…Bahn (zB Salzburg - Rosenheim - Kufstein) oder mit dem KFZ ("kleines" bzw. "großes deutsches Eck") gegeben. Siehe dazu auch die Beispiele in Rz 726. Rz 313: Wird im Rahmen der Auslandstätigkeit ein Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland begründet (zB bei Entsendung des Arbeitnehmers zu Fortbildungszwecken, vgl…
…297: Die Rechtfertigung für die Annahme von Werbungskosten bei Reisebewegungen liegt in dem dabei in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen. Bei längeren Aufenthalten ist in der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise von…
…erkennenden Senates in diesem Streitpunkte folglich keine Berechtigung zu und war als unbegründet abzuweisen. 2. Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandstätigkeit (Kaufkraftunterschied): Im gegenständlichen Berufungspunkt hatte der erkennende Senat auf Grund der vorliegenden Faktenlage und unter Berücksichtigung des dargelegten Parteienvorbringens vorrangig die Frage zu beurteilen, ob der Bw…
…der Bw. daraus erwachsenen "Differenz-Verpflegungsmehraufwendungen" gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen. Der Berufung war daher in diesem Punkte aus den angeführten Gründen teilweise Folge zu geben. Beilage: 1 Berechnungsblatt Klagenfurt am Wörthersee, am 17…
…Hinsichtlich der Verpflegungsmehraufwendungen auf Grund eines Kaufkraftunterschiedes bei der Auslandstätigkeit in Hammamet/Tunesien (1 Tag) und in Nagoya/Japan (3 Tage) ist Folgendes auszuführen: Ein Verpflegungsmehraufwand, der auf die unterschiedliche Kaufkraft zwischen Inland und dem (teureren) Ausland zurückzuführen ist, lässt sich auch bei Kenntnis der…
…stellen, dass sich der Beschwerdeführer im Ausland aufgehalten hat. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt anerkennt die Rechtsprechung nämlich einen kaufkraftbedingten Verpflegungsmehraufwand (Doralt, EStG 4 , § 16, Tz 200). Liegen im Ausland die Verpflegungsmehraufwendungen wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung, dann…
…A und retour) vor. Dieser Betrag sei zusätzlich bei der Berechnung der Reisekosten zu berücksichtigen. Da in der Vorhaltsbeantwortung keine detaillierte Aufstellung über die beantragten Reisekosten iHv 7.363,60 € enthalten gewesen sei und auch sonst nicht vorgelegt worden sei, forderte das Finanzamt den…
…Tätigkeit werde bei einer Fahrtätigkeit stets dann begründet, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich oder auf (nahezu) gleichbleibenden Routen erfolge. 3. Gegen die Einkommensteuerbescheide 2013 und 2104 erhob die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers jeweils Beschwerde und beantragte die Berücksichtigung der kaufkraftbedingten Verpflegungsmehraufwendungen…
…der Reisespesen im Jahr 2009 um € 1.470,51 wurde ausgeführt, dass bei einem durchgehenden oder wiederkehrenden Einsatz in einer Ortsgemeinde in der man erstmals oder zuletzt vor 6 Monaten tätig war, nur in den ersten 5 Tagen kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet…
…dass sich der Bw. im Ausland aufgehalten hat. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt anerkennt die Rechtsprechung einen kaufkraftbedingten Verpflegungsmehraufwand (Doralt, EStG 4 , § 16, Tz 200). Liegen im Ausland die Verpflegungsmehraufwendungen wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung, dann können nicht…
…1 Z 9 vorliege. Jedoch könne bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland infolge des Kaufkraftunterschiedes ein Anspruch auf Differenztagesgelder (Auslandstagessatz abzüglich Inlandstagessatz) gegeben sein. Werde im Rahmen einer Auslandstätigkeit ein Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland begründet, könne aufgrund des Kaufkraftunterschiedes auch ohne Vorliegen einer "Reise…
…Entstehen von Werbungskosten bei Reisebewegungen liegt in dem dabei in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen (VwGH 28.5.1997, 96/13/0132). Diese die Einkünfte mindernde Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen nach …
…2008, 2005/15/0135). Bei den eintägigen Reisebewegungen stehen nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (und des BFG) überhaupt keine Tagesgelder zu. Allfällige aus der anfänglichen Unkenntnis über die lokale Gastronomie resultierende Verpflegungsmehraufwendungen können in solchen Fällen durch die entsprechende zeitliche Lagerung von Mahlzeiten bzw. die…
…90/13/0199). Bei einem längeren Auslandsaufenthalt anerkennt die Rechtsprechung einen kaufkraftbedingten Verpflegungsmehraufwand; nicht jedoch bei Grenzgängern (siehe Doralt, EStG 4 , § 16, Tz 200 und die dort zitierte Judikatur). Liegen im Ausland die Verpflegungsmehraufwendungen wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der…
…300 f zu § 16 EStG). Die steuerlich anzuerkennenden Verpflegungsmehraufwendungen sind steuerlich durch § 26 Z 4 EStG begrenzt. Wird im Rahmen einer Auslandstätigkeit ein Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland begründet (zB bei Entsendung des Arbeitnehmers zu Fortbildungszwecken, siehe VwGH vom 18.12.1990, 90/14/0232…
…sei bei Auslandsreisen für den Verpflegungsmehraufwand an Stelle des Betrages von 26,40 Euro täglich - unabhängig von der Höhe der Einkünfte - der in der Reisegebührenvorschrift (RGV) der Bundesbediensteten für das jeweilige Land vorgesehene Höchstsatz heranzuziehen (Schweiz 36,80 Euro). Werde im Rahmen der Auslandstätigkeit ein…
… 99 Abs. 1 EStG 1988 erzielten Einnahmen, sohin auch der Ersatz allfälliger Fahrtspesen und Verpflegungsmehraufwendungen, sind bei Berechnung der Brutto- oder Netto-Abzugsteuer einzubeziehen. Dies gilt dem Charakter einer Pauschalierungsregelung entsprechend auch dann, wenn der einzelne Geschäftsvorfall zu negativen Einkünften (Teileinkünften) führt (VwGH 20.02…
…Hier nicht gegenständlich) Rechtliche Würdigung zu den Verpflegungsmehraufwendungen (tw. Eventualbegehren): § 16 Abs. 1 Z 9 EStG idF des am 28. Dezember 2007 ausgegebenen AbgSiG 2007, BGBl. I 99/2007 bestimmt für das Streitjahr: „Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen…
…pauschalen Mehraufwendungen für Verpflegung (Tagessätze) dann als Werbungskosten anerkannt werden, wenn für den einzelnen Aufenthaltstag eine (zumindest beinahe) ausschließliche berufliche Veranlassung vorliegt. b)Verpflegungsmehraufwendungen für die Tage der Hin- und Rückfahrt sind nur dann abzugsfähig, wenn die Reise insgesamt ausschließlich beruflich veranlasst ist (siehe dazu…
…Bei längeren Reisen ist für jede angebrochene Reisestunde ein Zwölftel von 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) absetzbar. Dauert eine Reise mehr als 11 Stunden, so steht der volle Satz zu. Das Erkenntnis des VwGH 30.10.2001, 95/14/0013, wonach bei einer…