…im Ausmaß von 70 Prozent der Gesamtleistung zu bewerten ist. 6.3.1.5 Die Duldung der Benützung von Flächen und Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften (§ 1 Abs. 2 Z 3 WerbeAbgG 2000) Rz 737: Unter diesen Tatbestand fällt unter anderem die Vermietung von Plakatflächen…
…der Benützung von Flächen und Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften“, gestützt. Dieser Tatbestand ist im Beschwerdefall nicht erfüllt. Laut den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (87 BlgNR, 21. GP, 13) fallen unter diesen Tatbestand etwa die Vermietung von Plakatflächen, die Duldung der Projektion von Werbebotschaften an…
…sowie das Aufstellen von entsprechenden Geräten auf Flächen. Aus den allgemeinen Grundsätzen der Tz 3.4.1 ergeben sich somit folgende praktische Anwendungsfälle für eine Werbeabgabepflicht: o Das Vermieten von Plakatflächen. o Die Duldung der Projektion von Werbebotschaften an Wänden. o Das Aufstellen von Plakatständern…
…die-Wand-Projektion'') sowie das Aufstellen von entsprechenden Geräten auf Flächen. Aus den allgemeinen Grundsätzen der Tz 3.4.1 ergeben sich somit folgende praktische Anwendungsfälle für eine Werbeabgabepflicht: • Das Vermieten von Plakatflächen. • Die Duldung der Projektion von Werbebotschaften an Wänden. • Das Aufstellen von Plakatständern…
…sind, in ihrem Randbereich vorkommen. Von den Hilfsgeschäften unterscheiden sich die Nebengeschäfte dadurch, dass sie keinen notwendigen Zusammenhang mit den Grundgeschäften aufweisen: Hilfsgeschäft ist z.B. die Veräußerung von Inventargegenständen, die vorübergehende Vermietung von Anlagevermögen, die Anlage liquider Mittel auf Bankkonten oder in Wertpapieren, die…
…Lärmschutzwand seien bereits mit der Firma H. Service GmbH Verhandlungen über den Abschluss für die Vermietung von Plakatflächen geführt worden, welche aufgrund fehlender behördlicher Genehmigungen noch nicht abgeschlossen worden seien. Die Vermietung von Plakatflächen sei jedoch ein umsatzsteuerpflichtiger Umsatz, sodass für die errichtete Lärmschutzwand die…
…das Aufstellen von entsprechenden Geräten auf Flächen. Tz. 3.4.2. Aus den allgemeinen Grundsätzen der Tz. 3.4.1 ergeben sich somit folgende praktische Anwendungsfälle für eine Werbeabgabepflicht: Das Vermieten von Plakatflächen. Die Duldung der Projektion von Werbebotschaften an Wänden. Das Aufstellen von Plakatständern…
…sowie das Aufstellen von entsprechenden Geräten auf Flächen. 3.4.2 Aus den allgemeinen Grundsätzen der Tz 3.4.1 ergeben sich somit folgende praktische Anwendungsfälle für eine Werbeabgabepflicht: Das Vermieten von Plakatflächen. Die Duldung der Projektion von Werbebotschaften an Wänden. Das Aufstellen von Plakatständern…
…die-Wand-Projektion") sowie das Aufstellen von entsprechenden Geräten auf Flächen. Aus den allgemeinen Grundsätzen der Tz 3.4.1 ergeben sich somit folgende praktische Anwendungsfälle für eine Werbeabgabepflicht: Das Vermieten von Plakatflächen. Die Duldung der Projektion von Werbebotschaften an Wänden. Das Aufstellen von Plakatständern…
…das Montieren von Tafeln, die Projektion auf Flächen (Hintergrundprojektion wie z.B. beim Info-Screen, "An-die-Wand-Projektion" sowie das Aufstellen von entsprechenden Geräten auf Flächen. Aus den allgemeinen Grundsätzen ergeben sich somit folgende praktische Anwendungsfälle für eine Werbeabgabepflicht: Das Vermieten von Plakatflächen. die…
