… dies allerdings lediglich unter der Voraussetzung, dass er nicht freiwillig eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 vorgenommen hat. Im vorliegenden Fall ist nunmehr strittig, ob der Berufungswerber - wie von der Abgabenbehörde behauptet - sein Recht auf Wahl der Gewinnermittlungsart durch freiwillige Buchführung im Sinne…
…1 EStG 1988 ist der Gewinn der durch doppelte Buchführung zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, somit das Ergebnis des Betriebsvermögensvergleiches. Die Wahl der Gewinnermittlungsart wird mit der Einrichtung oder Nichteinrichtung einer entsprechenden…
…zu einer unzulässigen, rückwirkenden Wahl der Gewinnermittlungsart geführt hätte. Wie festgestellt wurde, war jeweils zu Jahresbeginn ein für die „§ 4/1-Ermittlung“ geeignetes Buchführungssystem eingerichtet, in welches zunächst die Erfassung der wesentlichen Geschäftsfälle nach dem Sollprinzip unter Einbeziehung der entsprechenden Bestandskonten vorgenommen wurde. Damit war…
…eine zeitraumbezogene Darstellung der im Wirtschaftsjahr angefallenen Aufwendungen und Erträge dar. Gemäß § 4 Abs. 10 EStG 1988 ist bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsarten durch Zu- und Abschläge auszuschließen, dass Veränderungen des Betriebsvermögens (Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben) nicht oder doppelt berücksichtigt werden. Die Wahl der Gewinnermittlungsart wird nach…
…zum Ausdruck gebracht hat, dass Nachteile, die sich aus der Wahl der Gewinnermittlungsart ergeben, vom Abgabepflichtigen in Kauf zu nehmen sind. Im gegenständlichen Fall hat der Bw. drei Jahre nach Betriebseröffnung seine Gewinnermittlungsart freiwillig gewechselt, um so Verlustvorträge weiterhin konsumieren zu können. Bereits zu Betriebseröffnung…
…1988. Die Wahl der Gewinnermittlungsart trifft der Steuerpflichtige nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes mit der Einrichtung oder Nichteinrichtung einer entsprechenden Buchführung (vgl. VwGH 1.6.2006, 2002/15/0179; VwGH 21.7.1998, 95/14/0054, mwN). Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart ist bei laufendem Betrieb…
…Betrieb dienen. Eine Buchführung muss jederzeit über den Stand des betrieblichen Vermögens Auskunft geben können (UFS 11.8.2008, RV/0839-L/06). Die Wahl der Gewinnermittlungsart wird mit der Einrichtung oder Nichteinrichtung einer entsprechenden Buchführung getroffen (VwGH 1.6.2006, 2002/15/0179; VwGH…
…2010/15/0078). Die Wahl der Gewinnermittlungsart werde mit der Einrichtung oder Nichteinrichtung einer entsprechenden Buchführung getroffen (vgl. VwGH 1.6.2006, Zl. 2002/15/0179; 11.6.1991, Zl. 90/14/0171), wobei der freiwillige Wechsel der Gewinnermittlungsart nach herrschender Lehre und Rspr nur…
…dass die Wahl der Gewinnermittlungsart nicht rückwirkend getroffen werden kann (vgl. Hofstätter/Reichel in Hofstätter/Reichel [Hg], Die Einkommensteuer [62. Lfg 2016] zu § 4 EStG, Tz 31; Marschner in Jakom [Hg], EStG10 [2017] § 4 Rz 63). Ein allenfalls beabsichtigter Wechsel der Gewinnermittlungsart kann stets nur…
…die Angabe der Gewinnermittlungsart in der Beilage zur Einkommensteuererklärung mit § 4 Abs 3 EStG aufgrund eines Redaktionsversehens erfolgt sei und es hier stets richtig "§ 4 Abs 1 EStG" heißen müsse. Festgehalten werde in diesem Zusammenhang auch, dass Tatsachenfeststellungen, aus denen die Wahl der Gewinnermittlungsart des…
