RIS AI
104 902 Treffer344 msnur geltende Fassungen
ZK-25400. Einführung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013 S. 1) Art. 56 UZK (Gemeinsamer Zolltarif und…

UFSZ3K ZRV/0258-Z3K/02Zollschuldentstehung wegen Pflichtverletzung aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.03.2004

…mit Anmeldung vom 10. November 2000 seien Einfuhrwaren in die vorübergehende Verwendung übergeführt worden. Ein Nachweis darüber, dass die Einfuhrwaren vor Ablauf der Wiederausfuhrfrist (Verwendungsfrist) eine zulässige zollrechtliche Bestimmung erhalten hätten, sei nicht erbracht worden. Für die Ware sei daher am 10. Jänner 2001 die…

ZK-25403. Verwendung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

3. Verwendung 3.1. Zollamtliche Überwachung Art. 254 UZK Die aufgrund einer Bewilligung der Endverwendung abgabenbegünstigt in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführten Waren bleiben unter zollamtlicher Überwachung. Die zollamtliche Überwachung endet, wenn die Waren erstmals der vorgeschriebenen Endverwendung zugeführt wurden entsprechend der diesbezüglichen Vorschriften ausgeführt…

ZK-25406. Beendigung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

6. Beendigung 6.1. Frist für die Beendigung der zollamtlichen Überwachung Der UZK regelt die Tatbestände, wann die zollamtliche Überwachung bei der Endverwendung endet, zur Frist ist aber nur der Art. 254 Abs. 3 für den Fall der Mehrfachverwendung angegeben. Andererseits ist aber gemäß Art…

ZK-25401.2. Formelles Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien01.08.2023

1.2. Formelles Bewilligungsverfahren Hinweis: a) Gemäß Artikel 173 UZK-DA gilt: (1) Wird eine Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erteilt, beträgt die Geltungsdauer nicht mehr als fünf Jahre ab dem Datum, an dem die Bewilligung wirksam wird. (2) Die…

UFSZ3K ZRV/0180-Z3K/08Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.09.2009

…Februar 2006 wurde das gegenständliche Kraftfahrzeug zur Ausfuhr (Feld 37: "1000") angemeldet. Da die Ware, welche zur vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt worden war, vor Ablauf der Verwendungsfrist zur Ausfuhr (Art. 161 Abs. 1 ZK) und nicht zur Wiederausfuhr (Art. 182 Abs…

ZK-25003.5. Zulässige Fälle
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

3.5. Zulässige Fälle Als "Fahrzeuge" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gelten alle im Straßen- und Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzten Beförderungsmittel samt der mit den Beförderungsmitteln eingeführten Ersatzteile, normales Zubehör und Ausrüstung einschließlich der zum Befestigen, Abstützen oder Schützen der Waren…

ZK-2500Anhang 5: Sammlung von Fragestellungen und Rechtsprechung
geltende FassungRichtlinien01.08.2025

…Bestimmung des Art. 217 Buchstabe b UZK-DA nicht das Verständnis beizumessen, dass allein die Nichteinhaltung der beförderungsrelevanten Vorschriften bei einer im Übrigen zollrechtlich zulässigen gewerblichen Verwendung des Beförderungsmittels im Zollgebiet eine Überschreitung der Verwendungsfrist bewirkt. 6. Zum gewöhnlichen Wohnsitz (Urteil vom 27.04. 2016 …

ZK-20300.3. Verfahrensablauf
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

0.3. Verfahrensablauf 0.3.1. Zuständiger Mitgliedstaat Grundsätzlich bleibt es dem Zollbeteiligten überlassen, in welchem Mitgliedstaat er die Überlassung Art. 5 Z 16 UZK einer Ware in den zollrechtlich freien Verkehr vornimmt. Für Abgabenbefreiungen, die von einer bestimmten Verwendung der Waren durch den Empfänger…

ZK-25001.1.7. Sicherheit
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

1.1.7. Sicherheit Für die Überführung von Waren in die vorübergehende Verwendung mit vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben ist die Leistung einer Sicherheit grundsätzlich zwingend vorgeschrieben, um die Einhebung der entstandenen bzw. möglicherweise entstehenden Einfuhrzollschuld und der anderen Abgaben zu sichern. Hinsichtlich…

UZKAbschnitt 2 Endverwendung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Endverwendung Artikel 254 Endverwendung (1) In der Endverwendung können Waren aufgrund ihres besonderen Zwecks abgabenfrei oder zu einem ermäßigten Abgabensatz zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden. (2) Befinden sich Waren auf einer Herstellungsstufe, in der in wirtschaftlicher Hinsicht lediglich die vorgeschriebene Endverwendung erreicht…

