…2004/16/0075; VwGH 17.3.2005, 2004/16/0254). Rz 1147: Eine Vertragsübernahme ist gebührenrechtlich wie der Neuabschluss eines Rechtsgeschäftes zu behandeln. Entscheidend für die Beurteilung ist der Urkundeninhalt. Wird zwischen dem verbleibenden Vertragspartner und dem neuen Vertragspartner mit Zustimmung des ausscheidenden Vertragspartners ein…
…In der Folge sei allerdings der Entschluss gefasst worden, für das Betreiben des Fitnesscenter für Damen eine eigene Gesellschaft zu gründen, was die gegenständliche Vertragsübernahme im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis erforderlich gemacht habe. Gemäß § 21 BAO sei für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise…
…unter Hinweis auf eine beigelegte Kopie eines Zusammenschluss- und Gesellschaftsvertrages vom 14. Mai 2004 ein, dass die drei Vertragsübernahmsvereinbarungen gemäß § 42 UmgrStG gebührenfrei unterfertigt worden seien. Der mit 14. Mai 2004 datierte Zusammenschluss- und Gesellschaftsvertrag hat auszugsweise folgenden Inhalt: "Zusammenschluss- und Gesellschaftsvertrag abgeschlossen zwischen: a…
…60.000,00 | 360.000,00 | xxx Telefonnummer | 750.000,00 | 150.000,00 | 900.000,00 | Vertragsübernahmen | 70.000,00 | 0,00 | 70.000,00 | Zession | 1.831.000,00 | 0,00 …
…T. . mit Zustimmung der K. im Wege der Vertragsübernahme in den im Absatz 1) näher bezeichneten Mietvertrag und in den im Absatz 2) näher bezeichneten Untermietvertrag eingetreten. II. 1) Mit ausdrücklicher Zustimmung der K. übernimmt nunmehr die M. anstelle der aus den Schuldverhältnissen ausscheidenden T…
…dieser Zusatz oder Nachtrag im Umfang der vereinbarten Änderung oder Verlängerung als selbständiges Rechtsgeschäft gebührenpflichtig. Daraus folgt, dass die Vertragsübernahme, bei der an Stelle einer aus dem Schuldverhältnis ausscheidenden Partei ein Dritter tritt, gebührenrechtlich dem Abschluss eines neuen Rechtsgeschäftes gleichzustellen ist. Die mit dem angefochtenen…
…Verwaltungsgerichtshofes entspreche. Diese Ansicht sei nämlich durch den Verwaltungsgerichtshof lediglich in einem vereinzelten Erkenntnis vertreten worden (VwGH 6.3.1989, 88/15/0037). Durch die überwiegende Judikatur würden jedoch Vertragsübernahmen dem § 33 TP 21 GebG unterstellt werden (VwGH 3.10.1988, 87/15/0145; VwGH…
…geregelten Übernahme des Darlehensvertrages um keine gebührenpflichtige Zession iSd § 33 TP 21 Abs. 1 GebG sondern um eine gebührenfreie Vertragsübernahme. Im Beschwerdefall liege eine "Dreiparteieneinigung" zwischen der beschwerdeführenden Gesellschaft, dem "Verkäufer" und der "Gesellschaft" vor und sei ausdrücklich ein seit 01.01.2022 gebührenfreier Darlehensvertrag…
…der Übernahme von US-amerikanischen Kundenverträgen zugeordnet (berechneter Wert der Kundenbeziehungen seitens der X Inc, der ebenfalls mit dem Asset Deal übertragen wurde) Gem Rz 555 GebR ist eine Vertragsübernahme gebührenrechtlich wie der Neuabschluss eines Rechtsgeschäftes zu behandeln. Entscheidend für die Beurteilung ist der Urkundeninhalt…
…80, VwSlg 5601 F; 17.3.1986, 84/15/0158, VwSlg 6095 F = AnwBl 1987, 456 mit Anm Arnold) oder bei (Miet-) Vertragsübernahme im Zuge der Unternehmensveräußerung im Anwendungsbereich des (nunmehr) § 12a MRG (vgl VwGH 16.10.1989, 88/15/0086, ÖStZB 1990, 317…
