Artikel 1 (1) In Österreich ansässige Abgabepflichtige, die als Grenzgänger im Sinne von Artikel 15 Abs. 4 des österreichisch-liechtensteinischen Abkommens vom 5. November 1969 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Doppelbesteuerungsabkommen) bei liechtensteinischen Arbeitgebern beschäftigt sind…
…19 i.V.m. Art. 23 Abs. 1 DBA CH eine Absage. Das entsprechende, österreichisch-schweizerische Verwaltungsübereinkommen beruht bislang auf einem informellen, zwischenstaatlichen Mailwechsel bzw. mündlich getroffenen Vereinbarungen. Wenn auch eine schriftliche Dokumentation offenbar beabsichtigt ist, liegt eine solche bis dato nicht vor. Als schriftlich…
…der Schweiz nach Art. 25 bzw 26 DBA Schweiz einzuholen. Die Abgabenbehörde möge weiters auf Basis des Verwaltungsübereinkommens zwischen Österreich und der Schweiz über die steuerliche Gleichbehandlung österreichischer Grenzgänger (AÖFV 84/1998) beim Schweizer Arbeitgeber und, falls dies nicht möglich sei, über die Schweizer Steuerbehörden…
…dass der Informationsaustausch nach Artikel 26 Abs. 3 DBA-Kroatien durch ein Verwaltungsübereinkommen in Kraft gesetzt werden muss, welches allerdings bis dato noch nicht zustande gekommen ist und nach inoffiziellen Auskünften auf die lange Bank geschoben worden ist (scheinbar in Erwartung des EU-Beitritts von…
…sein muss, ob eine bestimmte Veranstaltung "auf Grund" eines solchen Kulturabkommens oder Kulturübereinkommens stattfindet. Treten diesbezüglich bei einer bestimmten österreichisch-britischen Vereinbarung (die allerdings zumindest den Rang eines Regierungs- oder Verwaltungsübereinkommens haben müsste) Zweifel auf, ob sie als "Kulturübereinkommen" im genannten Sinn anzusehen ist, wäre…
…27) 1 Art. 27 Abs. 2 des DBA Algerien sieht für Zwecke der Anwendung der Vollstreckungsamtshilfe ein Verwaltungsübereinkommen zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten vor. Da ein solches Übereinkommen bisher nicht abgeschlossen wurde, besteht im Verhältnis zu Algerien derzeit keine Vollstreckungsamtshilfe. 2 Abweichend vom Musterabkommen…
…27/2018, "CbC MCAA") bzw. entsprechender bilateraler Verwaltungsübereinkommen beschränkt sich eine sachgemäße Verwendung auf die allgemeine Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen, Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung sowie gegebenenfalls auf wirtschaftliche und statistische Analysen. Die Verwendung von länderbezogenen Berichten soll kein Ersatz für eine detaillierte Verrechnungspreisanalyse…
…Eine höchstgerichtliche Auseinandersetzung mit der Frage, ob eine - grundsätzlich nicht intendierte - doppelte Nichtbesteuerung zwingend vermieden werden muss, dies unter Stützung auf ein formloses Verwaltungsübereinkommen und unter Nicht-Heranziehung von auf den Sachverhalt zutreffenden Verteilungsnormen laut DBA, ist bislang nicht bekannt. Eine Revision ist daher zulässig…
… 68 EStG, Rz 18). Im Übrigen verweise ich auf das zwischen der Republik Österreich mit der Eidg. Schweiz abgeschlossenen Verwaltungsübereinkommen vom Februar 1998 (AÖF 1998/84). Darin wird den in Österreich ansässigen Grenzgängern zunächst das ausdrückliche Recht auf Gewährung der in § 68 EStG vorgesehenen Begünstigungen…
…Mitgliedsstaaten beschäftigt sind, nicht möglich ist. Die von der steuerlichen Vertretung ins Treffen geführten Art. 26 DBA-Schweiz und das Verwaltungsübereinkommen über die Sicherung der steuerlichen Gleichbehandlung österreichischer Grenzgänger, AÖF 1998/84, vermögen das Fehlen einer umfassenden Rechts- und Vollstreckungshilfe nicht zu ersetzen. Der in…
