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BFG RV/7102047/2014Geltungsbereich der Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 idF vom 2. Dezember 1996, Nr. 118/97 zur Anwendung der Systeme sozialer Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu-und abwandern im Hinblick auf Beiträge und Abgabe Land- und Forstwirtschaftlicher Betriebe.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.07.2014

…die Erläuterung, ob in den im angefochtenen Steuerbescheid festgesetzten Abgaben eine Leistungsverpflichtung enthalten sei, die dem Anwendungsbereich des Artikel 14a Ziff.2 der EG-Verordnung 1408/71 zugänglich sei. Die Beschwerdeführerin betreibt auch in Deutschland Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe. Nach der am 4. November 2010…

UFSW RV/1580-W/04Die Regelungen der Verordnung 1408/71 schaffen nicht einen Anspruch auf Familienbeihilfe für sich, es müssen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienleistungen nach nationalem Recht bestehen. Für den Anspruch auf Ausgleichszahlung nach § 4 Abs. 2 FLAG 1967 muss der Mittelpunkt der Lebensinteressen (iSd § 2 Abs. 8 FLAG 1967) in Österreich gelegen sein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2009

…die als Wanderarbeitnehmerin nach Art. 13 Abs. 2 lit a der Verordnung 1408/71 dem System der sozialen Sicherheit des Beschäftigungsmitgliedstaats unterliegt, ist durch den Leistungsausschluss aufgrund der bestehenden Altersgrenze in Ms im konkreten Fall ebenfalls nicht gegeben, da unabhängig von der Staatsbürgerschaft alle den…

UFSW RV/3973-W/08Anspruch auf Differenzzahlung betreffend Familienbeihilfe nach der Verordnung 1408/71, wenn Kindesvater im Inland nichtselbständig erwerbstätig und Kindesmutter mit den Kindern in Ungarn wohnt und erwerbstätig iSd Verordnung ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2009

…Berufungswerber (Bw), ein ungarischer Staatsbürger, machte mit Antrag vom 28. Jänner 2008 für das Jahr 2007 Differenzzahlungen nach der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und der Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/72, inklusive Kinderabsetzbetrag geltend. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 4. April 2008…

BFG RV/7105231/2017VO 1408/71 und VO 883/2004: Beschäftigung und selbständige (Erwerbs-)Tätigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.11.2017Teil 1/2

…FLAG 1967 österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Die innerstaatlichen Normen werden zugleich durch die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen überlagert. 3.2.1 Anwendbarkeit des Unionsrechtes: Die Verordnung 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu…

UFSF RV/0026-F/03Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe einer im Ausland lebenden Antragstellerin für deren ebenfalls im Ausland lebenden Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2003

…in den Eingaben der rechtlichen Vertretung (siehe hiezu die dort angeführte EuGH- und VfGH-Rechtsprechung) aufgrund Berücksichtigung obigen Rechts bzw. der Ergänzungsabkommen nicht vorgenommen. Laut Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige…

UFSW RV/0447-W/09Familienbeihilfe eines im Inland beschäftigten ungarischen Staatsbürgers für seinen in Ungarn studierenden Sohn, wenn die in Ungarn lebende Mutter keinen Anspruch auf ungarisches Kindergeld hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2009

…Familienleistungen bis zu dem in den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedstaats vorgesehenen Betrag." Die Verordnung EWG 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der VO EWG 1408/71 idgF mit Vorschriften für das Zusammentreffen von Ansprüchen auf Familienleistungen oder -beihilfen für Arbeitnehmer…

UFSW RV/1745-W/04Anwendung der VO 1408/71 auch bei Urlaubsersatzleistungen und Arbeitslosengeldbezug;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2009

…53 Abs. 1 FLAG 1967) vom Anwendungsvorrang des Art. 73 der Verordnung Nr. 1408/71 verdrängt wurde und nach dieser Bestimmung der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des EWR dem ständigen Aufenthalt in Österreich gleich zu halten ist. Nach § 2 Abs. 1 lit…

UFSW RV/1188-W/11"Selbständige" im Sinne der VO 1408/71
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2013

…1 Buchst. A der Verordnung (EWG) 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des…

UFSW RV/3127-W/09Familienbeihilfe und Art. 10 Abs. 3 DVO 574/72, wenn beide Elternteile nach der VO 1408/71 verschiedenen Rechtsvorschriften unterliegen und die Familie den Mittelpunkt der Lebensinteressen in einem dritten Mitgliedstaat innehat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009

…höher als die der Bw. in Österreich gewesen seien. Gemäß der Verordnung 1408/71 sei daher für diese Zeit Deutschland vorrangig zuständig für die Auszahlung der Familienbeihilfe. Die Bw. brachte gegen den Abweisungsbescheid fristgerecht Berufung ein und führte darin aus, dass man ihr die Familienbeihilfe…

BFG RV/3100177/2012Anspruch auf Familienbeihilfe für in Österreich lebenden Vater (VO 1408/71)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.05.2015Teil 1/2

