…86a Abs. 1 regelt diesbezüglich Folgendes: "Anbringen für die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit vorsehen oder gestatten, können auch telegraphisch, fernschriftlich oder, soweit es durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen zugelassen wird, im Wege automatisationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingereicht werden. .........." Zu § 86a BAO…
…Abs 2, § 86a Abs 1 BAO) oder als gegenstandslos (§ 256 Abs 3, § 261 BAO) zu erklären ist, das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs 1 BAO…
…dem Einschreiter die unterschriebene Bestätigung des Anbringens mit dem Hinweis auftragen, dass dieses nach fruchtlosem Ablauf einer gleichzeitig zu bestimmenden angemessenen Frist als zurückgenommen gilt. Nach § 86a Abs. 2 BAO kann der Bundesminister für Finanzen durch Verordnung im Sinn des Abs. 1 erster Satz bestimmen…
…dem Einschreiter die unterschriebene Bestätigung des Anbringens mit dem Hinweis auftragen, dass dieses nach fruchtlosem Ablauf einer gleichzeitig zu bestimmenden angemessenen Frist als zurückgenommen gilt. Nach § 86a Abs. 2 BAO kann der Bundesminister für Finanzen durch Verordnung im Sinn des Abs. 1 erster Satz bestimmen…
…zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid (in Zollsachen die Berufungsvorentscheidung) nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. § 289 Abs. 1 BAO: Die Abgabenbehörde zweiter Instanz kann, wenn die Berufung weder zurückzuweisen (§ 273) noch als zurückgenommen (§ 85 Abs. 2, § 86a Abs…
…als Beschwerdevorentscheidung zu bezeichnendem Bescheid abzusprechen. Gemäß § 263 Abs. 1 BAO ist in der Beschwerdevorentscheidung die Bescheidbeschwerde, weder als unzulässig oder als nicht rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen(§ 260) noch als zurückgenommen (§ 85 Abs. 2, § 86a Abs. 1) oder als gegenstandslos (§ 256 Abs. 3, § 261) zu erklären…
…Erstbescheid noch nicht zu einer Berufungsvorentscheidung macht, sodass dieser Einwand ins Leere geht. b.) Entsprechend § 289 Abs. 2 BAO (Bundesabgabenordnung) hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz, wenn keine Formalentscheidung (z.B. gemäß § 85 Abs. 2, § 86a Abs. 1, § 256 Abs. 3 etc.) zu erfolgen hat und…
…eingereicht werden. Durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen kann zugelassen werden, dass sich der Einschreiter einer bestimmten geeigneten öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Übermittlungsstelle bedienen darf. Gemäß § 86a Abs. 2 Buchstabe a) BAO kann der Bundesminister für Finanzen durch Verordnung im Sinne des Abs. 1 erster…
…das einem Mängelbehebungsauftrag nach § 85 Abs. 2 BAO zugänglich ist. Auch der Verwaltungsgerichtshof hat in dem dazu ergangenen Erkenntnis vom 21.11.2012, 2012/16/0061, das vom Finanzamt nach § 156 Abs. 2 FinStrG durchgeführtes Mängelbehebungsverfahren für zulässig erachtet. Ebenso sieht Tannert in seinem Kommentar…
…getreten. Das Finanzamt, das einen Abweisungsbescheid erlassen hat, ohne zuvor wegen Fehlens der Unterschrift im zugrunde liegenden Anbringen ein Mängelbehebungsverfahren durchgeführt zu haben (eine Ausnahme vom Erfordernis der Unterschrift gemäß § 86a Abs. 1 BAO lag nicht vor), war für die Bescheiderlassung nicht unzuständig, sondern die…
…eine Begründung fehlen würden. Als Frist zur Beseitigung dieser Mängel wurde der Beschwerdeführerin der Zeitraum bis zum 1. August 2011 eingeräumt. Diesen Mängelbehebungsauftrag beantwortete die Beschwerdeführerin entsprechend § 86a Abs. 2 BAO iVm. § 1 Abs. 2 FOnV 2006 (FinanzOnline-Verordnung 2006, BGBl. II Nr. 97/2006:…
… 263 Abs. 1 BAO ist, wenn in der Beschwerdevorentscheidung die Bescheidbeschwerde weder als unzulässig oder als nicht rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen (§ 260 BAO) noch als zurückgenommen (§ 85 Abs. 2 BAO, § 86a Abs. 1 BAO) oder als gegenstandslos (§ 256 Abs. 3 BAO, § 261 BAO) zu erklären ist…
…rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen (§ 260) noch als zurückgenommen (§ 85 Abs. 2, § 86a Abs. 1) oder als gegenstandslos (§ 256 Abs. 3, § 261) zu erklären, so ist der angefochtene Bescheid gemäß § 263 Abs. 1 BAO nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Unbestritten ist…
…in den Funktionen gemäß § 1 Abs. 2 dem jeweiligen Teilnehmer zur Verfügung gestellten Anbringen, ungeachtet einer allfälligen tatsächlichen Übermittlung in FinanzOnline, unbeachtlich. Da § 85 BAO, § 86a BAO und die beiden genannten Verordnungen die Einbringung von Anbringen mittels E-Mail nicht vorsehen, kommt einer E-Mail…
…278 BAO idF BGBl I 216/2017 lautet: "(1) Ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes a) weder als unzulässig oder nicht rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen (§ 260) noch b) als zurückgenommen (§ 85 Abs. 2, § 86a Abs. 1) oder als gegenstandslos (§ 256 Abs. 3, § 261) zu erklären…
…einer gleichzeitig zu bestimmenden angemessenen Frist als zurückgenommen gilt; werden die Mängel rechtzeitig behoben, gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. Gemäß § 86a Abs. 1 BAO können Anbringen, für die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit vorsehen oder gestatten, auch telegraphisch, fernschriftlich oder, soweit es durch Verordnung des Bundesministers…
…Verhandlung) zu einem anderen Bescheid hätte gelangen können, von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgesehen. Weiters wurde auch der Anregung, das Bundesfinanzgericht möge den Sachverhalt gemäß Art. 89 Abs. 2 BVG an den VfGH zur Prüfung des § 86a Abs. 1 BAO sowie der Verordnung des…
…die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006), BGBl. II Nr. 97/2006 idF. BGBl. II Nr. 114/2009, regelt die automationsunterstützte Datenübertragungen in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO), Erledigungen (§ 97 Abs. 3 BAO) und Akteneinsicht (§ 90a BAO)…
…Weise eingereicht werden. Durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen kann zugelassen werden, dass sich der Einschreiter einer bestimmten geeigneten öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Übermittlungsstelle bedienen darf. Gemäß § 86a Abs. 2 BAO kann der Bundesminister für Finanzen durch Verordnung im Sinn des Abs. 1 erster Satz…
…Bescheid zu erlassen und eine Abschrift vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Das Schreiben wurde am 6. August 2015 vom Finanzamt übernommen. Mit E-Mail von Freitag, 25. September 2015, ersuchte das Finanzamt gem. § 284 Abs. 2 BAO…