…sondern mehrere Abgabenerhöhungen, nämlich je eine für jede einzelne Abgabe (allenfalls in einem Sammelbescheid) festzusetzen sind. Im Revisionsfall lässt sich der vor dem Bundesfinanzgericht bekämpfte Bescheid des Finanzamtes vom 19. Dezember 2017 als Sammelbescheid über die Festsetzung von mehreren Abgabenerhöhungen betreffend die bei der Anführung…
…dürftiger die persönlichen Einlassungen des Beschuldigten zum Tatgeschehen gewesen sind, umso eher ist trotz eines Verzichtes der Parteien auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, verbunden mit einem Verzicht des Beschuldigten auf persönliches unmittelbares Gehör vor dem Bundesfinanzgericht, dennoch eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. Unterbleibt eine mündliche Verhandlung…
…ebenfalls knapp vor ihrer Verjährung stehen. Der noch immer verbleibenden Mehrzahl an deliktischen Angriffen über den Zeitraum eines Jahres verteilt als erschwerend steht als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Finanzstraftäters (siehe zuletzt die vom Amtsbeauftragten in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Abfragen aus dem Finanzstrafregister und…
…belangten Verbandes ist unbekämpft in Rechtskraft erwachsen. Es liegen auch keine Beschwerden des Amtsbeauftragten vor. Verfahrensgegenstand vor dem BFG ist demnach ausschließlich die Schuld- und Strafbeschwerde des Beschuldigten. Verwaltungsgeschehen: Bei der ***22*** Transport KG wurde eine abgabenbehördliche Prüfung abgehalten, deren Feststellungen im Bericht vom 19…
…der Beschuldigte gegen diese Bescheide berufen und eine mündliche Verhandlung beantragt, da sich an der Liebhabereiqualifikation seiner Unternehmensberatung nichts geändert habe. Daraufhin fand eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht am 7. Mai 2014 statt, in der der Bescheid über die Wiederaufnahme des Einkommenssteuerverfahrens 2005 aufgehoben…
…von Beginn an vorgebracht, das streitgegenständliche Objekt zur Erzielung von Einnahmen verwenden zu wollen. Am 23.11.2020 legte die belangte Behörde die Beschwerde betreffend USt 2014 dem BFG vor. Am 29.10.2020 erließ die belangte Behörde Bescheide u.a. betreffend Einkommensteuer 2016 und…
…etwa BFG 18. 5. 2015, RV/7104225/2014, m. w. N.). Das Finanzamt hat in der Beschwerdevorentscheidung ausgehend von 20,5 ECTS angerechneten Vorstudienleistungen die Wartezeit im neuen Studium wie folgt ermittelt: Semesteranzahl vor dem Studienwechsel = 4 Familienbeihilfenbezug im alten Studium = 4 volle…
…nicht gemäß § 61 Abs. 1 FinStrG miteinander verbunden waren oder teilweise bereits vor dem Bundesfinanzgericht geführt werden. 10. Ihre Grenze findet diese Berücksichtigung einer gerichtlichen Zuständigkeit im Rechtsmittelverfahren lediglich in einer eingetretenen Rechtskraft hinsichtlich einzelner Fakten (siehe bereits UFS 20.5.2005, FSRV/0005-S…
…Gründe bestehen. Ob der vom BFG als solcher anerkannte Grund, nämlich die Errichtung einer Stabsstelle im Nahebereich der Gruppenspitze, hingegen ausreichend ist, - oder aber man sich dafür (zwingend) der (Mutter-)Holding zu bedienen hat, war vor dem VwGH bis dato noch nicht verfahrensgegenständlich. Schließlich wurde…
…Gründe bestehen. Ob der vom BFG als solcher anerkannte Grund, nämlich die Errichtung einer Stabsstelle im Nahebereich der Gruppenspitze, hingegen ausreichend ist, - oder aber man sich dafür (zwingend) der (Mutter-)Holding zu bedienen hat, war vor dem VwGH bis dato noch nicht verfahrensgegenständlich. Schließlich wurde…