…sowie das Aufstellen von entsprechenden Geräten auf Flächen. Aus den allgemeinen Grundsätzen der Tz 3.4.1 ergeben sich somit folgende praktische Anwendungsfälle für eine Werbeabgabepflicht: o Das Vermieten von Plakatflächen. o Die Duldung der Projektion von Werbebotschaften an Wänden. o Das Aufstellen von Plakatständern…
…sowie das Aufstellen von entsprechenden Geräten auf Flächen. 3.4.2 Aus den allgemeinen Grundsätzen der Tz 3.4.1 ergeben sich somit folgende praktische Anwendungsfälle für eine Werbeabgabepflicht: Das Vermieten von Plakatflächen. Die Duldung der Projektion von Werbebotschaften an Wänden. Das Aufstellen von Plakatständern…
…fest, dass unter Z 1 die Werbeeinschaltungen im Druckwerk selbst ("abgedruckte Werbeanzeige") der Z 1 unterliege. Der Z 3 würden eben Duldungsleistungen unterliegen, bei denen keine Einschaltungen in Druckwerken erfolgen (z.B. Vermietung von Plakatflächen, Kinowerbung, siehe Durchführungserlass Punkt 3.4.2.). Einerseits könne dem…
…das Aufstellen von entsprechenden geräten auf Flächen. Tz. 3.4.2. Aus den allgemeinen Grundsätzen der Tz. 3.4.1 ergeben sich somit folgende praktische Anwendungsfälle für eine Werbeabgabepflicht: Das Vermieten von Plakatflächen. Die Duldung der Projektion von Werbebotschaften an Wänden. Das Aufstellen von Plakatständern…
…Sinne des § 5 Z 5 KStG 19887 Abs. 6 WGG (Rz 277). Rz 243: Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens wird in der Regel nur bei unbebauten Grundstücken sowie bei Hilfsgeschäften wie der entgeltlichen Überlassung von Plakatflächen, Parkplätzen usw. anzunehmen sein, sofern keine gewerbliche Vermietung vorliegt.
…auch mit dem Wegfall von Einnahmen aus der Vermietung einer Werbefläche an die in der benachbarten Liegenschaft untergebrachte ME-Firma T begründet. Nach dem Konkurs der Fa. T sei der diesbezügliche Prozess eingestellt worden. Der genaue Zeitpunkt des Wegfalls der Plakatfläche wie auch die bis…
…auf die Grundsteuerpflicht zu. Die anteilsmäßige Schätzung der Grundsteuer als Werbungskosten in Zusammenhang mit der seit 2001 ständig stattfindenden Vermietung einer auf dieser Liegenschaft befindlichen Plakatfläche ist unbestritten und bedarf daher keiner weiteren Erörterung. An dieser Beurteilung vermögen auch die in der mündlichen Berufungsverhandlung getätigten…
…keine Auswirkung. Im Rahmen einer Vorsprache des Prokuristen der Bw. Herrn B. und von Frau Mag. C. von der steuerlichen Vertretung wurden Reisekataloge der Jahre 2000 bis 2003 im Original zur Einsicht vorgelegt. Es wurden Kopien im Zusammenhang mit einigen für alle Kataloge repräsentative Werbeeinschaltungen…
…ist, ihr Unternehmensgegenstand jedoch vor allem darin besteht, Plakatflächen zu Werbezwecken zu vermieten (s. https://www.***AG1***.at/de). Die auf den Plakaten ersichtlichen Werbefotos werden dabei wohl nicht von der ***AG1*** hergestellt, sondern von deren Kunden beigebracht. Es ist daher nicht ohne weiteres ersichtlich…
…der Vermietung von Wohnraum, der sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignet, also der Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses (des Vermieters) dienen kann (privat nutzbarer Wohnraum im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO; "kleine Vermietung…