…ebendiese (selbe) Dienstbarkeit beträfe, sodass sie zweimal derselben Rechtsgeschäftsgebühr unterzogen worden sei. Es handle sich um eine bloße Vertragsübernahme und nicht um einen Neuabschluss eines Dienstbarkeitsvertrags. Die nach Auffassung der Beschwerdeführerin gegenständlich vorliegende "Vervielfachung" der Gebühr eines Rechtsgeschäfts sei, so die Beschwerdeführerin weiter, früher durch …
…4.2017 legte das Finanzamt (ohne vorhergehende Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung) die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht vor. Im Vorlagebericht führte das Finanzamt zusammengefasst aus, dass im Beschwerdefall eine Vertragsübernahme vorliege, die gebührenrechtlich wie der Neuabschluss eines Rechtsgeschäftes zu behandeln sei. Parteienvereinbarungen seien ebenso dann Gegenstand einer Gebühr…
…Refinanzierungskosten gebracht hätte. Durch die Einbringung nach Art III UmgrStG sei zwar von einer Einzelrechtsnachfolge auszugehen, doch sehe § 42 UmgrStG für Vertragsübernahmen eine Befreiung von den Rechtsgebühren vor. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im Berufungsfall, ob in der Vereinbarung vom 3. August 1999…
…Refinanzierungskosten gebracht hätte. Durch die Einbringung nach Art III UmgrStG sei zwar von einer Einzelrechtsnachfolge auszugehen, doch sehe § 42 UmgrStG für Vertragsübernahmen eine Befreiung von den Rechtsgebühren vor. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im Berufungsfall, ob in der Vereinbarung vom 3. August 1999…
…Refinanzierungskosten gebracht hätte. Durch die Einbringung nach Art III UmgrStG sei zwar von einer Einzelrechtsnachfolge auszugehen, doch sehe § 42 UmgrStG für Vertragsübernahmen eine Befreiung von den Rechtsgebühren vor. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im Berufungsfall, ob in der Vereinbarung vom 3. August 1999…
…dass vor Errichtung der jetzt streitgegenständlichen Urkunde zwischen der Bw. als Bestandnehmerin und der Bestandgeberin eine Vertragsübernahme im Sinne eines vollständigen Parteiwechsels stattgefunden habe. Die Vermieterin sei vollständig anstelle der früheren Eigentümerin in den Mietvertrag vom 13.1.1994 eingetreten. Nach diesem Volleintritt sei zwischen…
…Spezialbestimmung, wodurch im Falle einer Prolongation des Darlehens- oder Kreditvertrages durch den Rechtsnachfolger der gebührenrechtlich maßgebliche Zeitpunkt des Rechtsvorgängers auch für den Rechtsnachfolger maßgeblich bleibt. Durch die Vertragsübernahme beginnt also der für gebührenfreie Prolongationen maßgebliche Zeitraum von 5 Jahren (siehe § 33 TP 19 Abs. 4…
…Vertragsübernahme" zu beurteilen sein wird. Eine Vertragsübernahme ist gebührenrechtlich wie der Neuabschluss eines Rechtsgeschäftes zu behandeln. Die Abtretung - wie hier - eines Bestandrechtes mit der Übernahme der Verpflichtungen aus dem Bestandverhältnis durch den hinzutretenden Bestandnehmer (= Bw) stellt nach der hg. Judikatur einen Fall der Vertragsübernahme…
…Dezember 2006 in die Beschwerdeführerin (Bf.), ein. Am 11. April 2008 wurde zwischen der Bestandgeberin sowie der ****VORMIETERIN**** als Vormieterin und der Bf. als Nachmieterin eine Vereinbarung über die Vertragsübernahme des befristeten Bestandvertrages vom 2. August 2000 geschlossen. In § 2.3 des Vertrages wird festgehalten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, den Richter Mag. Markus Knechtl LL. M. als beisitzenden Richter, Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter und Mag. Markus Fischer, BA als fachkundigen Laienrichter über die Beschwerde des ***1*** ***2…