…gemäß Art 7 B-VG und Art 2 StGG von langfristigen Rückstellungen und Jubiläumsgeld- und Pensionsrückstellungen Das Bundesfinanzgericht hegt vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen in der anhängigen Beschwerdesache verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der unterschiedlichen Abzinsungsfaktoren von 3,5 % für die Bildung von langfristigen Rückstellungen nach …
…geleistet hat. Bei einem zweistufigen Bankenverbund liegen hingegen nicht (beim selben Kreditinstitut) sowohl Verpflichtungen (aus der Erfüllung eines Liquiditätserfordernisses) als auch Forderungen gegenüber dem Zentralinstitut vor. Zu den von der beschwerdeführenden Partei aufgerollten verfassungsrechtlichen Fragen ist auszuführen, dass die hierzu von der Beschwerdeführerin vorgebrachten Argumente…
…beide Normen präjudizial sind. V. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die angefochtenen Normen Für die Grunderwerbsteuerfestsetzung in Zusammenhang mit dem am 11.12.2015 an die Beschwerdeführerin übergebenen Grundstück ist der für die EZ ***8*** Grundbuch ***9*** laut Bescheid vom 1. August 2015 für die Gesamtfläche von…
…sei und bleibe er Stiefsohn, auch wenn die Ehe von leiblicher Mutter und Stiefvater geschieden wird. Eine andere Gesetzesauslegung wäre bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig, da es sich um eine eklatante Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes des Artikels 7 B-VG handeln würde: Warum sollte der Stiefsohn…
Dadurch würde der Verweis ", des Abs. 6 Z 6" in § 14 Abs. 12 EStG 1988 unanwendbar werden, weswegen dieser aufgehoben werden könnte. Dass eine Verzinsung jedoch zu erfolgen hat, ergibt sich aus den versicherungs- bzw. finanzmathematischen Grundsätzen, die für die Bildung von Jubiläums- und Pensionsrückstellungen…
…Abrede gestellt. Vielmehr beschränkt sich die für die Aufhebung des Bescheides ins Treffen geführte Argumentation der Bw. ausschließlich auf verfassungsrechtliche Bedenken gegen die dem angefochtenen Bescheid innewohnende Gleichheitswidrigkeit, wenn für Körperschaften öffentlichen Rechts wegen bloßer Erfassung der Einkünfte im Rahmen des Betriebes gewerblicher Art gemäß …
…der Steuerschuld (Todestag) die Verhältnisse dergestalt geändert hätten, dass nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes die Voraussetzungen für eine Wertfortschreibung oder eine Artfortschreibung gegeben wären, wird nicht behauptet. Was die geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass die Abgabenbehörde stets die im Zeitpunkt des Entstehens…
…1 GebG. Im Wesentlichen werden verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien legte die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Die auf den zu beurteilenden Fall bezogenen wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen des Verfassungsgerichtshofgesetzes, …
…1 GebG. Im Wesentlichen werden verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien legte die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Die auf den zu beurteilenden Fall bezogenen wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen des Verfassungsgerichtshofgesetzes, …
…Auswahl des Besteuerungsgegenstandes rechtfertigen, sind sie auch bei der Ausgestaltung des Steuergegenstandes zu beachten. Lässt sich die Besteuerung bestimmter Sachverhalte vor dem Hintergrund der Belastungsentscheidung nicht rechtfertigen, verstößt der Steuertatbestand insoweit gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. 2. Steuern, die an wirtschaftliche Verkehrsvorgänge anknüpfen, werden durch jene…
…11 R 32/06, die unterschiedliche GrESt-Behandlung zwischen einer formwechselnden Umwandlung und der Verschmelzung mit zivilrechtlichen Unterschieden beider Umwandlungsarten begründet. Verfassungsrechtliche Bedenken könnten zwar bestehen, wenn der Zivilgesetzgeber bei der zivilrechtlichen Ausgestaltung völlig willkürlich verfahren würde. Dafür bestünden aber keine Anhaltspunkte. Dem ist aber…
…In der dagegen erhobenen Berufung verweist der Berufungswerber darauf, dass die tatsächlich immensen Kosten für die auswärtige Berufsausbildung seines Sohnes T nur mit dem Pauschalbetrag im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen abgegolten worden wären und er verfassungsrechtliche Einwände erheben werde. In einem ergänzenden Schreiben wird angegeben…
…Juni 2005, B 1349/04). Dass für das streitgegenständliche Vermögen Kapitalertragsteuer entrichtet worden sei behauptet nicht einmal der Bw. Zu den geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken ist darauf hinzuweisen, dass die Abgabenbehörde stets die im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld gültige Rechtslage zu beachten hat. Im Zeitpunkt…
…Grundstücksverkäufen zusätzliche Ausgaben (im Schätzungswege) zu berücksichtigen und die Baukosten des Wohnhauses in G., O-Weg xx, neu zu berechnen. Die verfassungsrechtlichen Einwendungen gegen die Besteuerung von Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren wurden ausdrücklich aufrechterhalten. Über die Berufung wurde erwogen: I. Schätzung von Besteuerungsgrundlagen: Gemäß § 184 Abs…
…dass § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 aus verfassungsrechtlicher Sicht deswegen bedenklich ist, weil durch sachlich nicht begründbare divergierende Regelungen im Bereich der sachlichen Steuerpflicht des Gesetzes, der Ermittlung der Bemessungsgrundlage und des Tarifs sowie durch die aufeinander nicht abgestimmte Behandlung von Aktiva, Schulden…
…Ansicht, dass § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 aus verfassungsrechtlicher Sicht deswegen bedenklich ist, weil durch sachlich nicht begründbare divergierende Regelungen im Bereich der sachlichen Steuerpflicht des Gesetzes, der Ermittlung der Bemessungsgrundlage und des Tarifs sowie durch die aufeinander nicht abgestimmte Behandlung von Aktiva…
…Ansicht, dass § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 aus verfassungsrechtlicher Sicht deswegen bedenklich ist, weil durch sachlich nicht begründbare divergierende Regelungen im Bereich der sachlichen Steuerpflicht des Gesetzes, der Ermittlung der Bemessungsgrundlage und des Tarifs sowie durch die aufeinander nicht abgestimmte Behandlung von Aktiva…
…Ansicht, dass § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 aus verfassungsrechtlicher Sicht deswegen bedenklich ist, weil durch sachlich nicht begründbare divergierende Regelungen im Bereich der sachlichen Steuerpflicht des Gesetzes, der Ermittlung der Bemessungsgrundlage und des Tarifs sowie durch die aufeinander nicht abgestimmte Behandlung von Aktiva…
…Ansicht, dass § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 aus verfassungsrechtlicher Sicht deswegen bedenklich ist, weil durch sachlich nicht begründbare divergierende Regelungen im Bereich der sachlichen Steuerpflicht des Gesetzes, der Ermittlung der Bemessungsgrundlage und des Tarifs sowie durch die aufeinander nicht abgestimmte Behandlung von Aktiva…
…Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 von Amts wegen zu prüfen. Über die Berufung wurde erwogen: Der Unabhängige Finanzsenat teilt grundsätzlich die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschreibung der Schenkungssteuer. Diese ergeben sich schon aus dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 8. März 2007…