Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14. März 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) reichte…
7.12.3 Steuerwirksamkeit der unter den Höchstbetrag fallenden Sonderausgaben (nur bis 2020) 7.12.3.1 Viertelung Rz 589: Steuerwirksam ist ab 1. Jänner 1996bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 höchstens ein Viertel der zu berücksichtigenden Beträge, also entweder ein Viertel der tatsächlich…
…3 EStG 1988 lediglich zu einem Viertel als Sonderausgaben berücksichtigt. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung wandte sich der Bw. gegen die vorgenommene Viertelung mit der Begründung, gegenständlich handle es sich um Beiträge zu einer Berufsunfallversicherung, die in voller Höhe abzugsfähig sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 4…
…76 €. In der Begründung führt das Finanzamt aus, dass es sich bei den Versicherungen um solche nach § 18 Abs. 3 EStG und somit der Viertelung unterliegende handle. Arbeitsmittel seien in Höhe von 229,10 € (letzte Abschreibung PC, Schuldbedarf, Kopien) anerkannt worden. Weitere geltend…
…ihre Beitragsleistungen einzustellen, auszusetzen oder einzuschränken, voraus. Derart freiwillige Beitragsleistungen könnten bei den Arbeitnehmern steuerlich allenfalls als "Topfsonderausgaben (Höchstbetrag und Viertelung)" Berücksichtigung finden. Nach dem für den Bw. maßgeblichen Kollektivvertrag (KV) der Fa.X. handle es sich aber bei den an die Pensionseinrichtung gezahlten Geldern…
…ihre Beitragsleistungen einzustellen, auszusetzen oder einzuschränken, voraus. Derart freiwillige Beitragsleistungen könnten bei den Arbeitnehmern steuerlich allenfalls als "Topfsonderausgaben (Höchstbetrag und Viertelung)" Berücksichtigung finden. Nach dem für den Bw. maßgeblichen Kollektivvertrag (KV) der Fa.X. handle es sich aber bei den an die Pensionseinrichtung gezahlten Geldern…
…3 lit. b EStG 1988 legt fest, dass die Schaffung von Wohnraum durch die Möglichkeit des (durch Höchstbetrag und Viertelung eingeschränkten) bemessungsgrundlagenmindernden Abzuges der dafür getätigten Aufwendungen als Sonderausgaben steuerlich gefördert wird. Dabei geht der Gesetzgeber eindeutig von der Schaffung neuen Wohnraumes aus. Im gegenständlichen…
…in den Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 2007 bis 2010 erhöhte Sonderausgaben für Personenversicherung mit dem persönlichen Höchstbetrag erklärungskonform berücksichtigt, der sich nach Viertelung und Einschleifen wie oben ausgeführt bei der Einkommensteuerberechung ausgewirkt hat. Die Versicherungsprämien wurden durch auf BMF-Erlässe bezogene Bestätigungen der Versicherungsunternehmen nachgewiesen…
…Beträge zur Wohnraumschaffung bzw. -sanierung verstanden, weil diese "in einen Topf" geworfen werden und auf die in diesem "Topf" befindliche Summe allfällige Höchstgrenzen sowie die Viertelung der steuerlichen Auswirkung angewendet werden.) Nun zur Begründung hinsichtlich der im Rechtsmittel vom 3. März 2020, welches als Vorlageantrag…
… 18 Abs. 3 EStG gemeinsame Vorschriften hinsichtlich berücksichtigbarer Obergrenze ("einheitlicher Höchstbetrag"), Viertelung des schließlich einkommensmindernden Betrages, Ausschleifregelung bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte über 36.400,00 € sowie zum gegebenenfalls (zumindest) zu berücksichtigendem Pauschbetrag iHv 60,00 € gibt. Da zur Anwendung dieser Vorschriften (fast…
