…rechtssystematische Relevanz zu bzw. waren die zu lösenden Rechtsfrage durch die angeführte Literatur und die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes bereits ausreichend geklärt. . III.) Vollstreckungsbescheid Rechtslage: Während einer gesetzlich zustehenden oder durch Bescheid zuerkannten Zahlungsfrist dürfen gemäß § 230 Abs. 2 BAO Einbringungsmaßnahmen nicht…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache gegen Bf., gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen, Buchhaltungsabteilung 32, vom…
…gehende, einzelfallübergreifende und rechtssystematische Relevanz zu bzw. sind die zu lösenden Rechtsfragen durch die angeführte Literatur und die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes bereits ausreichend geklärt. III) Vollstreckungsbescheid Rechtslage: Während einer gesetzlich zustehenden oder durch Bescheid zuerkannten Zahlungsfrist dürfen gemäß § 230 Abs. 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die am 05.03.2018 eingebrachte Beschwerde des Bf, derzeit AdrBf, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 30.01.2018, Zahlungsreferenz ZRef, zu Recht erkannt: I) Gemäß § 50 VwGVG wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R betreffend die Beschwerde des Bf, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien MA 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen vom 30.5.2014, Zahlungsreferenz 1234 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde vom 30.9.2014…
…08.2014 sandte die Bf. folgendes Schreiben an den Magistrat der Stadt Wien: „… hiermit erhebe ich Einspruch, gegen den o.g. Vollstreckungsbescheid zur Kontopfändung. Ich widerspreche den Forderungen des Gläubigers, da ich weder am 21.05.2014 im 1. Straßenraum Wien war noch habe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des FA Y. vom 13.06.2013, betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz über die Beschwerde des Bf. gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen, Buchhaltungsabteilung 32…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., Adresse, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14.08.2023 gegen die Vollstreckungsverfügung samt Mahngebühr des Magistrates der Stadt Wien, MA 6 - BA 32, GZ. MA6/123456789…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 6.2.2016 gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrat der Stadt Wien, MA 6, vom 29.1.2016, betreffend Zwangsvollstreckung wegen Nichtbezahlung der rechtskräftigen…
Dr.Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Prosen in der Beschwerdesache des Herrn Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 20. März 2013, betreffend Pfändung…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Leitner + Trischler Rechtsanwälte Attorneys at Law, Lindengasse 38/3, 1070 Wien, vom 10. Juli 2013 gegen…
…dieser Bescheid im Anfechtungsfall Bestand hätte haben können, nicht an (VwGH 24.08.2011, 2010/06/0204). Taugliche Beschwerdegründe gegen einen Vollstreckungsbescheid bilden auch bei geänderter Rechtslage des VVG nur Gründe, wenn sich die Vollstreckung als unzulässig erweist, wenn die Vollstreckungsverfügung mit dem zu vollstreckenden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Helmut Hirsch Rechtsanwalt, Josef-Krainer-Straße 46/I, 8074 Raaba, über die Beschwerde vom 2. August 2013 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 4. Juli…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerde des Bf., 1220, vom 15.Mai 2014 gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen, Buchhaltungsabteilung 32, vom 2014, Zahlungsreferenz: xx, zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
…E , F , vom 21. August 2012, gegen den Vollstreckungsbescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 6. August 2012, gemäß § 230 Abs. 7 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Ausspruchs zur Durchbrechung der mit Erlassung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Karoline Windsteig über die Beschwerde der X1, A1, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 30.05.2017, Zahlungsreferenz 078556844099, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen…
9.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO) Rz 973: Die Abgabe kann in den Fällen des § 217 Abs. 6 BAO vollstreckt werden, obwohl die Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages hinausgeschoben ist. Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages besteht nur hinsichtlich des…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Beschwerde des Bf, A. whft., gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrats der Stadt Wien vom 30. April 2014 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Juli 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt vom 19. Juni 2019 betreffend die Pfändung von Geldforderungen gegenüber ***1*** zu Recht erkannt…