…zeigte diesen Übergabsvertrag am 8. März 2007 im Wege von Finanzonline dem Finanzamt an. Eine Kopie des Übergabsvertrages und des amtlichen Vordruckes der Erklärung der Neugründung (NeuFö3) reichte die Bw. am 9. März 2007 dem Finanzamt nach. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien…
…ist demnach bloß die Beantwortung der Frage, ob ein ordnungsgemäßer Vordruck fristgerecht vorgelegen ist. Hiezu wird ausgeführt: Gemäß § 1 Z 5 NeuFöG wird die Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft durch den ersten Erwerber nach Maßgabe der §…
…im Hinblick auf die in § 4 NeuFöG als Voraussetzung für die Befreiungen nach dem NeuFöG verwendeten Begriffe "erklärt" und "bestätigt" davon auszugehen ist, dass jeder Behörde bzw. jeder Dienststelle jeweils ein Original des amtlichen Vordruckes NeuFö 3 vorzulegen ist. Eine Kopie des Originales ist nicht…
…an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel erfolgte durch den vertragserrichtenden Notar am 17. November 2011. Mit Kurzmitteilung vom selben Tag übermittelte der Notar eine Ablichtung des Vordruckes NeuFö3 an das Finanzamt. Das Finanzamt setzte daraufhin mit Bescheid vom 25. Juni 2012, Erfassungsnummer zzz…
…sei, da auf Grund seiner Beschäftigung bei UnternehmenNN eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer ohnedies nicht in Betracht käme. Der Berufungsschrift war ein vollständig ausgefüllter Vordruck NeuFö3 im Original beigelegt. Das Finanzamt wies diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 4. März 2008 als unbegründet ab. Der Bw…
…festgestellt, dass die Vorlage eines formgebundenen Antrages eine materielle Voraussetzung für die Gewährung der Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 5a Abs.2 Z 2 NeuFöG wäre. Im vorliegenden Fall wäre mangels Beanspruchung dieser Steuerbefreiung im Vordruck ein, als materiellrechtliche Voraussetzung für die Nichterhebung der Grunderwerbsteuer zu qualifizierendes, Formerfordernis…
…ist jedoch, ob das Original der Erklärung im Zuge der Anzeige des Vertrages verloren gegangen ist. Die Bw. hat der Berufung als Beweismittel eine Kopie des vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruck NeuFö3 beigelegt. Aus diesem ist ersichtlich, dass das vollständig ausgefüllte Formular am 2. April 2003…
…am 20. Jänner 2006 zur Kenntnis gebracht. Dazu wurde noch Folgendes ausgeführt: "Wie aus dem beiliegenden Schriftverkehr hervorgeht, hat der Berufungswerber nun den vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruck NeuFö 3 dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt. Nach Ansicht des Referenten stellt diese Vorlage ein rückwirkendes Ereignis iSd. § 295…
…in der vorbezeichneten Rechtssache die Ausfertigung des Notariatsaktes vom 29. Jänner 2007 samt eingebundener Erklärung der (Teil-) Betriebsübertragung nach dem Neugründungsförderungsgesetz (Vordruck NeuFö3) dem Finanzamt nach. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien setze daraufhin gegenüber der Bw. mit dem angefochtenen Bescheid Grunderwerbsteuer gemäß …
…Abs.3 NeuFög fand am 9. Februar 2005 statt. Der Übergabsvertrag mit =F.W.+H.W. vom 14. Mai 2005 wurde vom Notariat x am 23. Mai 2005 beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien eingebracht. Mit dem Übergabsvertrag wurde auch ein Vordruck über…
… 3, 4 und 7 gelten sinngemäß für Betriebsübertragungen. Der amtliche Vordruck, womit der Förderungswerber erklärt, dass die Voraussetzungen für die Begünstigungen nach dem NeuFöG in seiner Person vorliegen, ist materielle Voraussetzung für die Gewährung der Begünstigungen und muss im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der jeweiligen Behörde…
… 3, 4 und 7 gelten sinngemäß für Betriebsübertragungen. Der amtliche Vordruck, womit der Förderungswerber erklärt, dass die Voraussetzungen für die Begünstigungen nach dem NeuFöG in seiner Person vorliegen, ist materielle Voraussetzung für die Gewährung der Begünstigungen und muss im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der jeweiligen Behörde…
…des § 5 Abs.2 Z 2 NeuFöG nur ein, wenn eine bestimmte formelle Voraussetzung, die Vorlage eines Vordruckes als materiell rechtliches Tatbestandmerkmal erfüllt wird. (VwGH 4.12.2003, 2003/16/0472) Nach § 4 Abs.1 der VO des BMF und des BMJ zum NeuFöG, in…
…Jänner 2006 zur Kenntnis gebracht. Dazu wurde noch Folgendes ausgeführt: "Wie aus dem beiliegenden Schriftverkehr hervorgeht, hat der Berufungswerber nun den vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruck NeuFö 3 dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt. Nach Ansicht des Referenten stellt diese Vorlage ein rückwirkendes Ereignis iSd. § 295 a BAO…
…Beiträge erfolgt ausschließlich im Lohnsummenverfahren. Zum Vollzug der Begünstigung im Rahmen des Lohnsummenverfahrens ist es nötig, den erstellten Vordruck der Gebietskrankenkasse bei der Erstanmeldung der Dienstnehmer vorzulegen (siehe Empfehlungen zur einheitlichen Vollzugspraxis der Sozialversicherungsträger im Bereich des Melde-, Versicherungs- und Beitragwesens E-MVB NeuFöG-0003).
…Wirkungen nach § 1 Z 1 bis 6 NeuFöG eintreten sollen, muss in diesen Fällen nicht erfolgen. Hinweis: Mit 19.02.2013 wurde der amtliche Vordruck NeuFö 2 in adaptierter Form in der Formulardatenbank (www.bmf.gv.at unter Tools/Formulare) veröffentlicht. Bundesministerium für Finanzen, 20…
…ist die Erklärung der Neugründung - und analog dazu die Erklärung der Betriebsübertragung - nach § 4 NeuFöG formgebunden. Es ist ein bestimmter amtlicher Vordruck zu verwenden und überdies eine Bestätigung einzuholen. Die Vorlage dieses formgebundenen Antrages ist die materielle Voraussetzung für die Begünstigung (siehe VwGH 26.4…
…Vordruckes iSd § 2 Abs. 3 der VO über die Elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, BGBl. II Nr. 216/2005 idF BGBl. II Nr. 507/2012. Eine Angabe der Abgaben, Gebühren oder Beiträge, bei denen die Wirkungen nach § 1 Z 1 bis 6 NeuFöG…
…Erklärung gemäß dem NeuFöG betrifft ist auszuführen, dass im Hinblick auf die in § 4 dieses Gesetzes als Voraussetzung für die Befreiungen nach diesem Gesetz verwendeten Begriffe "erklärt" und "bestätigt", ist davon auszugehen, dass jeder Behörde bzw. Dienststelle jeweils ein Original des amtlichen Vordruckes vorzulegen ist…
…Erklärung gemäß dem NeuFöG betrifft ist auszuführen, dass im Hinblick auf die in § 4 dieses Gesetzes als Voraussetzung für die Befreiungen nach diesem Gesetz verwendeten Begriffe "erklärt" und "bestätigt", ist davon auszugehen, dass jeder Behörde bzw. Dienststelle jeweils ein Original des amtlichen Vordruckes vorzulegen ist…