…EStG 1988) im Bereich der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Sie gelten nur für die Geltendmachung von Wahlrechten innerhalb der Gewinnermittlungsart „Betriebsvermögensvergleich“. Nicht anwendbar sind sie auch für die Wahl der Gewinnermittlungsart selbst. Eine nachträgliche Änderung einer bereits getroffenen Entscheidung über die Gewinnermittlungsart kann darauf nicht gestützt…
…zu einem mehr oder weniger großen Genauigkeitsgrad erreichen können. Die Wahl der Schätzungsmethode steht der Abgabenbehörde grundsätzlich frei. Es ist jene Methode (allenfalls mehrere Methoden kombiniert) zu wählen, die im Einzelfall zur Erreichung des Zieles, den tatsächlichen Gegebenheiten (der tatsächlichen Besteuerungsgrundlage) möglichst nahe zu kommen…
…von Bedeutung sind' auch amtswegig zum Vorteil des Pflichtigen. Darüber hinaus fehlt eine genauere Begründung der gewählten Höhe des Sicherheitszuschlages von 10% der auch kein ,Straf'-zuschlag sein darf (vgl. Ritz, BAO3 Rz 18f zu § 184). Auch die Wahl der Gewinnermittlungsart wurde nicht näher begründet…
…Aufschreibungen die Wahl zwischen der Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs l und Abs 3 getroffen, kann er auch noch nach Ablauf des Jahres (auch im Berufungsverfahren wählen (E 28.1.2005, 2002/15/0110, zu gewerblichem Grundstückshandel); 2. Hat hingegen der Stpfl bereits eine Gewinnermittlungsart für…
…2010). Die Höhe der Verluste hänge auch mit der Gewinnermittlungsart zusammen; gemäß ausführlicher Vorkorrespondenz (Schreiben vom 29.01.2010 an den Außenprüfer) wäre bei fiktiver Bilanzierung der Gesamtverlust im geprüften Zeitraum lediglich ca. EUR 27.000,00. Die Wahl der Gewinnermittlungsmethode könne aber keinen Einfluss…
…Die Nachweisführung hinsichtlich der Anschaffungs- und /oder Herstellungskosten prämienbegünstigter Wirtschaftsgüter im Vergleichszeitraum könne sehr wohl erbracht werden, da ein Anlagenverzeichnis vorliege. Eine Aufstellung der im Vergleichszeitraum angeschafften Wirtschaftsgüter werde der Berufung beigelegt. Nach Erachten des Bw. und des steuerlichen Vertreters sei die Gewinnermittlungsart des Antragsjahres…
…vor, wenn das Interesse des Anteilseigners an einer Kapitalausstattung der Körperschaft eindeutig ersichtlich ist und Klarheit darüber besteht, dass ein fremder Dritter eine solche Zuwendung nicht erhalten hätte (VwGH 15.12.1994, 93/15/0008). Festzuhalten ist, dass der Steuerpflichtige in der Wahl der Mittel…
…Vergleichszeitraum könne sehr wohl erbracht werden, da ein Anlagenverzeichnis vorliege. Die getätigten Investitionen seien auch mit Rechnungen und Belegen nachweisbar. Eine Aufstellung der im Vergleichszeitraum angeschafften Wirtschaftsgüter sei dem Erstantrag beigelegt worden. Nach Erachten des Bw. und des steuerlichen Vertreters sei die Gewinnermittlungsart des Antragsjahres…
…Würdigung: Besteht keine Buchführungspflicht, kann der Gewinn durch die Einnahmen-Ausgabenrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt werden. Die Wahl der Gewinnermittlungsart trifft der Steuerpflichtige bereits mit der Einrichtung oder einer Nichteinrichtung einer entsprechenden Buchführung. Durch bloßes Aufzeichnen der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, sei es auch…
…wirtschaftlich gehören, kann nicht der Schluss gezogen werden, dass die Grundregel - Einnahmen sind in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie zugeflossen sind - zu einer anormalen Belastungswirkung des Steuerpflichtigen führt. So führt auch die Wahl der Gewinnermittlungsart zum eigenen Nachteil zu keiner Unbilligkeit im Sinne des §…