…allfälligen Veranlagung erhalten. Rz 1101: Bei der Lohnsteuerberechnung gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988 ist ein monatlicher Lohnzahlungszeitraum zu unterstellen. Werden im Kalendermonat der Auszahlung Vergleichssummen, Kündigungsentschädigungen und Nachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre, die nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes beruhen, gleichzeitig mit laufenden Bezügen…
…Unfrieden trennt, aus freien Stücken eine Abfertigung zahlt, die über das Ausmaß der Vertragsregelung hinausgeht; wird eine Zahlung aus der Unklarheit des Verfahrens heraus geleistet, entspricht sie tatbestandsmäßig einer "Vergleichssumme" im Sinne des § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 (VwGH 8.4.1986, 85…
…künftige Lohnzahlungszeiträume, 2. Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen für abgelaufene Kalenderjahre, die neben laufendem Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber oder in einem Konkursverfahren geleistet werden und nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes beruhen, 3. Vergleichssummen, gleichgültig, ob diese auf gerichtlichen oder…
…eine begünstigte Besteuerung anderer Teile vorsieht und dezidiert die Steuerfreiheit mit einem Fünftel der 9fachen Höchstbeitragsgrundlage umfasst, lässt sich im Gegenschluss eher vermuten, dass diese Begünstigung Vergleichssummen betreffen soll, die typischerweise einen Zeitraum von 1-2 Jahren betreffen. Dagegen betrifft die Begünstigung des § 37 Einkommenszuflüsse…
…lit. a erster Satz EStG 1988 idF Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, gilt für die nachstehend angeführten sonstigen Bezüge Folgendes: a) auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen, sind, soweit sie nicht nach Abs. 3, 6 mit dem festen Steuersatz zu versteuern sind…
a) auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen, sind, soweit sie nicht nach Abs. 3, 6 oder dem letzten Satz mit dem festen Steuersatz zu versteuern sind, gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im…
steuerlicher Begünstigungen für Kündigungsentschädigungen und Vergleichssummen für die Jahre 2014 – 2018 jeweils 30.000. […] Wirkungsorientierte Folgenabschätzung Abgabenänderungsgesetz 2014 […] Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral.“ der Untergliederung 15 Finanzverwaltung…
…dem Steuerabzug vom Arbeitslohn. 9.1.3.29 Unfallrenten Rz 669a: Siehe Rz 678. 9.1.3.30 Verzugszinsen Rz 669b: Verzugszinsen, die im Zusammenhang mit nichtselbständigen Einkünften zufließen (zB Verzugszinsen für Lohnnachzahlungen, Verzugszinsen bei Vergleichssummen), zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Zu Verzugszinsen…
… 67 Abs. 8 EStG 1988 in der Fassung BGBl. I Nr. 22/2012 laute auszugsweise: "(8) Für die nachstehend angeführten sonstigen Bezüge gilt Folgendes: a) auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen sind, soweit sie nicht nach Abs. 3, 6 oder dem letzten Satz mit…
…eingebrachten Vorlageantrag wurde abermals ausgeführt, dass das Dienstverhältnis mit der A. Bau GmbH am 31. Dezember 2016 beendet worden sei. Daher erscheine der Hinweis in der Beschwerdevorentscheidung auf die Bilanz 2017 irrtümlich. Die Besteuerung von Vergleichssummen, Kündigungsentschädigungen und Nachzahlungen seien gem. § 67 Abs. 8 lit…
…abzuschaffen, um vor allem ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger in Beschäftigung zu halten. Dementsprechend sollen die Regelungen betreffend freiwilliger Abfertigungen (§ 67 Abs. 6), Vergleichssummen (§ 67 Abs. 8 lit. a) und Kündigungsentschädigungen und andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8…
…unbedenklich erachtet, wenn der Gesetzgeber den Besonderheiten von Vergleichszahlungen „nicht im Wege einer Durchbrechung des Zuflussprinzips“ Rechnung trägt, sondern „aus Gründen der Vereinfachung sowie als Ausgleich für verschiedene besondere Umstände im Einzelfall (Liquiditätsnachteil durch spätere Zahlung der Vergleichssumme, Belastung durch gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren, Progressionsspitze…
…sonstige Bezüge (Abs. 1 und 2), über freiwillige Abfertigungen (Abs. 6) sowie über Nachzahlungen, Verzichtszahlungen, Vergleichssummen und Pensionsabfindungen (Abs. 8) anzuwenden. Die mit einem festen Steuersatz versteuerten Bezüge sind gemäß § 67 Abs. 12 EStG um die auf sie entfallenden Sozialversicherungsbeiträge, Pflichtbeiträge und Wohnbauförderungsbeiträge (§ 62 Z…
… unstrittig ist ebenso, dass keine Anwartschaft gegenüber einer BV-Kasse für den betreffenden Zeitraum besteht. Strittig ist, ob trotzdem für die Vergleichssumme die Begünstigung des § 67 Abs. 8 lit. a letzter Satz EStG 1988 anzuwenden ist. Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zugrunde gelegt: Der Bw…
… 67 Abs. 8 lit a EStG 1988 seien Vergleichssummen bis zu einem Betrag von € 7.500,00 mit dem festen Steuersatz von 6 % zu versteuern. Dies sei jedoch unterlassen worden und der Gesamtbetrag in Höhe von € 18.250,00 der Tarifbesteuerung unterzogen worden…
…Unfrieden trennt, aus freien Stücken eine Abfertigung zahlt, die über das Ausmaß der Vertragsregelung hinausgeht. Wird eine Zahlung aus der Unklarheit des Verfahrens heraus geleistet, entspricht sie tatbestandsmäßig einer ,Vergleichssumme' im Sinne des § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 (VwGH 8.04.1986, 85…
…Berufung wurde erwogen: § 67 Abs. 8 lit. a EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung lautet: "Für die nachstehend angeführten sonstigen Bezüge gilt Folgendes: a) auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen sind, soweit sie nicht nach Abs. 3, 6 oder dem letzten Satz…
…ZPO angeschlossen), wobei mit Bezahlung des oben genannten Betrages das einfache Ruhen in ein ewiges Ruhen übergeht. Beide Angebote wurden von den betroffenen Dienstnehmerinnen angenommen. Im Zuge der GPLA-Prüfung anerkannte das Finanzamt die Besteuerung der ausbezahlten außergerichtlichen freiwilligen Abfertigungen (Vergleichssummen) im Sinne des § 67…
…67 Abs. 8 lit. a EStG Anwendung finden kann. Die genannte Bestimmung, soweit gegenständlich relevant, lautet: "Auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen sind, soweit sie nicht nach Abs. 3, 6 oder dem letzten Satz mit dem festen Steuersatz zu versteuern sind, gemäß Abs. 10…
…begründend wie folgt ausgeführt wird: Gemäß § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 seien auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen als sonstige Bezüge gemäß § 68 Abs. 10 EStG 1988 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei sei nach Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge vom…