Findok · Richtlinien
UZK-DA
Anhang 22-05 Be- oder Verarbeitungen, die von der regionalen Kumulierung ausgeschlossen sind (APS)
geltende FassungRichtlinie2024-0.688.216gilt ab 01.05.2016
Wortlaut laut Findok
Anhang 22-05 Be- oder Verarbeitungen, die von der regionalen Kumulierung ausgeschlossen sind (APS)
Be- oder Verarbeitungen wie:
Anbringen von Knöpfen und/oder anderen Verschlüssen,
Anbringen von Knopflöchern,
Säumen von Hosen, Röcken, Kleidern usw. (Beine, Ärmel usw.),
Säumen von Taschentüchern, Tischwäsche und dergleichen,
Anbringen von Posamentierwaren oder anderem Zubehör wie Taschen, Markenzeichen, Abzeichen usw.,
Bügeln und anderes Herrichten von Bekleidung zum Verkauf,
alle Kombinationen dieser Be- oder Verarbeitungen.
Normen und Schlagworte
- Anhang 22-05 UZK-DA, DelVO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.688.216
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0168-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71632
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.05.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF