…nicht mehr bestritten, als dieses davon ausgeht, dass die Tochter der Bf. ernsthaft und zielstrebig auf ein Designstudium hinarbeitet und daher die gegenständliche Ausbildung, welche nach Art und Dauer die volle bzw. überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht (vgl. VwGH vom 18.11.2008, 2007/15…
…die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht wird, das Ablegen von Prüfungen für den Fortgang und Abschluss der Ausbildung erforderlich ist und diese Prüfungen auch tatsächlich in angemessener Zeit abgelegt werden und wenn die Ausbildung für ein spezielles Berufsziel erfolgt. Im Vorlageantrag führt der…
…der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH vom 18.11.2008, Zahl 2007/15/0050) zählt nämlich zur Berufsausbildung im Sinne des § 2 FLAG zwar nicht nur die Ausbildung an einer Schule. Eine Ausbildung, die nach Art und Dauer die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer…
…an einer Schule. Eine Ausbildung, die nach Art und Dauer die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht, vermittelt den Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie die übrigen von der Rechtsprechung geforderten, oben angeführten Voraussetzungen erfüllt. Von einer Berufsausbildung kann auch dann ausgegangen werden, wenn es…
…Satz gegeben, da die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht werde, und das Ablegen von Prüfungen für den Fortgang und Abschluss des Lehrgangs erforderlich sei, diese auch tatsächlich in angemessener Zeit abgelegt werden und eine Ausbildung für ein spezielles Berufsziel erfolgen würde. Die Ausbildung…
…am Universitätslehrgang zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung aus Deutsch (ein Vorstudienlehrgang der Universität) erfolgreich teilgenommen. Universitätslehrgänge stellen zwar grundsätzlich kein ordentliches Studium dar, jedoch kann eine Berufsausbildung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b gegeben sein, wenn die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht wird…
…Zeit abgelegt werden. Es muss eine Ausbildung für ein spezielles Berufsbild erfolgen. Das Finanzamt begründet den Abweisungsbescheid mit dem zu geringen zeitlichen Aufwand. Universitätslehrgänge könnten nur dann als Berufsausbildung iS des Familienlastenausgleichsgesetzes angesehen werden, wenn die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht werde. Der…
…Dauer die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht, vermittelt den Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie die übiigen von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen erfüllt (vgl. das zuletzt angeführte VwGH-Erkenntnis vom 18. November 2008, 2007/15/0050)." C B war vor dem Besuch der Ausbildungsveranstaltung…
…eine Bildungsmaßnahme in einer entsprechend strukturierten Form (auch wenn sich diese lediglich in der Ablegung einer Abschlussprüfung mit vorgegebenen, allgemein gültigen Anforderungen), mit einer entsprechenden zeitlichen Inanspruchnahme des Auszubildenden (arg in VwGH 18.11.2008, 2007/15/0050; "... volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht…
…Dem Universitätsgesetz zufolge unterscheiden sich ordentliche Masterstudien hinsichtlich ihrer Ausrichtung wesentlich von den der Weiterbildung dienenden außerordentlichen Masterstudien (Universitätslehrgängen). Berufsausbildung kann nur angenommen werden, wenn die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht wird. Dient der Lehrgang ausschließlich der Weiterbildung in einem bereits erlernten Beruf…
…1967 gegeben sein, wenn die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht wird, das Ablegen von Prüfungen für den Fortgang und Abschluss des Lehrgangs erforderlich ist, diese auch tatsächlich in angemessener Zeit abgelegt werden und eine Ausbildung für ein spezielles Berufsziel erfolgt. Im gegenständlichen Fall…
…erworben werden, die in der (vor)schulischen Erziehung, Erziehungs- und Gesundheitsberatung, Heimerziehung sowie Jugend-, Erwachsenen- und Altenarbeit eingesetzt werden. Hochschullehrgänge bzw. Universitätslehrgänge stellten grundsätzlich kein ordentliches Studium dar. Es könne eine Berufsausbildung gegeben sein, wenn die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht werde, das…
…die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht wird, das Ablegen von Prüfungen erforderlich ist, diese auch tatsächlich in angemessener Zeit abgelegt werden und eine Ausbildung für ein spezielles Berufsziel erfolgt (vgl. Lenneis in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2 § 2 Rz 45, Seite 98). Der Hochschullehrgang…
…Der Verwaltungsgerichtshof habe in mehreren Erkenntnissen, insbesondere VwGH 13.03.1991, 90/13/0241, ausgeführt, dass es auch als Berufsausbildung gem. § 2 Abs. 1 lit. b 1. Satz des FLAG gelten könne, wenn die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht wird, im Rahmen der…
…und Dauer die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht werden muss. Die Absicht des Gesetzgebers, die Gewährung der Familienbeihilfe auf diese Fälle zu beschränken ergibt sich auch daraus, dass bei Kindern, die in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, der Anspruch auf…
…nur die Ausbildung an einer Schule. Eine Ausbildung, die nach Art und Dauer die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht, vermittelt den Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie die übrigen von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen erfüllt (vgl. VwGH vom 18.11.2008, 2007/15/0050)…
…sich nicht mit der Familie verstanden habe, dies ändert jedoch nichts daran, dass sie zunächst lediglich diesen Sprachkurs besucht hat. Laut Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes liegt eine Berufsausbildung nur dann vor, wenn die Ausbildung nach Art und Dauer die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht …
…Art und Dauer die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht, vermittelt den Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie die übrigen von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen erfüllt. Die Unterbrechung des Lehrverhältnisses der Bf. stand in engem zeitlichem Zusammenhang mit ihrer Heirat und der Geburt ihrer Kinder…
…der Maturaschüler muss aber durch das Antreten zu Prüfungen innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung zu erlangen (vgl. VwGH vom 26.6.2002, 98/13/0042). Eine Ausbildung, die nach Art und Dauer die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer…
…könne eine solche dann gegeben sein, wenn die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht werde, das Ablegen von Prüfungen für den Fortgang und Abschluss der Ausbildung erforderlich sei und diese Prüfungen auch tatsächlich in angemessener Zeit abgelegt würden. Weiters müsse die Ausbildung für ein…