…eine Lieferung oder sonstige Leistung. 1.1.1.7.2. Deliktischer Schadenersatz Rz 10: Im Sinne des § 1295 ABGB haftet der "Beschädiger" für Vertragsverletzungen und für deliktisches Verhalten. Er hat den aus Verschulden (Vorsatz/Fahrlässigkeit) zugefügten Schaden zu ersetzen. Als Schaden wird jeder Nachteil verstanden…
…ohne tatsächlichen Leistungsaustausch ergangen sind, nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig sind. Die Beschwerde war in diesem Punkt abzuweisen. Tz. 8 Nicht erbrachte Leistungen Bestrittene Forderungen aus Schadenersatzansprüchen und Vertragsverletzungen sind idR erst dann zu bilanzieren, wenn ein Anerkenntnis oder ein rechtskräftiges Urteil vorliegt; das Anerkenntnis bzw…
…zu einer einvernehmlichen und vollinhaltlichen Rückabwicklung laut Nachtrag zum Kaufvertrag vom 10.12.2015: Erstens: Zur Bereinigung diverser wechselseitiger Ansprüche aufgrund angeblicher Vertragsverletzungen und zur Vermeidung einer prozessualen Auseinandersetzung wird der Kaufvertrag nunmehr parteieneinvernehmlich zur Gänze und vollinhaltlich aufgehoben. Zweitens: Der Schriftenverfasser und Treuhänder wird…
…Überlassung erfolgt, desto höher ist die Abschlagszahlung, ergo auch der Leistungsaustausch. Im Sinne des § 1295 AGBG haftet bei Schadenersatz der Beschädiger für Vertragsverletzungen und für deliktisches Verhalten. Es liegt von Seiten des Vermieters Vorname Vermieter kein solches Verhalten vor, Herrn Bf entstand kein Schaden, für…
…nach Gewährung der Förderung der Förderungswerber und Liegenschaftseigentümer Verpflichtungen gegenüber dem Land Wien im Zusammenhang mit der Förderung verletzt (auch § 13 WWFSG 1989 stellt auf derartige Vertragsverletzungen ab) ist die Förderung erhöht um ein Pönale, sohin insgesamt ein Betrag in Höhe von 150 % der Förderung…
…nach Gewährung der Förderung der Förderungswerber und Liegenschaftseigentümer Verpflichtungen gegenüber dem Land Wien im Zusammenhang mit der Förderung verletzt (auch § 13 WWFSG 1989 stellt auf derartige Vertragsverletzungen ab) ist die Förderung erhöht um ein Pönale, sohin insgesamt ein Betrag in Höhe von 150 % der Förderung…
…mit der Errichtung der Werkleistungen in Verzug geraten und habe die Berufungswerberin diese Werkleistungen selbst erbringen müssen. Einer allenfalls zu Recht bestehenden Werklohnforderung werden die durch die Vertragsverletzungen der Abgabenschuldnerin entstandenen Aufwendungen aufgerechnet. Beantragt wurde die Aufhebung des Pfändungsbescheides und die Aussetzung der Einhebung gemäß …
…Dritte abgetreten werden könnten, sondern das Wort "Transferrecht" sei eine Kurzformel dafür, dass der Verein gegebenenfalls finanzielle Vorteile aus der vorzeitigen Vertragsbeendigung des Profi-Fußballspielers erzielen oder Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzungen des Profi-Spielers, geltend machen könne und daraus finanziellen Nutzen ziehe. Weiters führte die Bw…
…gerät und der Rückstand trotz eingeschriebener Mahnung nicht binnen 14 Tagen beglichen wird. b) der Leasingnehmer trotz Mahnung gegen sonstige Bestimmungen dieses Vertrages in erheblichem Maße verstößt oder erhebliche Folgen von Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt, c) eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Leasingnehmers eintritt…
…einseitig oder willkürlich herbeiführen kann. Hervorzuheben ist, dass die Ausübung der Rechte zwingend eine Nachfrist zur Mängelbehebung voraussetzt. Dies unterstreicht den Charakter als "ultima ratio" bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen. Die Beschwerdeführerin vermeint unter Hinweis auf die Rechtsprechung (insbesondere VwGH vom 17. September 1990, 90/15/0034)…
