…BAO wegen der Erhebung einer Bescheidbeschwerde vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts über den Zeitpunkt der Erlassung der jeweiligen, das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung hinaus auszudehnen. Die Abgabenbehörde ist zum Vollzug von ordnungsgemäß kundgemachten Gesetzen verpflichtet. Die bloße Möglichkeit der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes ändert daran nichts…
…den vorangehenden Ausführungen ist festzuhalten, dass auch keine Verfassungswidrigkeit des Gesetzes vorliegt. Der Gesetzgeber hat ab 1. Januar 2005 den Steuersatz im Bereich der Körperschaftsteuer von 34% auf 25% gesenkt und damit eine beträchtliche steuerliche Verbesserung für alle körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen geschaffen. In der Übergangsphase wurden…
…ein Gesetzesprüfungsverfahren betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG eingeleitet hat. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung steht nicht dem unabhängigen Finanzsenat zu, sondern ist dem Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines Gesetzesprüfungsverfahrens vorbehalten. Über eine etwaige Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes entscheidet…
…die Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes eingeschränkt. Gemäß Artikel 18 B-VG darf die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. Der unabhängige Finanzsenat als Verwaltungsbehörde ist daher an die Gesetze gebunden. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt in…
…oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Gemäß Artikel 18 B-VG darf die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. Dem unabhängigen Finanzsenat als Verwaltungsbehörde ist daher an die Gesetze gebunden. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt in der…
…oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Gemäß Artikel 18 B-VG darf die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. Dem unabhängigen Finanzsenat als Verwaltungsbehörde ist daher an die Gesetze gebunden. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt in der…
…die Gesetze gebunden und habe sie, solange nicht eine Gesetzesaufhebung stattgefunden habe, anzuwenden. Werde ein Bescheid ausschließlich wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Bestimmung bekämpft, so stehe die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit dieser gesetzlichen Bestimmung nicht dem Finanzamt zu. Die Kompetenz zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes sei…
…die Gesetze gebunden und habe sie, solange nicht eine Gesetzesaufhebung stattgefunden habe, anzuwenden. Werde ein Bescheid ausschließlich wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Bestimmung bekämpft, so stehe die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit dieser gesetzlichen Bestimmung nicht dem Finanzamt zu. Die Kompetenz zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes sei…
…die Gesetze gebunden und habe sie, solange nicht eine Gesetzesaufhebung stattgefunden habe, anzuwenden. Werde ein Bescheid ausschließlich wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Bestimmung bekämpft, so stehe die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit dieser gesetzlichen Bestimmung nicht dem Finanzamt zu. Die Kompetenz zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes sei…
…nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. Die Finanzbehörden sind daher an die geltenden Gesetze gebunden. Wie die Bw in ihrer Berufung selbst ausführt, ist eine Parteistellung der Gemeinden im Einheitswert- und Grundsteuermessbetragsverfahren gesetzlich nicht vorgesehen. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt in der…
…der Gesetze ausgeübt werden. Dem unabhängigen Finanzsenat als Verwaltungsbehörde ist daher an die Gesetze gebunden und hat sie, solange nicht eine Gesetzesaufhebung stattgefunden hat, anzuwenden. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung…
…sie, solange nicht eine Gesetzesaufhebung stattgefunden hat, anzuwenden. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung steht nicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz zu, sondern ist dem Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines Gesetzesprüfungsverfahrens vorbehalten. Linz…
…entstanden ist. Die Aufhebung des Grundtatbestandes durch den Verfassungsgerichtshof bewirkt daher keine Rechtswidrigkeit des Schenkungssteuerbescheides vom 28. Februar 2007. Will die Bw. die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes überprüfen lassen, weil die Behörde mit ihrem Bescheid den Willen des Gesetzgebers erfüllt, so ist ein Antrag gem. § 299…
…vorliegendem Fall ist unstrittig, dass der Tatbestand einer Schenkung unter Lebenden iSd Gesetzes verwirklicht worden ist. Die Steuerschuld hiefür ist gemäß §12 Abs.1 Z2 ErbStG mit Ausführung der Zuwendung entstanden. Zum Einwand der Verfassungswidrigkeit ist Folgendes zu sagen. Gemäß Art. 18 B-VG darf…
…die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit dieser gesetzlichen Bestimmung nicht dem UFS zu. Die Kompetenz zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes ist ausschließlich dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Rahmen eines "Gesetzesprüfungsverfahrens" vorbehalten. Zwar hat der VfGH mit Beschluss vom 8. März 2007, B 1983/06, ein Gesetzesprüfungsverfahren zu …
…Wesentlichen ausgeführt, dass den Verwaltungsbehörden keine Kompetenz zukomme, die eingewendete Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes zu beurteilen und § 3 Abs 1 Schaumweinsteuergesetz 1995 vom Zollamt als geltendes Recht anzuwenden sei. Gegen diese Beschwerdevorentscheidung stellte die Bf mit Eingabe vom 06.07.2015 durch ihren Vertreter gemäß § 264…
…der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung steht nicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz zu, sondern ist dem Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines Gesetzesprüfungsverfahrens vorbehalten. Der unabhängige Finanzsenat ist auch nicht dazu legitimiert, ein Gesetzesprüfungsverfahren zu…
…der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung steht nicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz zu, sondern ist dem Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines Gesetzesprüfungsverfahrens vorbehalten. Der unabhängige Finanzsenat ist auch nicht dazu legitimiert, ein Gesetzesprüfungsverfahren zu…
…der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung steht nicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz zu, sondern ist dem Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines Gesetzesprüfungsverfahrens vorbehalten. Der unabhängige Finanzsenat ist auch nicht dazu legitimiert, ein Gesetzesprüfungsverfahren zu…
…der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung steht nicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz zu, sondern ist dem Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines Gesetzesprüfungsverfahrens vorbehalten. Der unabhängige Finanzsenat ist auch nicht dazu legitimiert, ein Gesetzesprüfungsverfahren zu…