…1 Vereinsgesetz 2002 (VerG) ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und sein Vermögen nur im Sinne des Vereinszweckes einsetzen…
…Auch diese Vermutung kann nicht gegen den Willen des Unternehmers angewendet werden. Rz 467: Eine Vermögensverwaltung fällt nicht unter die für gemeinnützige Vereine geltende Liebhabereivermutung nach Rz 463 und Rz 466. 3.2.2.4 Kleinunternehmerregelung Rz 468: Einnahmen aus einer unter die Liebhabereivermutung fallenden…
6 Sonstige für Vereine bedeutsame Abgabenvorschriften 6.1 Einheitsbewertung Rz 719: Für die Bewertung von inländischem Grundbesitz sind die Bestimmungen des Bewertungsgesetzes 1955 - BewG 1955, BGBl. Nr. 148/1955 idgF, maßgebend. Beim Grundbesitz ist zu unterscheiden zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen sowie den…
…durch ausgegliederte Profibetriebe oder durch in eine Kapitalgesellschaft ausgegliederte Profibetriebe iSd Rz 758 und Rz 758a. 6.3.2.2 Unmittelbare Sponsorleistungen Rz 758: Bei unmittelbaren Sponsorleistungen an einen gemeinnützigen Sportverein oder an den ausgegliederten Profibetrieb eines gemeinnützigen Vereines ist von keiner steuerpflichtigen Werbeleistung auszugehen…
…2011, BGBl. I Nr. 76/2011) sowie im Rahmen eines Dreiecksgeschäftes iSd Art. 25 UStG 1994, wenn eine juristische Person (zB ein Verein), die Unternehmer ist oder - als Nichtunternehmer - für Zwecke der Umsatzsteuer im Inland erfasst ist, letzter Abnehmer ist (vgl. Art. 25 Abs. 3…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Vereins "x, vom 20. April 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 3. April 2009 betreffend Gebühr und Erhöhung entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…
…in der parlamentarischen Behandlung ersatzlos gestrichen worden sei, um eine flexiblere Handhabung zu erreichen (vgl. Baldauf in SWK 27/2001, S 671 mVa Breinl, Handbuch der Vereine, Tz 21/202). Die weitgehende Steuerschonung von abgabenrechtlich begünstigten Organisationen iSd §§ 34 ff BAO habe ihre Ursache darin…
…September 1992, Zl. 88/14/0014, gefolgt und hat hinsichtlich eines Vereines, dessen Zweck in der Aus- und Weiterbildung von in der Bauwirtschaft Tätigen bestand und an dessen Aus- und Weiterbildungskursen in ca. fünf Jahren mehr als 5.000 Personen teilgenommen haben, die Förderung der…
…Feiertag € 0,00 pro gefahrene Kilometer bis 150 Kilometer pro Buchung € 0,20 ab 151 Kilometer pro Buchung € 0,21" Ausgaben für "ehrenamtliche Stunden" für Vereinstätigkeiten laut übermittelter Aufstellung sind vom BF im Jahr 2018 nicht getätigt worden. Beweiswürdigung Gem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Verein Bf., Anschrift, vertreten durch Mag. Rainer Hack, Kirchholz 11/7, 7311 Gemeinde-A, über die Beschwerde vom 09.05.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde des Vereines A, Adr1 vom 21.8.2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 21.7.2011 betreffend Umsatzsteuer 2007 bis 2009 zu Recht erkannt: Die angefochtenen…
…Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Beschwerdegegenständliche Frage Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um einen Verein, der seine Tätigkeit im Jahre 2007 aufnahm. Beschwerdegegenständlich ist die Frage, ob die Voraussetzungen für eine abgabenrechtliche Begünstigung…
… 19.4.2006, 2001/13/0294), sowie auch die Förderung gesellschaftlicher, privater und eigenwirtschaftlicher Interessen der Vereinsmitglieder (VwGH 28.4.1993, 90/13/0245) oder beruflicher und wirtschaftlicher Interessen bestimmter Wirtschaftszweige. Eine Förderung bestimmter Wirtschaftszweige ist dabei etwa dann gegeben, wenn in erster Linie Wirtschaftstreibende…
…Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Beschwerdegegenständliche Frage Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um einen Verein, der seine Tätigkeit im Jahre 2007 aufnahm. Beschwerdegegenständlich ist die Frage, ob die Voraussetzungen für eine abgabenrechtliche Begünstigung…
… 19.4.2006, 2001/13/0294), sowie auch die Förderung gesellschaftlicher, privater und eigenwirtschaftlicher Interessen der Vereinsmitglieder (VwGH 28.4.1993, 90/13/0245) oder beruflicher und wirtschaftlicher Interessen bestimmter Wirtschaftszweige. Eine Förderung bestimmter Wirtschaftszweige ist dabei etwa dann gegeben, wenn in erster Linie Wirtschaftstreibende…
…genannt) als ehemaliger Obmann des Vereins XY für dessen nachfolgend angeführte Abgabenschuldigkeiten in Höhe von € 2.912,62 zur Haftung herangezogen: Umsatzsteuer 2009 in Höhe von € 41,26 Umsatzsteuer 2010 in Höhe von € 994,77 Umsatzsteuer 07/2010 in Höhe von €…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Vereines BF, gegen die Bescheide des FA Spittal Villach vom 4. April 2008 betreffend Umsatzsteuer 2004 bis 2006 sowie die Festsetzung von Umsatzsteuer für 01-11/2007 zu Recht erkannt…
…Netzwerken -Familien, Haushalten oder der Nachbarschaft werden beispielsweise Betreuungsleistungen für Kinder oder pflegebedürftige Menschen erbracht.11 (S. 24 f). Durch die Vereinstätigkeit wird die bestehende asymmetrische Information gemildert. "Die meisten Lösungsansätze zum Problem der asymmetrischen Information" beziehen sich "auf die Konstruktion von institutionellen Lösungen, bei…
…Zusammenleben mit dem Menschen geeignet sei, dem Tierschutz diene und damit als gemeinnützig einzustufen sei. Nach Kohler-Quantschnigg-Wiesner, Die Besteuerung der Vereine, sei ausdrücklich die "Hundezucht hinsichtlich von Schutzhunden etc." als gemeinnützige Tätigkeit erwähnt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 8 Abs. 3 lit…
…den Bestand zu sortieren und aufzuarbeiten. Es führe zwar Gewinnabsicht zum Verlust der Gemeinnützigkeit, jedoch seien Zufallsgewinne hierfür nicht schädlich. Die Vereinsrichtlinien würden von einer im Wesentlichen ausgeglichenen Gebarung sprechen. Schwankungen in einzelnen Jahren seien hierfür unbeachtlich, insbesondere dann, wenn zB Ansparungen für größere Projekte…