…Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit ein Verschulden trifft (VwGH 30.5.1989, 89/14/0043). Auch der Umstand, dass gegen den Geschäftsführer kein Verfahren wegen fahrlässiger Krida erfolgte, entbindet den Abgabepflichtigen nicht von der Verpflichtung, im Haftungsverfahren die Gründe aufzuzeigen, die ihn ohne sein Verschulden an…
…zumindest behauptet werde, dass den Bw. an der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ein Verschulden treffe, ist auszuführen, dass es für die Haftung nach § 9 BAO ohne Bedeutung ist, ob den Vertreter ein Verschulden am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit trifft (VwGH 20.9.1996, 94/17/0420; 22…
…2013, 2010/16/0019, wonach es bei der Beurteilung des Verschuldens an der Nichtentrichtung der Abgaben nicht darauf ankommt, dass den Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft kein Verschulden trifft). Dass im Zeitpunkt der Konkurseröffnung am Abgabenkonto der Gesellschaft keine weiteren Abgaben aushafteten, ist richtig…
…ob den Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit der GmbH ein Verschulden trifft, da nicht das Verschulden an und der Schaden aus der Insolvenz ins Gewicht fällt, sondern das Verschulden an der nicht ordnungsgemäßen (rechtzeitigen) Abgabenentrichtung vor Konkurseröffnung (VwGH 30.5.1989, 89/14/0043). Davon abgesehen…
…ob den Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit der GmbH ein Verschulden trifft und ob er auf Grund dieser Insolvenz selbst einen Schaden erlitt, da nicht das Verschulden an (und der Schaden aus) der Insolvenz ins Gewicht fällt, sondern das Verschulden an der nicht ordnungsgemäßen (rechtzeitigen) Abgabenentrichtung…
…nicht haftungsrelevant. Ein Verschulden des Geschäftsführers am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit sei für das Haftungsverfahren ebenso wenig von Bedeutung wie die Pflicht zur rechtzeitigen Stellung eines Konkursantrages, da die abgabenrechtliche Geschäftsführerhaftung nicht an dieselben Voraussetzungen anknüpfe wie die zivilrechtliche. Für das Haftungsverfahren sei es entscheidend, ob…
…dass es nicht entscheidungswesentlich sei, ob den Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft ein Verschulden treffe, da nicht das Verschulden an der Insolvenz ins Gewicht falle, sondern das Verschulden an der nicht ordnungsgemäßen Abgabenentrichtung vor Konkurseröffnung und ist weiters davon ausgegangen, dass nach ständiger Rechtsprechung…
…abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter, das Verschulden des Vertreters und die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Abgabenausfall voraus. Für die Haftungsinanspruchnahme nach § 9 BAO kommt es aber nicht darauf an, ob den Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit der Primärschuldnerin ein Verschulden trifft (vgl. VwGH 13.9.1988…
…das Insolvenzgericht habe kein Verschulden festgestellt, wird ausgeführt, dass es für die Haftung nach § 9 BAO unbeachtlich ist, ob den Geschäftsführer ein Verschulden an der Zahlungsunfähigkeit trifft (vgl Ritz/Koran, BAO7, § 9 Rz 10). Das für die Haftung maßgebliche Verschulden kann somit auch außerhalb des…
…Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit seien. Die Haftung nach § 9 BAO sei eine Ausfallshaftung. Voraussetzung sei die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgabe im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden…
…oder Unterlagen dem Finanzamt vorzulegen, die aussagekräftig dokumentieren könnten, dass die Bf. ohne Ihr Verschulden an dessen Entrichtung gehindert gewesen sei. Gemäß § 80 BAO hätten die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten…
…des Beschwerdeverfahrens wurden Ihrerseits die Schuldlosigkeit an der Zahlungsunfähigkeit sowie das Fehlen liquider Mittel vorgebracht. Diesbezüglich ist Folgendes auszuführen: Bezüglich der Haftungsfrage nach § 9 BAO ist es nicht entscheidungswesentlich, ob den Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit der GmbH ein Verschulden trifft und ob er auf Grund…
…die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin waren insofern strittig, als im Beschwerdeverfahren vorgebracht wurde, dass tatsächlich nicht mehr die vollen Löhne und Gehälter für…
…es nicht entscheidungswesentlich, ob den Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit der GmbH ein V erschulden trifft, da nicht das Verschulden an (und der Schaden aus) der Insolvenz ins Gewicht fällt, sondern das Verschulden an der nicht ordnungsgemäßen (rechtzeitigen) Abgabenentrichtung vor Konkurseröffnung. Aktenkundig ist, dass der Bf…
…ob den Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit der GmbH ein Verschulden trifft und ob er auf Grund dieser Insolvenz selbst einen Schaden erlitt, da nicht das Verschulden an (und der Schaden aus) der Insolvenz ins Gewicht fällt, sondern das Verschulden an der nicht ordnungsgemäßen (rechtzeitigen) Abgabenentrichtung…
…sich von Anfang an als äußerst schwierig erwiesen, wobei insbesondere eine hohe Zinsenbelastung gegeben gewesen wäre, die immer wieder zu Liquiditätsengpässen geführt hätte. Trotz massivster Bemühungen, die Insolvenz abzuwenden, wäre dies schließlich nicht gelungen, wobei die beiden Geschäftsführer kein Verschulden an der Zahlungsunfähigkeit der Abgabenschuldnerin…
…sich von Anfang an als äußerst schwierig erwiesen, wobei insbesondere eine hohe Zinsenbelastung gegeben gewesen wäre, die immer wieder zu Liquiditätsengpässen geführt hätte. Trotz massivster Bemühungen, die Insolvenz abzuwenden, wäre dies schließlich nicht gelungen, wobei die beiden Geschäftsführer kein Verschulden an der Zahlungsunfähigkeit der Abgabenschuldnerin…
…bezögen, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Berufungswerbers jetzt im Jahr 2005 darstellten und somit aus Sicht des Finanzamtes keine Bedeutung für die Erlassung des Haftungsbescheides im Jahr 2004 gehabt hätten. Was das Mitverschulden des Finanzamtes an der Zahlungsunfähigkeit der DS GmbH unter Punkt b) betreffe, so…
…Mitte des Jahres 2000 gegeben gewesen wären und in der Folge die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens über Nacht durch Kündigung der Hauptauftraggeber und Austritt der Mitarbeiter im November 2000 eingetreten sei. Es treffe daher den Bw. kein Verschulden an der Uneinbringlichkeit dieser Abgaben. Auch der Haftungsbetrag…
…die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Unbestritten ist, dass die Abgaben, für die der Beschwerdeführer zur Haftung herangezogen wird, infolge Schließung des Unternehmens und Aufhebung des…