…über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto der GmbH wären in einem Abrechnungsverfahren nach § 216 BAO zu klären. Die Bf. bestreitet ein Verschulden an der Pflichtverletzung und damit am Abgabenausfall. Die Schuldhaftigkeit im Sinne des § 9 BAO erfasst jede Form des Verschuldens und damit…
…Herbst 2001) sei noch ein Abgabenguthaben der GmbH von rund 280.000 S vorhanden gewesen, wobei es weder zu einer Bezahlung neu eingegangener Verbindlichkeiten noch zu einer Begünstigung anderer Gläubiger durch Begleichung ihrer Forderungen gekommen sei. Dem Bw. sei kein Verschulden an der Pflichtverletzung vorwerfbar…
…Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Im Berufungsfall ist die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen bei der Primärschuldnerin unbestritten, zumal mit Beschluss des Landesgerichtes Feldkirch vom 24. Oktober 2006, XXX, der Konkursantrag mangels Kostendeckung abgewiesen wurde. Der Bw…
…Abgabenforderung gegen den Vertretenen, deren Zahlungstermin in die Zeit der Vertretertätigkeit fällt, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit dieser Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, ein Verschulden des Vertreters an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Es ist unstrittig, dass es sich…
…Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung beim Vertretenen, eine Pflichtverletzung des Vertreters der juristischen Person, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit (VwGH 19.6.1985, 84/17/0224). Die objektive Uneinbringlichkeit der verfahrensgegenständlichen Abgaben steht zweifelsfrei fest, da nach der Aktenlage…
…die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Verpflichtung für die Uneinbringlichkeit. Der Berufungswerber war seit 24. April 1993 selbstständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der Primärschuldnerin. Die Stellung des Berufungswerbers als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten Verantwortlicher…
…die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Voraussetzung für eine Haftung sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und…
…der Haftungspflichtige die Mitteilung des ihm noch nicht zur Kenntnis gebrachten Abgabenanspruches, so gilt § 245 Abs. 2 und 4 sinngemäß. Voraussetzung für eine Haftung sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an…
…und der umstehende Rückstand infolge schuldhafter Verletzung Ihrer Pflicht nicht eingebracht werden kann, war die Haftung auszusprechen. Voraussetzung für die Haftung sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und…
…Schreibens), hat die belangte Behörde - die Beschwerdevorlage erfolgte ohne Beschwerdevorentscheidung - auch in ihrer Stellungnahme zum Vorlagebericht nicht reagiert. Da die belangte Behörde jegliche Ermittlungen zur sachverhaltsmäßigen Abklärung der Frage, ob dem Beschwerdeführer ein Verschulden an der Pflichtverletzung (und damit am Abgabenausfall) anzulasten ist, unterlassen hat…
…für die Vertreterhaftung nach § 9 Abs. 1 BAO sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit (vgl. z. B. VwGH 23. 4…
…gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. In der Berufung bzw. in dem diese ergänzenden Vorlageantrag wurde seitens des Vertreters des Bw. Einwendungen gegen…
…die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung beim Vertretenen, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Abgabenrechtliche Haftungen für eine Abgabenschuld sind insofern akzessorisch, als sie das Bestehen eines Abgabenanspruches zur Zeit der Verwirklichung des die Haftung auslösenden…
…als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Im Berufungsfall sind die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegen die Fa. P.S.T. GmbH ebenso unbestritten wie deren Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin, zumal…
…die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Im Berufungsfall wird die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen bei der Primärschuldnerin insofern bestritten, als diese laut den mit Schreiben vom…
…einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist zunächst zu den Prüfungsmaßstäben auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem, der vorgibt, dass er an der Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen ohne sein Verschulden verhindert war, der Beweis. Daraus ist abzuleiten, dass der wirksam bestellte…
…die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. 1.) Vorliegen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen: Gemäß der vorliegenden Kontoabfrage haften die mit Haftungsbescheid vom 3. November 2015 geltend…
…die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die Haftung erstreckt sich vor allem auf Abgaben, deren Zahlungstermin (Fälligkeitszeitpunkt) in die Zeit der Vertretungstätigkeit fällt. 1.) Vorliegen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen…
…gemäß § 9 Abs. 1 BAO sind: - Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen - Stellung des Geschäftsführers als Vertreter - Abgabenforderungen gegen die vertretene Gesellschaft - abgabenrechtliche Pflichtverletzung des Vertreters - dessen Verschulden an der Pflichtverletzung - Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit der Abgaben (Kausalität) Uneinbringlichkeit Die Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO…
…schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Voraussetzung für die Vertreterhaftung nach § 9 Abs. 1 BAO sind eine fällige Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und…