13.8. Landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse aus der Türkei (Kontingente Nrn. 09.0228, 09.0229, 09.0230, 09.0231, 09.0232, 09.0233, 09.0234, 09.0235, 09.0236, 09.0237, 09.0238, 09.0239, 09.0240 und 09.0242) Laut Art. 1 der Verordnung (EG) Nr…
7.13. MO13 Verarbeitungserzeugnisse Obst und Gemüse 7.13.1. VO 1979/2006 - Pilze in Konserven Verordnung (EG) Nr. 1979/2006 der Kommission vom 22. Dezember 2006 zur Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten für aus Drittländern eingeführte Pilzkonserven (1) Diese Kontingente (09.4157, 09.4158…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/0000…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/00000/3/1998, betreffend Ausfuhrerstattung…
11.3.7.2 Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten Rz 4215: Urproduktion ist die Herstellung eines Produktes mit Hilfe von Naturkräften bis zu einer Zustandsstufe, die marktfähig ist. Unter Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten versteht man Verkäufe von be- und/oder verarbeiteten (eigenen…
Artikel 45 In ausreichendem Maße be- oder verarbeitete Erzeugnisse (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Unbeschadet der Artikel 47 und 48 gelten Erzeugnisse, die in dem betreffenden begünstigten Land nicht im Sinne des Artikels 44 vollständig gewonnen oder hergestellt sind, als Ursprungserzeugnisse dieses Landes…
Artikel 61 In ausreichendem Maße be- oder verarbeitete Erzeugnisse (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) Für die Zwecke des Artikels 59 gelten Erzeugnisse, die nicht in einem begünstigten Land oder Gebiet oder in der Union vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind, als in ausreichendem Maße…
…Gummis und dergleichen, die anstelle von Zucker synthetische Süßstoffe enthalten, die tierische Verarbeitungserzeugnisse (einschließlich Glucosamin, Chondroitin und/oder Chitosan) enthalten, sofern der Einführer eine Bestätigung gemäß Anlage 3 Muster 12 vorlegt (siehe Abschnitt 2.1.2.) | ex | 2106 90 51 | Lactosesirup |…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
…Rindfleisch (1) Für die Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr ist jenes Zollamt zuständig, in dessen Bereich der Verarbeitungsbetrieb liegt. (2) Im Rahmen dieser Verordnung sind zwei Gruppen von Verarbeitungserzeugnissen möglich: a)A-Erzeugnisse (Kontingentnummer 09.4057) sind Verarbeitungserzeugnisse der KN-Codes 1602 10, 1602 5031…
1. Gegenstand (1) Vermarktungsnormen sind Vorschriften über Qualitätsnormen und Handelsklassen, Verkaufs- oder Vermarktungsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Ursprungslandangaben. Vermarktungsnormen bestehen für die in Abschnitt 1.1. bis 1.6. angeführten Waren. (2) Bei den in Abschnitt 1.1. bis 1.6. enthaltenen Warenkatalogen ist in…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
…taxativ aufgezählten Erzeugnisse, sofern die erforderlichen Angaben in der verpflichtend vorgesehenen Herstellererklärung enthalten sind. Jedoch ist diese Datengruppe in den eigenen Warenpositionen der in Schmelzkäse oder in Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse enthaltenen erstattungsfähigen Bestandteile zwingend zu verwenden und der entsprechende Zusatzcode (Produktcode) anzugeben. …
…taxativ aufgezählten Erzeugnisse, sofern die erforderlichen Angaben in der verpflichtend vorgesehenen Herstellererklärung enthalten sind. Jedoch ist diese Datengruppe in den eigenen Warenpositionen der in Schmelzkäse oder in Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse enthaltenen erstattungsfähigen Bestandteile zwingend zu verwenden und der entsprechende Zusatzcode (Produktcode) anzugeben. …
…frisch (ex 0805 50 90) Zitrusfrüchte, frisch (ex 0805 90) Ursprungsangabe für bestimmte Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse sowie reife Bananen Gemäß Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2023/2429 müssen folgende Erzeugnisse mit der Angabe des Ursprungslands versehen sein: Getrocknete Früchte des KN…
…ein Sonderfall der Ausbesserung. Dabei kann ein eingeführtes Erzeugnis ("Ersatzerzeugnis") an die Stelle eines Veredelungserzeugnisses treten. Die schadhaften Unionswaren dürfen dabei nicht unter Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik oder die besonderen Regelungen für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse fallen. Die Ersatzerzeugnisse müssen denselben Zustand aufweisen, den die schadhaft…
…Antrag, wenn der Veredelungsvorgang in der Ausbesserung schadhafter Unionswaren besteht, die nicht unter Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik oder die besonderen Regelungen für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse fallen. (3) Die Ersatzerzeugnisse müssen denselben achtstelligen KN-Code, dieselbe Handelsqualität und dieselben technischen Merkmale aufweisen wie die schadhaften Waren…