…solange nicht eine Gesetzesaufhebung stattgefunden hat, anzuwenden. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt ausschließlich in der Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung steht nicht dem UFS zu, sondern ist dem Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines Gesetzesprüfungsverfahrens vorbehalten. 2) Außerhalb der Bundesabgabenordnung…
…März 2007, B 1983/06 bereits ein Gesetzesprüfungsverfahren betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG eingeleitet hat. Wenn daher der Bw. die gegenständliche Schenkungssteuervorschreibung ausschließlich mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit der Schenkungssteuer bekämpft, dann ist über dieses Vorbringen dahingehend abzusprechen…
…März 2007, B 1983/06 bereits ein Gesetzesprüfungsverfahren betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG eingeleitet hat. Wenn daher der Bw. die gegenständliche Schenkungssteuervorschreibung ausschließlich mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit der Schenkungssteuer bekämpft, dann ist über dieses Vorbringen dahingehend abzusprechen…
…sein bisheriges Berufungsvorbringen und Berufungsbegehren in die Richtung ein, dass nunmehr die Rechtmäßigkeit des gegenständlichen Schenkungssteuerbescheides allein mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG und damit des Grundtatbestandes der Schenkungssteuer bestritten wird. Mit Berufungsentscheidung vom 2. Mai 2007…
…sein bisheriges Berufungsvorbringen und Berufungsbegehren in die Richtung ein, dass nunmehr die Rechtmäßigkeit des gegenständlichen Schenkungssteuerbescheides allein mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG und damit des Grundtatbestandes der Schenkungssteuer bestritten wird. Mit Berufungsentscheidung vom 2. Mai 2007…
…auf Basis des gemeinen Wertes der erhaltenen Geschäftsanteile Schenkungssteuer in Höhe von jeweils 1.502,01 € vorgeschrieben. Diese Schenkungssteuerbescheide werden mit der gegenständlichen Berufung vom 25. April 2007 wegen Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Zif. 2 SchStG angefochten. Über die Berufung wurde…
…auf Basis des gemeinen Wertes der erhaltenen Geschäftsanteile Schenkungssteuer in Höhe von jeweils 179,10 € vorgeschrieben. Diese Schenkungssteuerbescheide werden mit der gegenständlichen Berufung vom 25. April 2007 wegen Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Zif. 2 SchStG angefochten. Über die Berufung wurde erwogen…
…J.P. andererseits wurde auszugsweise Folgendes vereinbart: "1. Status 1.) Vorausgeschickt wird, dass die Firma "XY.KG" mit dem Sitz in Ort.X im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Innsbruck zu FN Zahl eingetragen ist. 2.) Komplementär ist einerseits Herr O.P., geb. 31.1…
…die Schaumweinsteuerschuld gemäß § 201 BAO in Höhe von € 1.189,40 fest. Gegen diesen Bescheid brachte die A fristgerecht Beschwerde ein und begründete diese mit der Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs. 1 des Schaumweinsteuergesetz 1995 (SchwStG) in der Fassung der Novelle BGBI. I 13/2014…
…die Schaumweinsteuerschuld gemäß § 201 BAO mit € 85.226,65 fest. Gegen diesen Bescheid brachte die Bf. fristgerecht Beschwerde ein und begründete diese mit der Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs. 1 Schaumweinsteuergesetz 1995 (SchwStG) in der Fassung der Novelle BGBI. I 13/2014. Mit Beschwerdevorentscheidung vom…
…die eingewendete Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes zu beurteilen. Gegen diese Berufungsvorentscheidung stellte die Bf. mit Eingabe vom 6. Juli 2015 gemäß § 264 BAO den Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht (Vorlageantrag) Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 201 BAO kann nach Maßgabe des Absatz…
…140 Abs. 5 B-VG tritt die Aufhebung eines Gesetzes mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt. Diese Frist darf 18 Monate nicht überschreiten. Ist ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben worden, so…
…vertreten durch Halpern & Prinz Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Wasagasse 4, 1090 Wien, gegen den Bescheid des Zollamtes vom 18.05.2015, Zahl: 000000/00000/2015, betreffend Festsetzung der Schaumweinsteuer gemäß § 201 Bundesabgabenordnung (BAO) für die Monate März bis April 2014 und Juni bis…
…Beschwerde lediglich die Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des §27 Abs. 5 Z 9 EStG 1988 eingewandt wird, die Direktvorlage in Ansehung der Bestimmung des § 262 Abs. 3 BAO, gemäß derer für den Fall, dass in der Bescheidbeschwerde lediglich die Gesetzwidrigkeit von Verordnungen, die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen…
…konkreten Einzelfall, nicht aber die Verfassungswidrigkeit der fraglichen Wortfolge (mündliche Verhandlung vor dem Senat am 20. März 2018; , Online-Glücksspiel und Beweismaß, taxlex 11/2017, 335). Ein Antrag auf Normenprüfung wird wegen Klarheit des normierten Steuergegenstandes und vorhandener Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes nicht gestellt. 11. Zu…
…gegenüber Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus einer anderen Einkunftsart als der aus unselbständiger Arbeit beziehen, besteht, dann liegt eine solche Verfassungswidrigkeit umso weniger gegenüber Beziehern von Einkünften aus dieser Einkunftsart vor, die nur deshalb nicht in den Genuss des § 67 Abs. 1 EStG 1988 kommen, weil…
…eine Verfassungswidrigkeit vor. Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und fossilen Energieträgern Gleichzeitig mit dem EKBSG (genauer: mit demselben BGBl) sei mit dem EKBFG ein Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger (EKB-f) eingeführt worden. Art 14 Abs. 3 der EU-Notfallmaßnahmen-VO verpflichte die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Umsetzung des befristeten…
…den EKB-S gemäß § 201 BAO mit Null festzusetzen und begründete diesen Antrag ausschließlich mit der Verfassungswidrigkeit der Regelungen des EKBSG. Im Übrigen ist der Sachverhalt ident mit dem Verfahrensgang und wird auf diesen ergänzend verwiesen. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen ergeben sich aus den vorgelegten…
Damit ist aber der rechtspolitische Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers besonders groß, wenn er bei der Schaffung einer Abgabe Neuland betreten muss. Eine unter diesen Umständen getroffene Regelung ist nach der Rechtsprechung nur dann verfassungswidrig, wenn die "vom Gesetzgeber getroffene Regelung überhaupt untauglich wäre oder zu sachfremden…
…im Zuge dieses Antrags gemäß § 201 Abs 3 Z 1 BAO zu einer Festsetzung des EKB-S in Höhe von EUR 0,00 kommen müssen, da das EKBSG gegen verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstoße. Die Gründe der Verfassungswidrigkeit würden im Folgenden dargelegt. Mit BGBl. I Nr…