…der Rechtssache C 363/08, Romana Slanina, auch entschieden, dass Art 73 der Verordnung 1408/71 in der durch die Verordnung 118/97 geänderten und aktualisierten Fassung dahin auszulegen ist, dass eine geschiedene Person, die von dem zuständigen Träger des Mitgliedstaats, in dem sie gewohnt…

UFSW RV/2632-W/09Rückforderung von Familienbeihilfe, wenn für einen Zeitraum lt. E 411 im EU-Ausland vom Ehegatten kein Antrag gestellt wurde und somit lt. VO 1408/71 Art. 76 Abs.2 in Österreich nur die Differenzzahlung gebührt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2010

…gestellt worden sei. Auf Grund dieser Bescheinigung wurden mit Bescheid vom 25.2.2009 die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge für die Monate September bis Dezember 2008 zurückgefordert. Als Begründung wurde auf die Verordnung 1408/71 der Europäischen Kommission verwiesen, wonach für den Fall, dass beide…

UFSW RV/2822-W/02Kein Eigenanspruch des in Österreich studierenden Kindes, wenn der den Unterhalt leistende Elternteil in einem anderen Mitgliedstaat wohnt und beschäftigt ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2009

…prüfen, welcher Mitgliedstaat nach EU- Recht (als unmittelbar anzuwendendes Recht) vorrangig die Familienleistungen zu erbringen hat. Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern…

BFG RV/7100809/2018Familienbeihilfenanspruch der Mutter bei von dieser finanziertem eigenen Haushalt des volljährigen Sohnes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.10.2019

…1408/71 vom zuständigen Träger des Staates gewährt werden, dessen Rechtsvorschriften für mich als Arbeitnehmer gelten. Dies sind somit die österreichischen Rechtsvorschriften. In der Berufungsentscheidung des UFSG vom 23.09.2008, RV/0573-G/07 wird weiters angeführt: Im Zusammenhang mit den oben genannten Verordnungen…

BFG RV/7105895/2015Kinderfreibetrag und Kinderbetreuungskosten für einen nach Österreich entsendeten, weiterhin dem schweizerischen Sozialversicherungssystem unterliegenden schweizer Staatsbürger
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.05.2022

…10 (Waldemar Hudzinski und Jaroslaw Wawrzyniak), Rn 40 und 41, darauf hinwies, dass die Vorschriften des Titels II der Verordnung Nr. 1408/71, nach denen sich die auf innerhalb der Europäischen Union zu- und abwandernde Erwerbstätige anzuwendenden Rechtsvorschriften bestimmten, nach ständiger Rechtsprechung u.a. bezweckten…

BFG RV/7104898/2015Kein Familienbeihilfeanspruch subsidiär Schutzberechtigter während Nichterwerbstätigkeit infolge Arbeitsunfähigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2016Teil 2/3

…Text securite sociale) etwa in Art. 4 Abs. 1 der für den Streitzeitraum noch maßgeblichen Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu-…

BFG RV/7102737/2014Abweisung eines Antrages auf Ausgleichszahlung (Familienbeihilfe) mangels Tragung der überwiegenden Unterhaltskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.11.2014

…Mitgliedsstaaten, welche in einem anderen Mitgliedstaat als Arbeitnehmer oder selbständig Erwerbstätige versichert sind, die VO 1408/71 anwendbar, danach ist die VO 883/2004 auf Angehörige von Mitgliedsstaaten anwendbar, welche in einem anderen Mitgliedstaat erwerbstätig sind. Dass diese Verordnungen zur Anwendung kommen, wurde nicht bestritten…

UFSW RV/2823-W/02Kein Eigenanspruch des in Österreich studierenden Kindes, wenn der den Unterhalt leistende Elternteil in einem anderen Mitgliedstaat beschäftigt ist und dort auch wohnt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2009

…prüfen, welcher Mitgliedstaat nach EU- Recht (als unmittelbar anzuwendendes Recht) vorrangig die Familienleistungen zu erbringen hat. Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern…

UFSG RV/0573-G/07Derjenige Elternteil, der die Unterhaltskosten für ein Kind überwiegend trägt, gilt hinsichtlich der Familienleistungen nach Gemeinschaftsrecht als Familienangehöriger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2008

… 53 Abs 1 FamLAG zu lesen, wonach EWR-Staatsbürger mit Österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt werden und hierbei der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des EWR nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen (wie die EU-Verordnung 1408/71), dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten…

BFG RV/3100616/2012Aufhebung einer zweiten Berufungsvorentscheidung gemäß § 299 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.11.2014

…eines anderen Mitgliedstaats wohnt;" Artikel 14a ("Sonderregelung für andere Personen als Seeleute, die eine selbständige Tätigkeit ausüben") der Verordnung 1408/71 lautet auszugsweise: "Vom Grundsatz des Artikels 13 Absatz 2 Buchstabe b) gelten folgende Ausnahmen und Besonderheiten: 1. a) Eine Person, die eine selbständige Tätigkeit…

UFSW RV/2695-W/10Differenzzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2012

…auch mit Nebenwohnsitz angemeldet. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab und führt dazu aus: "Gemäß Art. 73 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit haben Arbeitnehmer oder Selbständige, die den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates unterliegen…