…Abgabenanspruchs vor, weshalb sich der Verjährungszeitpunkt um ein weiteres Jahr auf den 31.12.2022 verschiebe. Im Jahr 2022 sei eine weitere Verlängerungshandlung gesetzt worden, konkret sei mit Schreiben vom 15.12.2022 an den Beschwerdeführer eine schriftlichen Urgenz hinsichtlich eine Fragenvorhalts übermittelt worden, die…
…Schreiben an die Beschwerdeführerin (zu Handen des bevollmächtigten Vertreters): "In Vorbereitung zur beantragten Senatsverhandlung möchte ich ihnen hiermit die Ergebnisse meiner Recherchen zur Kenntnis bringen. Der Verwaltungsgerichtshof hat kürzlich judiziert, dass an Verlängerungshandlungen keine allzu formalistische Sichtweise Platz greifen dürfe (vgl. VwGH 20.10.2022…
…einer Verlängerungshandlung gemäß § 209 Abs. 1 zweiter Satz BAO, welche die Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr (bis zum 31. Dezember 2010) verlängert. Der den Einkommensteuerbescheid 2003 gemäß § 295 BAO abändernde Bescheid vom 26. Jänner 2010 sowie die Berufungsvorentscheidung vom 18. Mai 2010 stellen weitere Verlängerungshandlungen…
…12.2012 erledigt, die Verjährungsfrist begann daher aus diesem Grund mit Ablauf des 31.12.2012 zu laufen und endete damit grundsätzlich am 31.12.2017. Der ergangene endgültige Feststellungsbescheid vom 23.6.2017 verlängerte (neben anderen Verlängerungshandlungen) die Verjährungsfrist gemäß § 209 Abs. 1 um…
…BAO, 5. Auflage, § 207 Tz 14a). Im Jahr 2007 konnten hinsichtlich der Einkommensteuer 2001 keine Verlängerungshandlungen - welche den Eintritt der Verjährung um ein weiteres Jahr verlängert hätten - festgestellt werden. Es ist jedoch auch die Verjährungsfrist nach § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO zu prüfen. Diese…
…ersuche ich um sofortige Aussetzung der Abgabennachforderung sowie der „Verzugszinsen“ in der Höhe von € 580,90 bis zu einer endgültigen Erledigung. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 09.01.2015 wurde vom Finanzamt A zusammenfassend Folgendes ausgeführt: Im Zeitraum 2011-2013 wurden im Feststellungsverfahren verschiedene Verlängerungshandlungen bewirkt…
…welche 2011 begonnen habe, habe den Zeitraum 2007-2009 umfasst, eine Ausdehnung auf 2005 sei nicht erfolgt. Verlängerungshandlungen betreffend 2005 seien im Jahr 2011 nicht erfolgt. Wörtlich führt die Bf. aus: "Es sind uns auch keine anderen Maßnahmen bekannt, welche in 2011 zu einer (weiteren…
…gemeint offensichtlich § 207 BAO) bereits Verjährung eingetreten sei. Die Verjährungsfrist betrage 5 Jahre, die gesetzlich vorgesehene Verlängerung selbiger - jeweils um ein Jahr - benötige entsprechende Verlängerungshandlungen von Seiten der Behörde, jeweils im letzten Jahr der Verjährungsfrist. Die Einkommensteuer 2002 sei daher im Jahr 2008, Einkommensteuer 2003…
…gemeint offensichtlich § 207 BAO) bereits Verjährung eingetreten sei. Die Verjährungsfrist betrage 5 Jahre, die gesetzlich vorgesehene Verlängerung selbiger - jeweils um ein Jahr - benötige entsprechende Verlängerungshandlungen von Seiten der Behörde, jeweils im letzten Jahr der Verjährungsfrist. Die Einkommensteuer 2001 sei daher im Jahr 2007, 2002 im…
…Zu den entscheidenden Rechtsfragen, ob Verlängerungshandlungen im Rahmen des Feststellungsverfahrens auch für die abgeleiteten Bescheide Wirkung entfalten (VwGH 24.2.1999 98/13/0235; 22.11.2001 98/15/0056) und welche Handlungen der Abgabenbehörde eine Verlängerungshandlung darstellen (VwGH 26.7.2006, 2001/14/0212…
