der Verlustklausel des § 2 Abs…
…ab Änderung der Bewirtschaftung, die zu steuerlich beachtlichen Einkünften führe, als eine Art "Wartetastenverluste sui generis" mit positiven Einkünften gegenverrechnet werden könnten. Seitens der Vertreter des Bf's wurde darauf hingewiesen, dass im gegenständlichen Fall verschiedene Unwägbarkeiten zum negativen Ergebnis geführt hätten, angefangen beim Inserat…
…der Jahre 1995 und 1996 seien bereits zur Gänze mit dem Sanierungsgewinn des Jahres 1997 verrechnet worden. Laut Betriebsprüfung könne daher in den Jahren 1999 und 2000 nur der IFB-Wartetastenverlust und der Verlustvortrag des Jahres 1998 in Ansatz gebracht werden. TZ. 26 Berichtigung gemäß …