…aber, wenn dem so wäre, ist schon längst eine Verfristung im Sinne des § 165 Abs. 4 FinStrG eingetreten. 5.7. Gleiches gilt auch für die erst im Zuge der Erörterung am 7. Mai 2018 zur Begründung einer Lohnsteuerpflicht vorgebrachten Argumente: 5.7.1. Der Umstand…
…erläutert, dass deren Nichtbefolgung ohne einen dem Senat bekannten Entschuldigungsgrund die Durchführung der Verhandlung nicht hindere (siehe die diesbezügliche Durchschrift im UFS-Akt zu FSRV/0051-L/06). Zur Berufungsverhandlung ist H ohne Angabe von Gründen nicht erschienen, weshalb - wie angekündigt - der Berufungssenat in seiner…
…Beweismittel neu hervorgekommen sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Den Wiederaufnahmegrund bestimmt bei der Wiederaufnahme auf Antrag der Antragsteller, indem er im Wiederaufnahmeantrag angibt, aus welchen Gründen…
…Im übrigen muss hier noch einmal klar gestellt werden, dass die falsche Einstufung der Fahrzeuge allein die Zollbehörde zu verantworten hat und eine nunmehrige Zurückweisung meiner Wiederaufnahmeanträge vollkommen unbillig und auch verfassungsrechtlich verfehlt ist. Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang auf das in Artikel 5…
…in diesem Finanzstrafverfahren als Privatbeteiligter involvierte Finanzamt zu dem mündlich verkündeten Freispruch einen Rechtsmittelverzicht zu Protokoll erklärt. Damit habe das Finanzamt die Ergebnisse des Finanzstrafverfahrens genehmigt, gebilligt und akzeptiert und ergebe sich hieraus für den Wiederaufnahmeantrag ein präjudizierendes Anerkenntnis des Finanzamts. Durch dieses rechtskräftige finanzstrafrechtliche…
…in zulässiger Art und Weise vor Beginn der Frist des § 295 Abs. 4 BAO einbracht wurde. Fernerhin kann eine Verfristung des Antrags der beschwerdeführenden Partei vom 29. Dezember 2015 bereits dem Grunde nach noch nicht eingetreten sein, hat doch die Jahresfrist für die Antragsstellung gem…
…295 Abs. 4 BAO vorgesehenen Jahresfrist einbracht wurde und die Jahresfrist mangels Eintritts des fristauslösenden Ereignisses noch nicht ablaufen konnte. Angesichts dessen kann von einer Verfristung des Antrags der beschwerdeführenden Partei vom 14. Dezember 2017 nicht gesprochen werden und war der Zurückweisungsbescheid vom 11. Juni…
…der für Wiederaufnahmsanträge maßgeblichen Frist des § 304 BAO gestellt worden sei. Die Behörde wiederholte, dass sich die Körperschaftsteuerbescheide auf § 303 BAO und nicht auf § 295 (1) BAO gestützt hätten, weshalb die zweite dargestellte Voraussetzung nicht vorliege. Am 30. Juli 2018 brachte die Bf. eine Vorlageantrag…
…verantwortlicher Geschäftsführer ist er seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen jedoch nur unzulänglich nachgekommen: So hat er betreffend das Veranlagungsjahr 1997 für die GmbH keine Steuererklärungen eingereicht. Diese wurden ihm erst anlässlich einer Nachschau im März 1999 vom Erhebungsorgan des Finanzamtes abgenommen (Veranlagungsakt des Finanzamtes SL , St.Nr…
…Sachverhaltes gegeben sei. Mit Antrag vom 22. März 2004 habe er eine außergewöhnliche Belastung für Prozesskosten geltend gemacht. Die Abgabenbehörde habe diesen Antrag im Bescheid vom 12. April 2005 ebenfalls als Wiederaufnahmeantrag gewertet und auch als solchen abgewiesen. Auch diese Wertung sei - unter Verweis auf…
…Postaufgabe sei somit fristgerecht erfolgt und sei für den Beschwerdeführer nicht nachvollziehbar, warum das Bundesfinanz-gericht von einer Verfristung ausgegangen sei. Über telefonische Anfrage sei dem Insolvenzverwalter von der zuständigen Richterin mitgeteilt worden, dass der Beschluss vom 03.02.2020 am 06.02.2020 mittels…
…der für Wiederaufnahmsanträge nach § 304 maßgeblichen Frist zu stellen. § 295a BAO lautet: (1) Ein Bescheid kann auf Antrag der Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches…
…oder eines - Bescheides, wonach eine solche Feststellung zu unterbleiben hat, gerichtet ist, als nicht zulässig zurückgewiesen, weil das Dokument kein Bescheid ist, so sind auf das Dokument gestützte Änderungsbescheide (Abs. 1) auf Antrag der Partei (§ 78) aufzuheben. Der Antrag ist vor Ablauf der für Wiederaufnahmsanträge…
…die auf vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheids eingebrachte Anträge abstelit und somit auch für nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist des § 209 Abs. 3 BAO gestellte Wiederaufnahmsanträge von Bedeutung ist. Nun findet die Bezeichnung…
…abgegeben (Verhandlungsprotokoll, Finanzstrafakt Bl. 71). Weder der Amtsbeauftragte, noch der Beschuldigte oder der belangte Verband haben binnen der zur Verfügung stehenden Wochenfrist eine Berufung angemeldet (Finanzstrafakt). Am 27. Februar 2013 wurde dem zustellbevollmächtigten Verteidiger die schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses zugestellt, wobei das Erkenntnis gemäß § 141…
…eines Wiederaufnahmeantrags vorgesehene Frist von drei Monaten ab nachweislicher Kenntniserlangung vom Wiederaufnahmsgrund sei nicht eingehalten worden. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Februar 2008, mit dem dieser dem Grundlagenbescheid vom 10. Februar 1997 den Bescheidcharakter abgesprochen habe, sei dem Bw laut dessen Vorbringen im Wiederaufnahmeantrag…
…eines Wiederaufnahmeantrags vorgesehene Frist von drei Monaten ab nachweislicher Kenntniserlangung vom Wiederaufnahmsgrund sei nicht eingehalten worden. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Februar 2008, mit dem dieser dem Grundlagenbescheid vom 10. Februar 1997 den Bescheidcharakter abgesprochen habe, sei dem Bw laut dessen Vorbringen im Wiederaufnahmeantrag…
…303 Abs. 2 BAO zurückzuweisen (VwGH 22.2.1994, 91/14/0069). Im Wiederaufnahmeantrag beruft sich der Bw. ausdrücklich darauf, die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid sei eine neu hervorgekommene Tatsache. Dazu judiziert der VwGH in ständiger Rechtssprechung (vgl. etwa VwGH 26.4.1994, 91…
…September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 13. August 2008 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1989 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber stellte mit Schreiben vom 11.08.2008 den…
…die Richterin ***1*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (Bf.) wegen der Zurückweisung eines Antrages vom 27.01.2025, eingebracht am 30.01.2025, auf Wiedergewährung von gemeinnützigen Leistungen mit Bescheid vom 14.4.2025 über die Beschwerde der Beschuldigten vom 24.4.2025…