…Abgaben und Gebühren im Sinne des § 1 Z. 1 bis 6 sind in einem solchen Fall zu erstatten. Unstrittig ist im Beschwerdefall, dass wegen der Vorlage des amtlichen Vordruckes erst im Berufungsverfahren nach den Bestimmungen des NeuFöG keine Gebührenfreiheit eingetreten ist. Außer im Fall des …
…die Vorlage des Vordruckes NeuFö 3 im Rechtsmittelverfahren sei ein Ereignis im Sinne des § 295 a BAO; der VwGH ist dieser Argumentation allerdings entgegengetreten): Gemäß § 1 Z. 2 NeuFöG wird zur Förderung der Neugründung von Betrieben (nach § 5a NeuFöG) auch bei Betriebsübertragung Grunderwerbsteuer für die…
…des Formulars reichte die Bw. erst im Berufungsverfahren nach. Zur strittigen Frage, ob die Partei ihrer Verpflichtung zur Vorlage eines formgebundenen Antrages nach dem NeuFÖG dadurch nicht nachgekommen ist, dass sie fristgerecht lediglich den Vordruck NeuFö 3 nur in Kopie vorgelegt hat, ist festzustellen: Im…
…verspätet eingebracht gewertet. Diese Rechtsansicht findet ihre Deckung in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung. So hat der VwGH festgestellt, dass die Vorlage des amtlichen Vordrucks NeuFö3 erst im Berufungsverfahren dazu führt, dass die Begünstigungen des NeuFöG nicht eintreten (VwGH 29.3.2007, 2006/16/0098). Es ist…
…Bemessungsakt ist keinerlei diesbezüglicher Vermerk ersichtlich. Aktenkundig ist lediglich die Nachreichung eines Duplikates gemeinsam mit der Berufung am 9. Mai 2007. Diese Vorlage ist jedenfalls verspätet. Die Wirkungen des NeuFöG können jedoch nur eintreten, wenn das vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Original des amtlichen Vordrucks zum…
…Fall zu erstatten." Strittig ist zunächst, ob die Vorlage des Vordrucks NeuFö3 im Jahr 2006 als verspätet zu werten ist und somit begünstigungsschädlich wirkt. Nach ständiger Rechtsprechung (siehe etwa VwGH vom 29. März 2007, Zl. 2006/16/0098) lässt das NeuFöG in seiner Gesamtheit erkennen…
…im Vorhinein vorlegt. Unstrittig ist im Berufungsfalle, dass das Formular NeuFö 3 durch Vorlage erstmals mit der Berufung sohin erst im Nachhinein, dh. nach den Bestimmungen des NeuFöG verspätet vorgelegt wurde. Allerdings vertritt der Bw nunmehr die Ansicht, dass die verspätete Vorlage des amtlichen Vordruckes…
…ist für den gegenständlichen Fall nicht anwendbar. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. März 2007, 2006/16/0098 dient § 295a BAO nicht der Korrektur von fehlenden formalen Tatbestandselementen. Demnach führte die nachträgliche Vorlage des vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruckes NeuFö 3 im Zuge des Berufungsverfahrens…
…ist für den gegenständlichen Fall nicht anwendbar. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. März 2007, 2006/16/0098 dient § 295a BAO nicht der Korrektur von fehlenden formalen Tatbestandselementen. Demnach führte die nachträgliche Vorlage des vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruckes NeuFö 3 im Zuge des Berufungsverfahrens…
…auf. Dementsprechend enthalten die Vordrucke NeuFö 1 und NeuFö 3 jeweils im Kopf den Hinweis, dass die darunter folgende Erklärung unterschrieben den jeweils für die angestrebte Begünstigung in Betracht kommenden Behörden bzw. Parteienvertreter vorzulegen ist. Die Vorlage des Vordruckes Neufö 1 durch die Bw. erfolgte…
