3.7.5. Marktgerechtes Verhalten/angebotene Leistungen (§ 2 Abs. 1 Z 4 LVO) Rz 52: Es muss beobachtet werden, ob und wie der Steuerpflichtige auf die Aufnahme seiner Produkte bzw. Leistungen durch den Markt reagiert. Stellt er sich auf den Markt in der Weise ein…
3.7.6. Marktgerechtes Verhalten/Preisgestaltung (§ 2 Abs. 1 Z 5 LVO) Rz 53: Für die Annahme einer Einkunftsquelle spricht, wenn der Steuerpflichtige sein "Preispotential" weitgehend ausnützt. Verlangt er hingegen erheblich geringere Preise als sie am Markt erzielbar und üblich sind, spricht dies im Zusammenhang…
…Internetabfragen) für Schafe üblichen Zuchtkriterien, die tierärztlichen Untersuchungen und an die bei Zuchtschafen üblichen Computertomographien zur Beurteilung der Fleischmasse und bezüglich der Qualifikation der Schafe marktkonform verhalten. Lediglich der Umfang seines Tierzuchtbetriebes war allein schon durch die geringe Weidefläche von ca. 2 ha begrenzt. Die…
…diese Strafzumessungsgründe und den bis zu EUR 365,00 reichenden Strafsatz, den Unrechtsgehalt der Tat und das Verschulden ist die verhängte Geldstrafe, auch bei Annahme von unwirtschaftlichen Verhältnissen, durchaus angemessen und keineswegs zu hoch, zumal etwaige Milderungsgründe nicht hervorgetreten sind und die verhängte Geldstrafe durch…
…dass derartige Abgabenrückstände nicht verborgen geblieben seien. Da der genauere Umfang des abgeschlossenen Mandats mit dem seinerzeitigen Steuerberater nicht bekannt sei und dieser auf Grund berufsrechtlicher Vorschriften nicht zu einer Aussage verhalten werden könne (Verschwiegenheitspflicht), könnten diese Umstände als bloße Parteibehauptungen nicht näher überprüft werden…
…vor allem der Zweck der Haftungsbestimmung zu berücksichtigen. Haftungen sind Besicherungsinstitute. Daraus ergibt sich eine gewisse Nachrangigkeit der Haftung im Verhältnis zur Inanspruchnahme des Hauptschuldners. Der Haftende darf daher in der Regel nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Einbringung der Abgabe beim Hauptschuldner…
…bestätigt Dr. C2 , er habe am 3. November 2004 eine E-Mail von Herrn I. von der F3 erhalten mit der Anfrage, ob er ein Jubiläumsgeschenk für den Generaldirektor des Stahlwerkes J., Herrn H, im Wert von rund USD 150.000,00 "organisieren" könnte. Er…
… 38 VwGVG in Verbindung mit § 45 Abs. 1 VStG von der Verhängung einer Strafe abgesehen und der beschwerdeführenden Partei unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens eine Ermahnung erteilt wird. Gemäß § 52 Abs. 8 VwGVG hat die beschwerdeführende Partei keinen Beitrag zu den Kosten des…
…Entscheidungsträgerin iSd § 3 Abs. 2 VbVG kein rechtswidriges oder schuldhaftes Verhalten ergeben hat, liegen die Voraussetzungen für die Verhängung einer Geldbuße über die ***Bf1*** als belangten Verband nicht vor. Die Beschwerde des Amtsbeauftragten war daher abzuweisen. Absehen von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung § 160 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***RI*** in der Beschwerdesache ***BF***, ***ADR***, über die Beschwerde vom 20. April 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 3. April 2018 betreffend Gebührenerhöhung 2014, Steuernummer ***StNr***, Erfassungsnummer ***ErfNr1***, zu…
…wie im Spruch auch entsprechend zu verurteilen. Zu diesen Feststellungen gelangte der Senat aufgrund folgender Beweiswürdigung: Die Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen beruhen auf der Verlesung des Strafaktes und des Spruchsenatsaktes. A B und C B erschienen nicht zur mündlichen Verhandlung am 12.4.2018…
…worden wäre. Sie hätten als Antwort eine SMS mit dem Wortlaut „Parkschein konnte nicht gebucht werden“ und hätten gleiche eine zweite SMS mit dem Wortlaut „zuletzt gebuchter Parkschein…“ erhalten. Beweis wurde erhoben durch Einsichtnahme in die Organstrafverfügung vom 08.01.2019 samt Foto, welche…
… 212 a Bundesabgabenordnung, mit der Begründung, dass das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist, abgewiesen. In der vom Bf rechtzeitig eingebrachten Berufung vom 28.02.2007 wird ausgeführt, dass das Einkommen des Bf mittel- bis langfristig gesichert sei (Beratervertrag…
…dass jeder, der am Rechtsleben teilnimmt, zu seinem Wort und zu seinem Verhalten zu stehen hat und sich nicht ohne triftigen Grund in Widerspruch zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben (Doralt-Ruppe, Grundriss des österreichischen Steuerrechts 112…
…es sei denn, er weist nach, dass er die Abgabenschulden im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als bei anteiliger Verwendung der vorhandenen Mittel für die Begleichung aller Verbindlichkeiten (VwGH 28.4.2011, 2011/16/0084). Auf dem Vertreter lastet auch die Verpflichtung zur Errechnung einer…
…Personen von allgemeinem Interesse oder zumindest für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit bestimmt sind, stellen keine Werbungskosten dar. Bei einem Kommunikations- und Verhaltenstraining-Einführungsseminar ist davon auszugehen, dass die erworbenen Kenntnisse allgemeiner Natur und daher auch außerhalb des Berufes anwendbar und nützlich sind…
…19. August 2009 erhob die Bw. das Rechtsmittel der Berufung gegen den Haftungsbescheid sowie gegen die Bescheide über den Abgabenanspruch § 248 BAO ("gegen die Lohnsteuervorschreibungen 2004 - 2008"). Ein schuldhaftes Verhalten sei der Bw. nicht anzulasten, da die Verträge von Rechtsanwalt und Steuerberater geprüft worden seien…
…er weist nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als andere Verbindlichkeiten. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, bestimmt sich…
…dahingehend, dass keine Umsätze mehr getätigt worden seien, werde ausgeführt, dass die Gesellschaft infolge Zahlungsunfähigkeit nicht mehr in der Lage gewesen sei, den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Es sei daher nicht möglich gewesen, noch Umsätze zu tätigen. Es sei auch notorisch Konkursabweisung mangels Masse erfolgt…
…Da der Bw. mit selbstständigen Unternehmen abgerechnet habe, sei es aus seiner Sicht nur korrekt gewesen, diese Gutschriften mit Umsatzsteuerausweis auszustellen. Er habe keinerlei Hinweise erhalten, dass die Vorgangsweise einer gründlichen Überprüfung bedurft hätte. Frau S. habe für ihn die Buchhaltung erstellt, die Umsatzsteuer berechnet…