…das gegen den Beschuldigten mit Bescheid vom 22.9.2016 zur genannten StrNr. wegen des Verdachtes, der Beschwerdeführer habe vorsätzlich als Abgabepflichtiger unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Abgabe unrichtiger Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2010 bis 2014, hinsichtlich bescheidmäßig festzusetzender Abgaben, u…
…Abs. 1). Gemäß § 119 BAO sind die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offenzulegen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen (Abs. 1). Der Offenlegung dienen insbesondere die Abgabenerklärungen, Anmeldungen…
…der AGmbH in K vorsätzlich 1. unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklärung von Betriebseinnahmen des Jahres 2000 betreffend dieses Veranlagungsjahr eine Verkürzung an bescheidmäßig festzusetzender Umsatzsteuer in Höhe von ATS 153.066,00 bewirkt, 2. Kapitalertragsteuern aus den obgenannten verdeckten Gewinnausschüttungen der…
…Dezember 2004, SpS, wurde die Berufungswerberin (Bw.) der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, dass sie vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Nichtabgabe von Umsatzsteuererklärungen bewirkt habe, dass Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, nicht oder zu niedrig…
…vom 2. Juli 1993, ABl. Nr. L 253, idgF. (ZK-DVO), jeweils eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt wurde, und dadurch jeweils (als Bestimmungstäter) die Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach §§ 51 Abs. 1 lit. a iVm 11 1. Fall FinStrG begangen, eingeleitete Finanzstrafverfahren, im Zweifel…
Für die übrigen, verbleibenden Teilfakten des angefochtenen Schuldspruches, im Einzelnen also aus den EXP 1 bis 4 und 7 bis 9; sowie den EXP 10/Pos. 2 (Einbauherde); EXP 11/Pos. 1 und 3 (Waschmaschinen und Küchenherde); EXP 12/Pos. 1 bis 3 (Gaskocher, Combi…
…gemäß§ 51 Abs. 1 lit. a iVm. § 11 FinStrG durch Verletzung der abgabenrechtlichen Wahrheitspflicht begangen. Gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG wird von der Verhängung einer Strafe abgesehen, aber aus diesem Grund eine Verwarnung erteilt. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Andreas Stanek über die am 28. Juli 2016 eingebrachte Beschwerde des AB, Adresse, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung, vom 21. Juni 2016, MA 67-PA-909259/6/8…
…den Mitteln, die der Vertreter verwalte, die Führung der gesetzmäßigen Aufzeichnungen, die zeitgerechte Einreichung von Abgabenerklärungen und die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht. Es obliege dem Haftungspflichtigen nicht nur allgemeine, sondern konkrete und sachbezogene Behauptungen darzulegen. Der Geschäftsführer hafte für nicht entrichtete Abgaben auch dann, wenn die…
…gezogen. Lediglich aus prozessualer Vorsicht werden folgende Verfahrensverstöße (wie auch inhaltliche Mängel) geltend gemacht 2. Rechtswidrigkeit in Folge Verletzung von Verfahrensvorschriften 2.1. Mangelnde Erforschung der materiellen Wahrheit und Verletzung der Manuduktionspflicht. Das von der Behörde erster Instanz abgeführte Verfahren kann keineswegs den Vorschriften der …
…in der Vorlage der Schätzungsbücher und Reinschätzungskarten, in der zwischen 21.02.2005 und 21.03.2005 erfolgten Auflegung der Ergebnisse der Bodenschätzung sowie in der anschließenden Berufungsfrist, gerade dem Parteiengehör, der Wahrheitserforschung, der Anleitungspflicht, der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, Rechnung getragen wurde. Der Schluss der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 31. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vom 12. Dezember 2007, StNr., ErfNr., betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Abtretungsvertrag vom 2…
…Aufgrund der auch ansonsten widersprüchlichen Angaben des Bf, der ständigen Verweigerung der Mitwirkung an der Wahrheitsfindung und der Aktenlage ist im Ergebnis davon auszugehen, dass der Bf als Zulassungsbesitzer der Fahrzeuge auch der Verwender bzw Halter der Fahrzeuge ist und diese ihren dauernden Standort am…
…weil der Verdacht bestehe, dass er im Bereich des Finanzamtes Waldviertel/Standort Horn durch Abgabe unrichtiger Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2003 - 2006, sohin unter Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gemäß § 119 BAO vorsätzlich bewirkt habe, dass für 2003 bis 2006 Einkommensteuer in Höhe von €…
…Geburt und die daran anschließende Betreuung ihres Kindes lediglich unterbrochen, oder wie das Finanzamt vermeint, in Wahrheit abgebrochen hat. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellen nämlich Unterbrechungen der Berufsausbildung (zB in Folge einer Krankheit) an sich keine Beendigung der Berufsausbildung dar. Wird aber die Tätigkeit…
…51 Abs. 1 lit. a FinStrG, begangen dadurch, dass er vorsätzlich durch Nichtabgabe der Umsatz- und Einkommensteuererklärungen 2003, sowie der Einkommensteuererklärung 2004 eine Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bewirkt hat, schuldig erkannt und über ihn gemäß § 33 Abs. 5 und § 49 Abs. 2 und §…
…2). Gemäß § 119 BAO sind die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen (Abs. 1). Der Offenlegung dienen insbesondere die Abgabenerklärungen…
…anlässlich seiner Einreise über die Grenzkontrollstelle Klingenbach unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in das Steuergebiet der Republik Österreich verbrachte und hiermit zu a) das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs.1 lit.a FinStrG und zu b) das Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung…
…der etwa noch erforderlichen Ermittlungen, somit in sachverhaltsmäßiger Hinsicht grundsätzlich entscheidungsreif vorzulegen. Bei objektiven Bedenken an der materiellen Richtigkeit - insbesondere infolge erstmaligen oder geänderten Vorbringens nach Rechtsmittelvorlage - hat der UFS den Sachverhalt im Interesse der materiellen Wahrheitsfindung und der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen weiter zu erforschen. …
…der Bf zu keinem Zeitpunkt von C Zigaretten angekauft hat bzw. dass dieser ihm gegenüber nach entsprechendem Vorhalt zugestanden habe, ihn deswegen wahrheitswidrig als Abnehmer angeführt zu haben, um sich selbst zu entlasten bzw. dass dieser bei diversen Einvernahmen durch die Zollbehörde massiv unter Druck…