…gesonderte Feststellung für die Jahre 2001 - 2007 wieder aufgenommen (weitere Verlängerungshandlung um ein weiteres Jahr - bis 31. Dezember 2011) und schließlich wurden am 9. November 2011 betreffend die I. neue Sachentscheidungen betreffend die streitgegenständlichen Jahre getroffen. Durch diese weitere Verlängerungshandlung tritt die Verjährung mit 31…
…2005 gewesen, was nur eine Verlängerung um ein Jahr bewirken konnte. Zusätzliche "Prüfhandlungen" können darüber hinaus nichts bewirken, da schon eine einzige Verlängerungshandlung ausreicht, somit nach Meinung der Bf. die zunächst bis 31.12.2006 reichende Verjährungsfrist nur bis 31.12.2007 verlängert war. Die…
…Verjährungsfrist vom 31.12.2004 bis 31.12.2009 reicht. Innerhalb dieses Zeitraumes liegen die Verlängerungshandlungen B und C und führen bis zum 31.12.2010. Während des Jahres 2010 wurden die Verlängerungshandlungen E gesetzt, im Jahr 2011 wie voriger Absatz und dies verlängert bis…
…der angefochtene Bescheid im Jahre 2006 erlassen worden ist, ist zu prüfen, ob eine geschlossene Kette von Verlängerungshandlungen vorliegt. # Vor dem 31.12.2003 wurden zwei Anfragen versendet, je vom 4.2.1999 und vom 26.8.2003. # Im Jahre 2004 wurde eine Außenprüfung nach…
…Allerdings handle es sich bei den im Jahr 2014 vom Finanzamt durchgeführten, im Akt dokumentierten Abfragen im Grundbuch, im Zentralen Melderegister sowie der Sozialversicherungsdaten zufolge der VwGH-Judikatur um nach außen erkennbare Verlängerungshandlungen iSd § 209 Abs. 1 BAO zwecks Geltendmachung des Abgabenanspruches. Die - unstrittig - zu…
…Verfahrensvorschriften auf. Im Übrigen wurde die Revision zurückgewiesen. Im Wesentlichen erkannte der Verwaltungsgerichtshof, dass das Bundesfinanzgericht im Erkenntnis lediglich ausgeführt habe, dass zahlreiche Verlängerungshandlungen seit 2009 stattgefunden hätte, ohne diese konkret zu benennen und ohne Feststellungen dazu zu treffen. Es sei deshalb eine Beurteilung, ob…
Demgegenüber wurde in der mündlichen Verhandlung (in einem anderen Zusammenhang) von den steuerlichen Vertretern vorgetragen, dass der Beschwerdeführer, neben seiner Stellung als Gesellschafter von diversen Gesellschaften, (trotz seines Alters, Geburtsjahrgang ***) nach wie vor auch als Einzelunternehmer in der Maklerbranche agiert und auch Mitarbeiter beschäftigt. Von…
Weiter wendet der Beschwerdeführer ein, die betreffenden Umsätze seien (soweit es sich um die **B**-Provision handle), gemäß § 2 des Bundesgesetzes betreffend Verwertung der *** (**B**-Gesetz) von der Umsatzsteuer befreit. Auch dies trifft nach Beurteilung durch das Bundesfinanzgericht nicht zu. Nach § 2 **B**-Gesetz sind…
…der Einkommensteuer 2012 und 2013 sowie gegen die Einkommensteuerbescheide 2007 bis 2013 ein. Darin bringt er im Wesentlichen vor, hinsichtlich der Veranlagungsjahre 2007 und 2008 sei mangels entsprechender Verlängerungshandlungen Verjährung eingetreten; diese wäre von Amts wegen zu beachten. Die Geschäftsführervergütungen seien in Deutschland zu versteuern…
Der Sitz einer juristischen Person ist der rechtsgeschäftlichen Bestimmung der Parteien (nur) insoweit zugänglich, als die gesetzlichen Vorschriften Wahlmöglichkeiten eröffnen. Entspricht der statutarisch bestimmte Sitz nicht den gesetzlichen Vorgaben, oder wird an einem gesetzlich zulässigen Ort der maßgebende Sachverhalt nicht verwirklicht, liegt ein Scheinsitz vor…