…werden." Strittig ist, ob vorliegendenfalls die an den Bf als stiller Beteiligter an der H-GmbH zur Auszahlung gelangten Vergütungen als Dividenden iSd Art 10 oder aber als Zinsen nach Art 11 DBA zu qualifizieren sind. Allgemein ist festzuhalten, dass nach der Konzeption des OECD…
…ob die an den Bf als stiller Beteiligter an der H-GmbH zur Auszahlung gelangten Vergütungen als Dividenden iSd Art 10, oder aber als Zinsen nach Art 11 DBA Deutschland zu behandeln sind. Lediglich bei einer Qualifizierung der Zahlungen als Dividenden ist die von der…
…Beteiligung als stiller Gesellschafter, Einkünfte aus partiarischen Darlehen, Gewinnobligationen und ähnliche Vergütungen, wenn sie nach dem Recht des Staates, aus dem sie stammen, bei der Ermittlung des Gewinns des Schuldners nicht abzugsfähig sind, sowie Ausschüttungen auf Anteilscheine an einem Investmentvermögen. Artikel 11 Zinsen (1) Zinsen…
…oder an Dritte geleistet, führt dies nicht dazu, dass den Zinsen Werbungskostencharakter zukommt. 11 § 16 und § 29 EStG 1988 Rentenbesteuerung - Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage (Rz 7001 ff EStR 2000) Ein Gebäude (Einzelwirtschaftsgut) wurde gegen Leibrente erworben. Die Rente war zum Zeitpunkt des Erwerbes als Versorgungsrente…
…OECD-MA als besteuerungsberechtigt (vgl. BFH, 02.09.2009, I R 111/08). 4.3. Fragestellung Wie sind Abfindungen und ähnliche Vergütungen im Lichte der deutschen Rechtsprechung und unter Berücksichtigung der auf Konsultationsvereinbarungen iSd Artikel 25 DBA-Deutschland basierenden österreichischen Verwaltungspraxis mit Deutschland in Österreich…
…ausgeübt. Die dafür erhaltenen Vergütungen stellen damit Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit im Sinne des § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG dar. 2.2.2. Besteuerungsrecht nach DBA-Deutschland Gemäß Art. 16 Abs. 2 DBA-Deutschland dürfen ungeachtet der Artikel 14 und 15 Vergütungen, die…
…zur ***55*** GmbH, historischer Auszug). Er war auch sonst in keiner Weise Angestellter einer dieser genannten Firmen. Daher hat er keine "Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen" iSd Art 15 DBA FL im Streitzeitraum, aber auch nicht davor oder danach bezogen, denn er war nicht Arbeitnehmer…
…Auslegung an der fehlenden Anwendbarkeit der genannten Verordnung. 3. Schließlich ist auch Art 15 Abs 1 DBA FL nicht anwendbar, weil diese Bestimmung Gehälter voraussetzt - und enger formuliert ist als § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988, der von "Gehälter und sonstige Vergütungen aller Art…
…Anwendung der Grenzgängerregelung iSd Art. 15 Abs. 1 und Abs. 6 des DBA Deutschland, BGBl III 2002/182 idF BGBl III 2012/232. Strittig ist, ob zum einen Aufwendungen für ein Arbeitszimmer, zum anderen Kosten für Möbel, PC-Zubehör, Internet und Telefon als Werbungskosten von…
…zur ***58*** GmbH, historischer Auszug). Er war auch sonst in keiner Weise Angestellter einer dieser genannten Firmen. Daher hat er keine "Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen" iSd Art 15 DBA FL im Streitzeitraum, aber auch nicht davor oder danach bezogen, denn er war nicht Arbeitnehmer…
…sohin als Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit zu werten, weil diese - bisher als Einkünfte aus einer einem Ziviltechniker unmittelbar ähnlichen Tätigkeit iSd Artikel 14 DBA iVm § 22 Z 1 EStG gewerteten Einkünfte - Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art seien, die von einer Kapitalgesellschaft an einen…
…beiden Vertragsstaaten oder in keinem der Vertragsstaaten, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. Gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA-Schweiz dürfen - vorbehaltlich der Artikel 16, 18 und 19 - Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige…
…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin stellte durch ihren steuerlichen Vertreter folgendes Nachsichtsersuchen: Im Namen und im Auftrag unserer oben genannten Mandantin stellen…
…Änderung von Verrechnungspreisen. Die Behauptung, dass es sich bei der IZP um eine negative Einkommensteuer handle, sei kein derartiger Rechtstitel. Die Autoren führten als Einkünfte Berichtigungsnormen in Österreich an, die verdeckte Ausschüttung iSd. § 8 Abs 2 KStG sowie § 6 Z 6 EStG. Beide Rechtsnormen könnten…
…das EBIT der Betriebsstätte im EU-MS C weniger als 50 % des Wertes, der ohne die Umstrukturierung erzielt worden wäre. 65. Bedingt meldepflichtige Gestaltungen (§ 6 EU-MPfG) a) Main Benefit-Test Hinsichtlich der Definition eines oder mehrerer Hauptvorteile ist auf den wesentlichen Zweck iSd Art…
…dass die weiterbelastete Vergütung abkommensrechtlich in Österreich keiner Besteuerung unterzogen werden darf, denn eine Besteuerung von "notional payments" (hier: einer fiktiven Vergütung für eine nicht existente stille Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft) wird durch das DBA nicht gestattet und ist im Übrigen auch im österreichischen…
…offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder entnommen oder in anderer Weise verwendet wird. Die Zahlung von Zinsen wird dementsprechend als verdeckte Ausschüttung iSd § 8 Abs. 2 KStG 1988 qualifiziert. (Verdeckte) Gewinnausschüttungen an eine in einer Steueroase ansässige natürliche Person unterliegen in Österreich gemäß § 98 Abs…
…Gewinnverlagerung in spätere Veranlagungszeiträume als auch die dauernde Nichtanrechnung der slowakischen Abzugssteuer bedeutete. Die Unbilligkeit für die Bw ist die Folge des im Verhältnis zur Slowakischen Republik anzuwendenden, ehemals mit der CSSR abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens, welches in Art 12 - entsprechend den DBA-Musterabkommen 1963 und 1977…
…Zinsen) des Bf. beliefen sich (nach Umrechnung mit dem Umrechnungskurs von 0,60 €/CHF) auf 2.059,53 €, die in Liechtenstein einbehaltene EU-Zinssteuer auf 308,94 €. Für diese Kapitalerträge kommt Österreich als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu (Art. 11 Abs. 1 DBA…
…Stand 1.1.2016, rdb.at, Rz 47ff). Da der in Österreich ansässige Beschwerdeführer ausschließlich über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügt, sind die ihm für seine früher in Großbritannien als Universitätsprofessor erbrachten Dienstleistungen gewährten Pensionsbezüge gemäß Art. 19 Abs. 1 letzter Halbsatz DBA-Großbritannien ausschließlich in…