…| S 601.004,00 | Summe: | S 1,541.788,00 Zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis iSd § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 gehörten nach der Rechtsprechung des VwGH nicht nur die in einem Dienstverhältnis vereinbarten Entgelte, sondern auch solche…
…Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 gehören Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Bei diesen Einkünften ist es unmaßgeblich, ob es sich um einmalige oder laufende Einnahmen handelt, ob ein Rechtsanspruch auf…
…und ob sie dem zunächst Bezugsberechtigten oder seinem Rechtsnachfolger zufließen. Zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 gehören nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet. Vorteile…
…Es sei absolut nicht zu erkennen, wo es sich hier um einen Vorteil aus einem Dienstverhältnis zu Gunsten der Bf gehandelt hätte, da die Forderungen eindeutig der Pb zuzuordnen seien und hier auch ein Rechtsstreit der Pb anhängig sei. Zu den Gesellschaftsverhältnissen sei des Weiteren…
…einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Einkommensteuer unterliegt bei diesen gemäß § 2 Abs 4 Zif 2 EStG 1988 der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Gemäß § 15 Abs 1 EStG 1988 liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile…
…Zinsersparnis bei einem vom Arbeitgeber gewährten zinsenfreien Darlehen sowie der Verzicht des Arbeitgebers auf die Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens (VwGH 7.10.2003, 99/15/0257). Zum Zeitpunkt des Zuflusses beim Darlehensverzicht siehe Rz 631. Rz 648: Zu den Bezügen und Vorteilen aus einem Dienstverhältnis gehört…
…vom 6.9.2004 stützt: "Bei von der Kaskoversicherung geleisteten Gesamtvergütungen von Unfallschäden an Dienstnehmer, für die pauschal eine Kaskoversicherung für ausschließliche Dienstfahrten mit dem Privatfahrzeug des Dienstnehmers abgeschlossen wurde, handelt es sich um keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis, da der Begünstigte der Dienstgeber ist…
…Vorteilen aus einem Dienstverhältnis iSd § 25 Abs 1 Z 1 EStG auch solche gehören, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet, z.B. Bestechungsgelder oder Warendiebstähle; in diesem Sinne auch VwGH 4.10.1995, 95/15/0080, betreffend die vom Filialleiter einer…
…ohne dabei ein Nutzungsentgelt zu bezahlen (Kontoführung, Abschlusspesen etc.). Das Finanzamt ist der Auffassung des Prüfungsorgans, dass dies einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstelle, gefolgt und hat die Bw. mit den angefochtenen Bescheiden für die Kalenderjahre 2003-2006 zur Haftung für Lohnsteuer herangezogen und…
…es überwiegen aus steuerrechtlicher Sicht die Merkmale eines Dienstverhältnisses und es ist gemäß § 41 FLAG 1967 von einer DB- und DZ- Pflicht auszugehen. Weiters sind die von der Bw. für Herrn YY. übernommenen Sozialversicherungsbeiträge gemäß § 25 EStG 1988 Bezüge und Vorteile aus einem Dienstverhältnis Arbeitslohn…
…2004, 2005, 2009) erhielt der Beschwerdeführer lediglich eine steuerlich unerhebliche Chance (VwGH 15.12.2009, 2006/13/0136). Einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis erzielte der Beschwerdeführer erst dann, als im Ausübungszeitpunkt der bei Gewährung festgelegte Bezugspreis der Unternehmensanteile unter dem aktuellen Marktpreis lag. Darin…
…Zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis iSd § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 gehörten nach der Rechtsprechung des VwGH auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneigne. Durch die Stellung als Buchhalterin sei die dadurch im Rahmen des Dienstverhältnisses gebotene…
…1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Der Arbeitgeber haftet dem Bund für die Einbehaltung und…
…Konsequenzen einer falschen Aussage erfolgten Angaben eher den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, als das Vorbringen der Beschwerdeführerin. Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Bei Einkünften aus nichtselbständiger…
…€ DZ 2002 - 2003 Nachforderungsbetrag 13,57 € Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist eine Kommanditgesellschaft als Rechtsnachfolgerin der A Gesellschaft m.b.H und betreibt ein Optikfachgeschäft in XY. Im Zuge der GPLA-Prüfung wurde festgestellt, dass Werbekostenzuschüsse als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu werten sind…
…1 Z. 1 lit. a 1.Satz EStG bestimmt, dass Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis sind. Zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z. 1 EStG gehören nach ständiger Rechtsprechung des…
…und die eigentlich von dritter Seite in der privaten Sphäre zufließen, einkommensteuerrechtlich irrelevant sind. Selbst wenn man den Zufluss durch den Arbeitgeber und damit einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis erwägt, steht in gleicher Höhe der Abzug von Werbungskosten zu, der wohl nicht nach der Rechtslage…
…Forderung gegenüber der GmbH verzichtet habe. - Im fortgesetzten Verfahren sei aber auch auf folgenden, erst in der Revision vorgebrachten Einwand der Bf einzugehen: Zwar könne ein Schulderlass des Dienstgebers gegenüber dem Dienstnehmer (beim Dienstnehmer) einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen; dies allerdings nur dann…
…15/0087). Im Fall der Bw. steht fest, dass ihr Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsart des § 2 Abs. 3 Z. 4 EStG zugeflossen sind, zumal der Diebstahl und die Veruntreuung von Geld zu einem Vorteil aus dem Dienstverhältnis führen (vgl. Doralt, EStG…
…Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitslohn) sind. Voraussetzung für die Einordnung von Einkünften unter die zitierte Gesetzesbestimmung ist, dass der Bezug oder Vorteil ohne Rücksicht auf die äußere Form, in die er gekleidet ist, dem Empfänger wegen eines Dienstverhältnisses…