…Unterschrift auf dem Vordruck wurde kein Erklärungswille dargetan (UFS 19.10.2011, RV/0332-K/11). Die Nachreichung des unterschriebenen Vordruckes NeuFö 1 am 17.8.2006 ist daher verspätet. Bemerkt wird, dass der im Berufungsverfahren vorgebrachte Verweis des § 1 Z 5 NeuFöG auf die…
…ist daher festzustellen, dass im gegenständlichen Fall die Inanspruchnahme der begehrten Begünstigung schon daran scheitert, dass die Berufungswerberin den amtlichen Vordruck (NeuFÖ 3) verspätet vorgelegt hat. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29.03.2007, 2006/16/0098 festgestellt: "Bei der Vorlage des amtlichen Vordruckes…
…amtliche Vordruck ist gemeinsam mit der Abgabenerklärung innerhalb der Anzeigefrist vorzulegen; durch eine spätere Vorlage bzw. eine Vorlage des amtlichen Vordrucks (erst) im Berufungsverfahren wird der Befreiungstatbestand nicht (mehr) erfüllt (VwGH 29.3.2007, 2006/16/0098). Aus der Bestimmung des § 4 Abs. 4 NeuFöG…
…Der Antrag auf Anwendung der Befreiungen nach dem NeuFöG im Text der Bezug habenden und unterschriebenen Vertragsurkunde ohne Vorlage des amtlichen Vordrucks genügt nicht. 4.1.2.2.. entfällt Die Abgabenart ist am Formular NeuFö 1 oder NeuFö 3 nicht angekreuzt Rz 107: Wesentlich für…
…1 NeuföG die Vorlage des amtlichen Vordruckes Neufö 3 notwendig ist. Im gegenständlichen Fall wurde das Formular Neufö 3 (Erklärung der Betriebsübertragung) jedoch nicht vorgelegt und auch nicht in einem Urkundenarchiv gespeichert. Bei der Vorlage des ausgefüllten amtlichen Vordruckes bei der Behörde handelt es sich…
…NeuFö 3) ist dem Finanzamt erst im Berufungsverfahren vorgelegt worden. Das NeuFöG selbst lässt in seiner Gesamtheit erkennen, dass die begünstigenden Wirkungen dieses Gesetzes nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen - vergleiche etwa die Vorlage des Vordruckes als materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal - eintreten. Außer im Fall des…
…dass die Vorlage des amtlichen Vordrucks NeuFö3 erst im Berufungsverfahren dazu führt, dass die Begünstigungen des NeuFöG nicht eintreten. Dem Einwand der Bw., für die Versäumung der Frist sei gemäß § 135 BAO bloß die Auferlegung eines Verspätungszuschlages vorgesehen, kann nicht gefolgt werden. Es ist vielmehr…
…NeuFöG im Text der Vertragsurkunde aufscheint, das entsprechende Formular aber nicht vorgelegt wird. So ist auch eine Heilung durch die Vorlage des amtlichen Vordrucks im Zuge des Berufungsverfahrens im Sinne der höchstgerichtlichen Judikatur nicht möglich (VwGH 29.3.2007, 2006/16/0098). Die rechtzeitige Vorlage…
…Gebühren durch die Behörde ausgeschlossen ist. Eine nachträgliche Vorlage des amtlichen Vordrucks kann nicht zur Nichterhebung der Abgabe führen (vgl VwGH 26.6.2003, 2000/16/0362; 18.9.2003, 2000/16/0763; 29.3.2007, 2006/16/0098). Im letztgenannten Erkenntnis behandelte der Verwaltungsgerichtshof…
…Die Vorlage des amtlichen Vordruckes im Berufungsverfahren bedeutet demnach keine für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes oder einer Änderung von rechtlichen Gegebenheiten; dadurch wird der Befreiungstatbestand nicht (mehr) erfüllt (VwGH 29.3.2007, 2006/16/0098)." Die Nachreichung einer ordnungsgemäß und vollständigen NeuFöG…