…Gründe bestehen. Ob der vom BFG als solcher anerkannte Grund, nämlich die Errichtung einer Stabsstelle im Nahebereich der Gruppenspitze, hingegen ausreichend ist, - oder aber man sich dafür (zwingend) der (Mutter-)Holding zu bedienen hat, war vor dem VwGH bis dato noch nicht verfahrensgegenständlich. Schließlich wurde…
…Gründe bestehen. Ob der vom BFG als solcher anerkannte Grund, nämlich die Errichtung einer Stabsstelle im Nahebereich der Gruppenspitze, hingegen ausreichend ist, oder aber man sich dafür (zwingend) der (Mutter-)Holding zu bedienen hat, war vor dem VwGH bis dato noch nicht verfahrensgegenständlich. Schließlich wurde…
…gerichtet gewesen wäre, hat die Abgabenbehörde weder dargelegt, noch gab es dafür Anhaltspunkte. Auch das vor dem erkennenden Gericht durchgeführt Beweisverfahren hat keinerlei Indizien, die in diese Richtung deuten würden, hervorgebracht. Im Hinblick auf die für die Annahme eines Scheingeschäfts entscheidende Divergenz zwischen Erklärtem und…
…gerichtet gewesen wäre, hat die Abgabenbehörde weder dargelegt, noch gab es dafür Anhaltspunkte. Auch das vor dem erkennenden Gericht durchgeführt Beweisverfahren hat keinerlei Indizien, die in diese Richtung deuten würden, hervorgebracht. Im Hinblick auf die für die Annahme eines Scheingeschäfts entscheidende Divergenz zwischen Erklärtem und…
…Gründe bestehen. Ob der vom BFG als solcher anerkannte Grund, nämlich die Errichtung einer Stabsstelle im Nahebereich der Gruppenspitze, hingegen ausreichend ist, - oder aber man sich dafür (zwingend) der (Mutter-)Holding zu bedienen hat, war vor dem VwGH bis dato noch nicht verfahrensgegenständlich. Schließlich wurde…
…Gründe bestehen. Ob der vom BFG als solcher anerkannte Grund, nämlich die Errichtung einer Stabsstelle im Nahebereich der Gruppenspitze, hingegen ausreichend ist, - oder aber man sich dafür (zwingend) der (Mutter-)Holding zu bedienen hat, war vor dem VwGH bis dato noch nicht verfahrensgegenständlich. Schließlich wurde…
…Gründe bestehen. Ob der vom BFG als solcher anerkannte Grund, nämlich die Errichtung einer Stabsstelle im Nahebereich der Gruppenspitze, hingegen ausreichend ist, - oder aber man sich dafür (zwingend) der (Mutter-)Holding zu bedienen hat, war vor dem VwGH bis dato noch nicht verfahrensgegenständlich. Schließlich wurde…
…Gründe bestehen. Ob der vom BFG als solcher anerkannte Grund, nämlich die Errichtung einer Stabsstelle im Nahebereich der Gruppenspitze, hingegen ausreichend ist, oder aber man sich dafür (zwingend) der (Mutter-)Holding zu bedienen hat, war vor dem VwGH bis dato noch nicht verfahrensgegenständlich. Schließlich wurde…
…der Einschränkung des Rechtsmittels des Amtsbeauftragten (siehe oben Pkt. D.) ist diese Einstellung in Rechtskraft erwachsen. Die hier beschriebene Hinterziehung an Umsatz- und Einkommensteuer des A betreffend das Veranlagungsjahr 2004 ist nicht Verfahrensgegenstand vor dem Bundesfinanzgericht. 15.3. Fehlverhalten des Beschuldigten betreffend 2005: Betreffend das…
…dem Senat einen Kontoauszug betreffend das Konto der R.GmbH***1*** vor, aus dem sich ergibt, dass für 4, 5, 6-8/2011 Voranmeldungen mit Nullmeldungen eingereicht wurden. Mündliche Verhandlung vor dem Spruchsenat am 22.5.2019, Verkündung des Erkenntnisses IV. Beschwerdeverfahren vor dem BFG…