…Vereinbarung der Bw 50.000 bzw. 60.000 Tonnen Schotter bestellt habe und auf Grund der Rechnung auch im Voraus bezahlt habe. Diese Vorauszahlung begründe jedoch keinen wie immer gearteten Aussonderungsanspruch am Schotter, sondern lediglich einen Verschaffungsanspruch, der sich gem. § 14 AO in eine Geldforderung…
Ein Vorsteuerabzug steht nur Unternehmern zu. Die Unternehmereigenschaft richtet sich nach § 2 UStG 1994. Gem. § 2 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige…
…der Aussonderungsanspruch bestritten werde. Es sei lediglich eine Anzahlung geleistet worden, die nur einen Verschaffungsanspruch begründe, der sich in eine (quotenmäßig zu befriedigende) Geldforderung umgewandelt habe. Nachdem die W zuvor schon mit Zustimmung des Ausgleichsverwalters in Verträge der DWGmbH eingestiegen war, wurde mit Zustimmung des…
…F) 1.2.). F) 1.1. Abschluss eines Kaufvertrages und Akontierung begründen noch keine umsatzsteuerlich relevante Lieferung F) 1.1.1. Kaufvertrag oder Einräumung eines Abbaurechts: Verschaffungsanspruch Wie oben dargestellt, ergibt sich aus allen Unterlagen, dass der Bw für das hingegebene Kapital eine bestimmte Menge…
…Betrag wurde aber nicht dafür bezahlt, dass der Bw der W Verfügungsmacht am Schotter einräumt, einen Verschaffungsanspruch daran oder ein Abbaurecht verschafft. Während der Bw im Jahr 2002 weder über Schotter verfügen konnte noch sonst ein Recht daran hatte, war die W zu diesem Zeitpunkt…
…der Änderung des Nutzwertes festgesetzt.. Von der Beschaffung des in Aussicht gestellten Gutachtens wird daher Abstand genommen Entgegen dem Dafürhalten der Bf, sie habe bereits aufgrund der Kaufverträge ein Verschaffungsanspruch erlangt, hat sie erst mit Abschluss des Wohnungseigentumsvertrages vom 30.05.2015, als maßgeblichem Rechtstitel…
…Kellerfläche" (nach damaligem Bestand 244/1574-Miteigentumsanteile) bezieht und demgegenüber für die "erforderlichen Anteilsübertragungen" (siehe Vertragspunkt VI.) ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart worden war. Entgegen dem Dafürhalten der Bf, es habe bereits aufgrund des Kaufvertrages ein Verschaffungsanspruch bestanden, hat sie erst mit Abschluss des "Wohnungseigentumsänderungsvertrages" vom 27…
…Kellerfläche" (nach damaligem Bestand 244/1574-Miteigentumsanteile) bezieht und demgegenüber für die "erforderlichen Anteilsübertragungen" (siehe Vertragspunkt VI.) ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart worden war. Entgegen dem Dafürhalten der Bf, es habe bereits aufgrund des Kaufvertrages ein Verschaffungsanspruch bestanden, hat sie erst mit Abschluss des "Wohnungseigentumsänderungsvertrages" vom 27…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Waltl u Partner Rechtsanwälte GnbR, Bodenlehenstraße 2-4, 5500 Bischofshofen, über die Beschwerden vom 13. Februar 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B, Adresse, Ungarn, vertreten durch Mag. Andreàs Ràdics, Steuerberater, 7100 Neusiedl am See, Obere Hauptstraße 18-20/6, vom 6.12.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Christian Seywald, Bundesinnungsmeister Friedrich Nagl und Dir. Anton Pfeiferim Beisein der Schriftführerin Romana Schuster über die Berufung der Bw, vertreten durch Stb.ges, vom 17. November 2005…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse, vertreten durch V, Adresse, gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 7. Juli 2014, Zahl: 520000/aaa/8/2013, betreffend den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vom 3…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Maria Grohe und die weiteren Mitglieder Mag. Karoline Windsteig, Dr. Karl Stetter, Wirtschaftskammer Wien und Gerd Wiehart, Arbeiterkammer Wien über die Berufung des Bw., xxx, yyy, vertreten durch Elisabeth Stixenberger, Steuerberater, 3340 Waidhofen/Ybbs, Oberer Stadtplatz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Aloisia Bergauer, die Richterin Mag. Andrea Ebner sowie die fachkundigen Laienrichter Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Mag. Ulrike Richter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***1***, über die Beschwerde vom…
(3) § 41 ist im Rahmen der Koordinierung der sozialen Sicherheit im Europäischen Wirtschaftsraum mit der Maßgabe anzuwenden, dass ein Dienstnehmer im Bundesgebiet als beschäftigt gilt, wenn er den österreichischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterliegt. § 33 Abs. 3 EStG 1988 lautet: (3) Steuerpflichtigen, denen auf Grund…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, vertreten durch RAPartnerschaft, über die Beschwerde vom 30.07.2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 04.07.2018 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO für Lohnsteuer 2003 bis 2008 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Name, Adresse , SVNr. 000*, über die Beschwerde vom 09.03.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 07.02.2018, betreffend die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Beträgen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Edith Stefan über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (SVNr.: ***3***), vom 14. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. November 2022, mit dem Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge (Ausgleichszahlung) für den Zeitraum…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der FGmbH, vertreten durch PTG, vom 22. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 13. Februar 2007 betreffend Festsetzung der Energieabgabenvergütung für 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Dokumentenakkreditiv und weist ebenfalls einen Rechnungsbetrag von USD 26.206,05 aus. Die tatsächlich bezahlten Preise sind gemäß Art. 29 ZK der Abgabenbemessung zugrunde zu legen. Mit Rechnung Nr. ao der LL. vom 12. Febraur 1996 wurden für gegenständliche Lieferung Seefrachtkosten in der Höhe von…