…Vorschriften bzw. Formvorgaben eingebracht werden. Rz 548: Ausnahmen vom Grundsatz der Rückforderung der Quellensteuer durch den Anteilinhaber des inländischen Investmentfonds im Quellenstaat bestehen hinsichtlich der Schweiz (EAS 1395) und Frankreich. Mit der Schweiz besteht ein Verwaltungsübereinkommen (BMF-Erlass vom 19.08.1960, Zl. 53.467…
…In diesem Zusammenhang ist auch auf das Verwaltungsübereinkommen zwischen Österreich und Liechtenstein über die Sicherung der steuerlichen Gleichbehandlung österreichischer Grenzgänger (BMF 25.1.1999, Z 04 3202/1-IV/4/99 (Erlaß), AÖF 1999/55) hinzuweisen. Nach Artikel 2 dieses Verwaltungsübereinkommens können die österreichischen Grenzgänger…
…Niederschlag gefunden, zumal die Erfahrung zeigt, dass auch in der Schweiz eine "Nachtzulage" vertraglich vereinbart und in monatlichen Lohnabrechnungen gesondert ausgewiesen werden kann und wird. Durch das Verwaltungsübereinkommen soll gewährleistet werden, dass österreichische Grenzgänger nach der Schweiz in gleichem Umfang in den Genuss der in §…
…sieht zwar den Austausch der Informationen vor, die zur Durchführung dieses Abkommens oder des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten betreffend die unter das Abkommen fallenden Steuern erforderlich sind. Die Anwendung dieses Artikels bleibt aber einem Verwaltungsübereinkommen zwischen den Finanzministern vorbehalten (Abs. 3), das derzeit nicht existiert. …
…Mitgliedstaaten beschäftigt sind, nicht möglich ist. Die von der steuerlichen Vertretung ins Treffen geführten Art. 26 DBA-Schweiz und das Verwaltungsübereinkommen über die Sicherung der steuerlichen Gleichbehandlung österreichischer Grenzgänger, AÖF 1998/84, vermögen das Fehlen einer umfassenden Rechts- und Vollstreckungshilfe nicht zu ersetzen. Der in…
…der lediglich bestimmt, dass die Regierung und die anderen Verwaltungsbehörden im Rahmen der Vorschriften (Staatsverträge, Verwaltungsübereinkommen, Regierungserklärungen, Gesetzen und Verordnungen) oder nach der bisherigen Übung befugt sind, ausländischen Verwaltungsbehörden oder Organe Hilfe zu leisten. Aber selbst wenn man eine postalisch Zustellung in Liechtenstein für zulässig…
…diejenigen Auskünfte austauschen, die für eine richtige Durchführung des Abkommens notwendig seien. Außerdem bestehe zwischen Österreich und der Schweiz seit Februar 1998 ein Verwaltungsübereinkommen über die Sicherung der steuerlichen Gleichbehandlung österreichischer Grenzgänger. Zwar würden in Artikel 1 dieses Abkommens nur die Steuerbefreiungen des § 68 Abs…
…sind, nicht möglich ist. Die von der steuerlichen Vertretung ins Treffen geführten Art. 26 DBA-Schweiz und das Verwaltungsübereinkommen über die Sicherung der steuerlichen Gleichbehandlung österreichischer Grenzgänger, AÖF 1998/84, vermögen das Fehlen einer umfassenden Rechts- und Vollstreckungshilfe nicht zu ersetzen. Der in Art. 26…
…diejenigen Auskünfte austauschen, die für eine richtige Durchführung des Abkommens notwendig seien. Außerdem bestehe zwischen Österreich und der Schweiz seit Februar 1998 ein Verwaltungsübereinkommen über die Sicherung der steuerlichen Gleichbehandlung österreichischer Grenzgänger. Zwar würden in Artikel 1 dieses Abkommens nur die Steuerbefreiungen des § 68 Abs…
…im gleichen Außmaß steuerfrei. Es muss jedoch auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen überprüft werden können, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Mit der Schweiz besteht ein entsprechendes Verwaltungsübereinkommen (in AÖF 1998/84 kundgemacht), das sicherstellt, dass Grenzgänger in gleichem Umfang Anrecht auf die in § 68 EStG vorgesehenen…