ZK-25003. Beförderungsmittel
geltende FassungRichtlinien01.12.2022

…gewerblichen Beförderungsmitteln ist mit Ausnahme von Schienenbeförderungsmittel grundsätzlich an die Dauer des Beförderungsvorganges gebunden. Demgegenüber wird der eigene Gebrauch von Fahrzeugen - von Ausnahmen abgesehen (zB Berufspendler und Studenten) - durch die Bestimmung einer Verwendungsfrist eingeschränkt. Für die Inanspruchnahme des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung besteht generelle Bewilligungspflicht…

UFSW RV/2899-W/12Normverbrauchsabgabe bei Verwendung eines Kfz mit ausländischem Kennzeichen im Inland.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2013

…Vermutung des § 82 (8) KFG, dass das von Ihnen verwendete Auto seinen dauernden Standort im Inland hat. Zwischenzeitige Auslandsfahrten führen nicht zu einem Neubeginn der Verwendungsfrist des § 82 (8) KFG. Auch das überwiegende Fahren im Ausland ist für sich alleine nicht geeignet, die inländische Standortvermutung…

UZK-DAArtikel 217 Fristen für die Erledigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln und Containern
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Artikel 217 Fristen für die Erledigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln und Containern (Artikel 215 Absatz 4 des Zollkodex) Die Erledigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln und Containern muss innerhalb der folgenden Fristen ab dem Zeitpunkt der Überführung der Waren in das Verfahren erfolgen: a…

UmgrStR 2002 Rz 1619–16275.4. Nachfolgeunternehmer (§ 30 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…die ertragsteuerrechtlichen Rechte und Pflichten der realgeteilten Personengesellschaft. Damit hat der Nachfolgeunternehmer bspw. die Abschreibungsgrundsätze fortzusetzen, steuerfrei gebildete Rücklagen fortzuführen und offene Verwendungsfristen hinsichtlich solcher Rücklagen zu beachten, offene Behaltefristen zu wahren, übergehende Schwebeverluste in Evidenz zu halten, den Abbau des Unterdeckungsbetrages bei Pensionsrückstellungen fortzuführen…

ZK-25000. Übersicht, Einführung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…Gesichtspunkten ist es in solchen Fällen durchaus verständlich, zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen die Fälle der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln oder anderen Waren von Voraussetzungen abhängig zu machen und/oder die Verwendungsfrist zu begrenzen. Die entsprechenden Unionsvorschriften gehen zum Teil auf völkerrechtliche Vereinbarungen (Zollabkommen, Internationale Abkommen…

ZK-25001.3. Erneuerung, Änderung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

1.3. Erneuerung, Änderung 1.3.1. Antrag/Erteilung Art. 164 UZK-DA Zur Erneuerung/Änderung einer Bewilligung genügt ein einfacher schriftlicher Antrag, der insbesondere den Hinweis auf die frühere Bewilligung und gegebenenfalls die für deren Änderung erforderlichen Angaben enthält (Art. 164 UZK-DA). Wenn…

ZK-20309.5. Prüfungs-, Analyse- oder Versuchsmaterial (C33)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…1 Z 9 ZollR-DV 2004). Im Grundlagenbescheid ist - entsprechend dem beantragten Forschungszweck - Verwendungsmenge und Verwendungsfrist festzusetzen und über einen allfälligen Antrag auf Umwandlung oder Vernichtung von Resterzeugnissen (siehe Abschnitt 9.5.4.) abzusprechen. Im Hinblick auf die Behandlung allfälliger Restmengen ist dem Verwender im…

ZK-25003.5.2.2. Sonderfälle - Eigener Gebrauch
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…163 Abs. 3 UZK-DA verlangt Nachweis Verbindliche Erklärung der Wohnsitzverlegung. Verwendungsfrist 6 Monate *) Informationen dazu: derzeit gilt dies für geflüchtete Personen aus der Ukraine diese Regelung betrifft das Zollrecht, andere Rechtsbereiche wie zB das Verkehrsrecht sind davon unberührt eine Anmeldung zum Hauptwohnsitz aus anderen…

ZK-25008. Unregelmäßigkeiten
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…jede (verspätete) Gestellung der Ware kann regelmäßig angenommen werden, dass es sich nicht um einen Täuschungsversuch handelt. Eine nachträgliche Verlängerung der Verwendungsfrist ist nicht erforderlich. 8.1.2.2. Ausfuhr statt Wiederausfuhr Wurden die Einfuhrwaren zwar gestellt, jedoch irrtümlich zum Ausfuhrverfahren anstatt zur Wiederausfuhr angemeldet …