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104 902 Treffer472 msnur geltende Fassungen
ZT-250513.8. Landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse aus der Türkei (Kontingente Nrn. 09.0228, 09.0229, 09.0230, 09.0231, 09.0232, 09.0233, 09.0234, 09.0235, 09.0236, 09.0237, 09.0238, 09.0239, 09.0240 und 09.0242)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

13.8. Landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse aus der Türkei (Kontingente Nrn. 09.0228, 09.0229, 09.0230, 09.0231, 09.0232, 09.0233, 09.0234, 09.0235, 09.0236, 09.0237, 09.0238, 09.0239, 09.0240 und 09.0242) Laut Art. 1 der Verordnung (EG) Nr…

MO-83007.13. MO13 Verarbeitungserzeugnisse Obst und Gemüse
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

7.13. MO13 Verarbeitungserzeugnisse Obst und Gemüse 7.13.1. VO 1979/2006 - Pilze in Konserven Verordnung (EG) Nr. 1979/2006 der Kommission vom 22. Dezember 2006 zur Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten für aus Drittländern eingeführte Pilzkonserven (1) Diese Kontingente (09.4157, 09.4158…

UFSZ3K ZRV/0130-Z3K/07Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.02.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000…

UFSZ3K ZRV/0053-Z3K/08Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.01.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/0000…

UFSZ3K ZRV/0055-Z3K/08Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.01.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000…

UFSZ3K ZRV/0166-Z3K/11Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.11.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/00000/3/1998, betreffend Ausfuhrerstattung…

EStR 2000 Rz 4215–422011.3.7.2 Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

11.3.7.2 Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten Rz 4215: Urproduktion ist die Herstellung eines Produktes mit Hilfe von Naturkräften bis zu einer Zustandsstufe, die marktfähig ist. Unter Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten versteht man Verkäufe von be- und/oder verarbeiteten (eigenen…

UZK-DAArtikel 45 In ausreichendem Maße be- oder verarbeitete Erzeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 45 In ausreichendem Maße be- oder verarbeitete Erzeugnisse (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Unbeschadet der Artikel 47 und 48 gelten Erzeugnisse, die in dem betreffenden begünstigten Land nicht im Sinne des Artikels 44 vollständig gewonnen oder hergestellt sind, als Ursprungserzeugnisse dieses Landes…

UZK-DAArtikel 61 In ausreichendem Maße be- oder verarbeitete Erzeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 61 In ausreichendem Maße be- oder verarbeitete Erzeugnisse (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) Für die Zwecke des Artikels 59 gelten Erzeugnisse, die nicht in einem begünstigten Land oder Gebiet oder in der Union vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind, als in ausreichendem Maße…

VB-0320Anlage 1
geltende FassungRichtlinien01.10.2026

…Gummis und dergleichen, die anstelle von Zucker synthetische Süßstoffe enthalten, die tierische Verarbeitungserzeugnisse (einschließlich Glucosamin, Chondroitin und/oder Chitosan) enthalten, sofern der Einführer eine Bestätigung gemäß Anlage 3 Muster 12 vorlegt (siehe Abschnitt 2.1.2.) | ex | 2106 90 51 | Lactosesirup |…

UP-46005.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung)
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…

UP-43005.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung)
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…

MO-83007.7.2. VO 412/2008 - Kontingent für zur Verarbeitung bestimmtes gefrorenes Rindfleisch
geltende FassungRichtlinien21.02.2018

…Rindfleisch (1) Für die Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr ist jenes Zollamt zuständig, in dessen Bereich der Verarbeitungsbetrieb liegt. (2) Im Rahmen dieser Verordnung sind zwei Gruppen von Verarbeitungserzeugnissen möglich: a)A-Erzeugnisse (Kontingentnummer 09.4057) sind Verarbeitungserzeugnisse der KN-Codes 1602 10, 1602 5031…

VB-03101. Gegenstand
geltende FassungRichtlinien20.02.2025

1. Gegenstand (1) Vermarktungsnormen sind Vorschriften über Qualitätsnormen und Handelsklassen, Verkaufs- oder Vermarktungsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Ursprungslandangaben. Vermarktungsnormen bestehen für die in Abschnitt 1.1. bis 1.6. angeführten Waren. (2) Bei den in Abschnitt 1.1. bis 1.6. enthaltenen Warenkatalogen ist in…

UP-47005.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung)
geltende FassungRichtlinien19.05.2020

5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…

ZK-0612Datengruppe Warenposition (GdsItem, 9999x, P)
geltende FassungRichtlinien01.10.2012

…taxativ aufgezählten Erzeugnisse, sofern die erforderlichen Angaben in der verpflichtend vorgesehenen Herstellererklärung enthalten sind. Jedoch ist diese Datengruppe in den eigenen Warenpositionen der in Schmelzkäse oder in Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse enthaltenen erstattungsfähigen Bestandteile zwingend zu verwenden und der entsprechende Zusatzcode (Produktcode) anzugeben.   …

ZK-0612Datengruppe Warenposition (GdsItem, 9999x, P)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

…taxativ aufgezählten Erzeugnisse, sofern die erforderlichen Angaben in der verpflichtend vorgesehenen Herstellererklärung enthalten sind. Jedoch ist diese Datengruppe in den eigenen Warenpositionen der in Schmelzkäse oder in Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse enthaltenen erstattungsfähigen Bestandteile zwingend zu verwenden und der entsprechende Zusatzcode (Produktcode) anzugeben.   …

2025-0.066.706Information zu der am 20. Februar 2025 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen (VB-0310)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.066.70620.02.2025

…frisch (ex 0805 50 90) Zitrusfrüchte, frisch (ex 0805 90) Ursprungsangabe für bestimmte Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse sowie reife Bananen Gemäß Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2023/2429 müssen folgende Erzeugnisse mit der Angabe des Ursprungslands versehen sein: Getrocknete Früchte des KN…

ZK-25902.2.3. Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ein Sonderfall der Ausbesserung. Dabei kann ein eingeführtes Erzeugnis ("Ersatzerzeugnis") an die Stelle eines Veredelungserzeugnisses treten. Die schadhaften Unionswaren dürfen dabei nicht unter Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik oder die besonderen Regelungen für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse fallen. Die Ersatzerzeugnisse müssen denselben Zustand aufweisen, den die schadhaft…

UZKArtikel 261 Standardaustausch
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Antrag, wenn der Veredelungsvorgang in der Ausbesserung schadhafter Unionswaren besteht, die nicht unter Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik oder die besonderen Regelungen für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse fallen. (3) Die Ersatzerzeugnisse müssen denselben achtstelligen KN-Code, dieselbe Handelsqualität und dieselben technischen Merkmale aufweisen wie die schadhaften Waren…