…2. und 4.3. in der Regel zwingend eine Nachfrist zur Mängelbehebung voraussetzt. Dies unterstreicht den Charakter als "ultima ratio" bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen. Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Gemäß…
…Klarstellend wird festgehalten, dass einem etwaigen Untermieter keine Rechte gegenüber dem Vermieter aus diesem Mietvertrag zukommen sollen. Das Verhalten des Untermieters, insbesondere Vertragsverletzungen, Schäden am Mietobjekt und dergleichen sind dem Mieter verschuldensunabhängig zuzurechnen. Klarstellend wird festgehalten, dass bei einer Untervermietung der Verwendungszweck unverändert aufrecht bleibt…
…B/VIII der Bestandverträge nur als Folge der Ergreifung der in Punkt B/VII geregelten Maßnahmen zum Tragen komme. In diesem Punkt würden die Rechtsfolgen bei Vertragsverletzungen behandelt und aufgelistet, unter welchen Umständen eine vorzeitige Vertragsauflösung erfolgen könne. Es handle sich daher um keine Leistung…
…VIII der Bestandverträge nur als Folge der Ergreifung der in Punkt B/VII geregelten Maßnahmen zum Tragen komme. In diesem Punkt würden die Rechtsfolgen bei Vertragsverletzungen behandelt und aufgelistet, unter welchen Umständen eine vorzeitige Vertragsauflösung erfolgen könne. Das Finanzamt führte in der mündlichen Verhandlung nunmehr…
…Gewähr noch haftet er für eine bestimmte Eigenschaft, Verwendbarkeit oder behördliche Zulassung des LO, für die Schaffung rechtlicher und technischer Voraussetzungen für den Betrieb des LO, für Vertragsverletzungen (zB. verspätete oder mangelhafte Erfüllung) durch den Lieferanten, für Schäden (Sach-, Personen- oder Vermögensschäden jeder Art) aus…
…als Vermieter gelegenes schrankenloses Kündigungsrecht vereinbart worden, sondern ist abgesehen von allfälligen Vertragsverletzungen die Wahrscheinlichkeit einer frühzeitigen Auflösung des Mietvertrages nicht gegeben. Weder das schriftliche noch das Vorbringen der Vertreterin des Bf in der mündlichen Verhandlung war geeignet, die Wahrscheinlichkeit einer früheren Vertragsauflösung auf Grund…
…als Vermieter gelegenes schrankenloses Kündigungsrecht vereinbart worden, sondern ist abgesehen von allfälligen Vertragsverletzungen die Wahrscheinlichkeit einer frühzeitigen Auflösung des Mietvertrages nicht gegeben. Weder das schriftliche noch das Vorbringen der Vertreterin des Bf in der mündlichen Verhandlung war geeignet, die Wahrscheinlichkeit einer früheren Vertragsauflösung auf Grund…
…ist daher nur aus einigen wenigen im Vertrag angeführten Gründen zur vorzeitigen Auflösung berechtigt, die überdies sämtlich in der Person der Mieterin gelegen (ds "Vertragsverletzungen") und jeglichem Einfluss des Vermieters entzogen sind. Nach dem Gewicht und der Wahrscheinlichkeit einer Realisierung sprechen die vereinbarten einzelnen Kündigungsmöglichkeiten…
…in Betracht kommenden Kündigungsgründe des § 30 Abs. 2 MRG könnten nur bei schweren Vertragsverletzungen geltend gemacht werden und setzten ein qualifiziertes Fehlverhalten des Bestandnehmers voraus. Sie seien jeglichem Einfluss des Bestandgebers entzogen und könnten nicht nach Belieben ausgeübt werden. Aus diesen Gründen sei die Möglichkeit…
…die Verletzung von Vertragspflichten durch die Bestandnehmerin voraus. Diese kann die Vertragsauflösung in den meisten Fällen verhindern, indem sie nach erfolgter Mahnung innerhalb der Nachfrist die Vertragsverletzung beendet. Die Bestandgeberin kann die Kündigungsrechte nicht nach Belieben ausüben, sie sind ihrem Einfluss gänzlich entzogen und lassen…