…zur Verwendung besonderer Verschlüsse (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Bewilligungen gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe c des Zollkodex zur Verwendung besonderer Verschlüsse an im Unionsversandverfahren verwendeten Beförderungsmitteln, Behältern oder Packstücken werden gewährt, wenn die im Bewilligungsantrag genannten Verschlüsse von den…
…auf die Verwendung besonderer Verschlüsse (Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex) Beantragt ein zugelassener Versender oder ein Wirtschaftsbeteiligter, der gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe a des Zollkodex den Status eines zugelassenen Versenders beantragt, eine Bewilligung zur Verwendung besonderer Verschlüsse gemäß Artikel 233…
Artikel 255 Übergangsbestimmungen zur Verwendung von Verschlüssen Zollverschlüsse und besondere Verschlüsse, die Anhang 46a der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 entsprechen, können weiter verwendet werden, bis die Bestände aufgebraucht sind oder bis zum 1. Mai 2019, je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist.
Artikel 302 Andere Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung als Verschlüsse (Artikel 192, Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Abweichend von Artikel 299 kann die Abgangszollstelle entscheiden, die in das Unionsversandverfahren übergeführten Waren nicht zu verschließen, sondern sich…
…ein Code, mit dem die Zollbehörde des Abgangsmitgliedstaats die betreffende Person ermitteln kann. (3) Der Inhaber des Verfahrens trägt die Anzahl und die individuellen Verschlusskennungen der besonderen Verschlüsse in die Versandanmeldung ein und bringt die Verschlüsse spätestens bei Überführung der Waren in das Unionsversandverfahren an.
…318 Zollamtliche Überwachung der Verwendung besonderer Verschlüsse (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe c des Zollkodex) Die Zollbehörde a)setzt die Kommission und die Zollbehörden der anderen Mitgliedstaaten davon in Kenntnis, welche besonderen Verschlüsse verwendet werden und welche besonderen Verschlüsse sie aufgrund von Unregelmäßigkeiten oder technischer…
…7. April 2004 in der Finanzstrafsache gegen den Bw., vertreten durch Dr. Otto Köhler, wegen des Finanzvergehens der vorsätzlichen Verletzung der Verschlusssicherheit gemäß § 48 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 14. November 2002 gegen das Erkenntnis vom 9…
…den Raum, in dem sich die Waren befinden (Raumverschluss), wenn die Abgangszollstelle das Beförderungsmittel oder den Behälter bereits als verschlusssicher anerkannt hat; b)in anderen Fällen jedes einzelne Packstück (Packstückverschluss). (2) Die Abgangszollstelle erfasst die Anzahl der Verschlüsse und die individuellen Verschlusskennungen im elektronischen Versandsystem.
…Zollverschlüssen (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Zollverschlüsse müssen zumindest die folgenden grundlegenden Eigenschaften und technischen Merkmale aufweisen: a)grundlegende Eigenschaften von Verschlüssen: Die Verschlüsse müssen i)einem normalen Gebrauch standhalten und dabei unversehrt bleiben…
Datengruppe Verschlussinformationen (Seals, 1x, A) | Beschreibung: | Diese Datengruppe ist vorgesehen für die Angabe der Informationen über die durchgeführte Nämlichkeitssicherung der Ausfuhrsendung. | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Verschlussanzahl | SNr | n..4…
Datengruppe Verschlussinformationen (Seals, 1x, A) | Beschreibung: | Diese Datengruppe ist vorgesehen für die Angabe der Informationen über die durchgeführte Nämlichkeitssicherung der Ausfuhrsendung. | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Verschlussanzahl | SNr | n..4…
1. das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (vbPK SA); sofern das vbPK SA über das Stammzahlenregister nicht ermittelt werden konnte, sind Vorname, Zuname, Geburtsdatum, Adresse und Ansässigkeitsstaat aufzunehmen; 2. die Konto- oder Depotnummer und 3. den jeweiligen Betrag. (4) Zum Zweck der Datenübermittlung…
…elektronisches Überwachungssystem die Entnahme oder Hinzufügung registriert; c)die keine Verstecke enthalten, in denen Waren verborgen werden können; d)deren Laderäume für Kontrollen durch die Zollbehörden leicht zugänglich sind. (2) Als verschlusssicher gelten alle Straßenfahrzeuge, Anhänger, Sattelanhänger oder Behälter, die nach Maßgabe eines internationalen Übereinkommens…
…Beschau von Waren in der Arbeitsrichtlinie AH-1110 Abschnitt 9. müssen die Beschau von Rohdiamanten zwei Zollorgane gleichzeitig vornehmen und es ist danach das Behältnis wieder verschlusssicher herzurichten. Über die durchgeführte Beschau und die verwendeten neuen Verschlüsse (Bezeichnung, Nummer usw.) ist ein Vermerk auf dem…
Anhang 22-05 Be- oder Verarbeitungen, die von der regionalen Kumulierung ausgeschlossen sind (APS) Be- oder Verarbeitungen wie: Anbringen von Knöpfen und/oder anderen Verschlüssen, Anbringen von Knopflöchern, Säumen von Hosen, Röcken, Kleidern usw. (Beine, Ärmel usw.), Säumen von Taschentüchern, Tischwäsche und dergleichen, Anbringen von…
42.6.5 Form und Inhalt der Übermittlung 42.6.5.1 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK) Rz 12033: Der Zuwendungsempfänger muss auf Grundlage der Identifikationsdaten des Zuwendenden (Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum) und weiterer bekannter Daten das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen Steuern und Abgaben (vbPK SA, § 9…
…verbindlichen Beförderungsroute abzuweichen; Verschlüsse während der Beförderung aus vom Beförderer nicht zu vertretenden Gründen verletzt oder manipuliert werden; Waren unter zollamtlicher Überwachung von einem Beförderungsmittel auf ein anderes umgeladen werden; eine unmittelbar drohende Gefahr ein sofortiges teilweises oder vollständiges Entladen des verschlossenen Beförderungsmittels erfordert; ein…
…das amtliche Kennzeichen, die Beschaffenheit des Laderaumes und alle anderen für die zollsichere Herrichtung wesentlichen Merkmale ersichtlich sein. Das Fahrzeug ist zur Prüfung im unbeladenen Zustand und mit seinen regelmäßigen Zubehör- und Ausrüstungsgegenständen vorzuführen. Ein Verschlussanerkenntnis wird nur erteilt, wenn das Zollamt durch Prüfung des…
…Zugelassenen Versender Bestimmung: A1: Vollständige oder teilweise Warenbeschau ohne Unregelmäßigkeiten sowie Überprüfung amtliches Kennzeichen Prüfung etwaiger Verschlüsse A2: Nach Prüfung von Unterlagen ohne Unregelmäßigkeiten (keine Warenbeschau) Prüfung etwaiger Verschlüsse Keine Kontrolle bei ZE (weder Beschau noch Unterlagen) wenn keine Unregelmäßigkeiten Übermittlung der IE018 (Kontrollergebnisnachricht) am…
…abzuweichen; b)Verschlüsse während der Beförderung aus vom Beförderer nicht zu vertretenden Gründen verletzt oder manipuliert werden; c)Waren unter zollamtlicher Überwachung von einem Beförderungsmittel auf ein anderes umgeladen werden; d)eine unmittelbar drohende Gefahr ein sofortiges teilweises oder vollständiges Entladen des verschlossenen Beförderungsmittels erfordert…