…Diese sind in § 18 Abs. 1 Z 2 und 3 EStG 1988 geregelt und folglich von zuvor dargestellter Kürzungsregelung (Viertelung) betroffen. Die Erfassung von € 530,60 für die sog. Topf-Sonderausgaben im angefochtenen Bescheid entspricht daher der Rechtslage (=1/4 von € 2.122…
…sofort akzeptiert, weil aufgrund der Viertelung und der Einschleifregelung für die Sonderausgaben ein Absetzbetrag über dem Pauschalbetrag für mich mathematisch gar nicht möglich scheint (ohne es nachgerechnet zu haben). Ad2) Vorbehaltlos schließe ich mich Ihrer Zählweise der Berufungen an. In der Sache ist es allerdings…
… 18 Abs. 2 Z. 2 EStG 1988). Ohne Anwendung dieser Einschränkung des Höchstbetrages und der Viertelung sind nur Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie Renten und dauernde Lasten, Kirchenbeiträge, Spenden und Steuerberatungskosten abzugsfähig. Da es sich nach Ihren Ausführungen bei den…
…Aus diesem Grund werden freiwillige Pensionsbeitragsleistungen steuerlich grundsätzlich den Sonderausgaben zugeordnet und den Beschränkungen des § 18 Abs.1 Z.2 EStG unterworfen (Höchstbetrag, Viertelung). Diese Motive kommen auch bei den gemäß § 77 Abs.5 ASVG ausschließlich vom Dienstnehmer zu finanzierenden Beiträgen zur freiwilligen Höherversicherung zum…
…Aus diesem Grund werden freiwillige Pensionsbeitragsleistungen steuerlich den Sonderausgaben zugeordnet und den Beschränkungen des § 18 Abs.1 Z.2 EStG unterworfen (Höchstbetrag, Viertelung). Diese Motive kommen auch bei den gemäß § 77 Abs.5 ASVG ausschließlich vom Dienstnehmer zu finanzierenden Beiträgen zur freiwilligen Höherversicherung zum Tragen…
…Aus diesem Grund werden freiwillige Pensionsbeitragsleistungen steuerlich den Sonderausgaben zugeordnet und den Beschränkungen des § 18 Abs.1 Z.2 EStG unterworfen (Höchstbetrag, Viertelung). Diese Motive kommen auch bei den gemäß § 77 Abs.5 ASVG ausschließlich vom Dienstnehmer zu finanzierenden Beiträgen zur freiwilligen Höherversicherung zum Tragen…
…Aus diesem Grund werden freiwillige Pensionsbeitragsleistungen steuerlich den Sonderausgaben zugeordnet und den Beschränkungen des § 18 Abs.1 Z.2 EStG unterworfen (Höchstbetrag, Viertelung). Diese Motive kommen auch bei den gemäß § 77 Abs.5 ASVG ausschließlich vom Dienstnehmer zu finanzierenden Beiträgen zur freiwilligen Höherversicherung zum Tragen…
…Aus diesem Grund werden freiwillige Pensionsbeitragsleistungen steuerlich den Sonderausgaben zugeordnet und den Beschränkungen des § 18 Abs.1 Z.2 EStG unterworfen (Höchstbetrag, Viertelung). Diese Motive kommen auch bei den gemäß § 77 Abs.5 ASVG ausschließlich vom Dienstnehmer zu finanzierenden Beiträgen zur freiwilligen Höherversicherung zum Tragen…
…Aus diesem Grund werden freiwillige Pensionsbeitragsleistungen steuerlich den Sonderausgaben zugeordnet und den Beschränkungen des § 18 Abs.1 Z.2 EStG unterworfen (Höchstbetrag, Viertelung). Diese Motive kommen auch bei den gemäß § 77 Abs.5 ASVG ausschließlich vom Dienstnehmer zu finanzierenden Beiträgen zur freiwilligen Höherversicherung zum Tragen…
…trotz des - wie oben ausgeführt - gewichtigen generalpräventiven Aspektes - eine Geldstrafe von ungefähr € 8.000,-- angebracht. Die von der Berufungswerberin geschilderten Schicksalsschläge in Form der Krebserkrankungen von Ehegatten und Tochter sowie die derzeitige äußerst schlechte finanzielle Lage der W rechtfertigen nochmals eine Viertelung dieser Strafsanktion…