IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Ortner über die Beschwerde der Fa. Bf Immobilien Handel KG , vertreten durch die Prof. Dr. Thomas Keppert Wirtschaftsprüfung GmbH & Co KG, vom 24.11.2006 gegen die Umsatzsteuerbescheide 2000-2004 des Finanzamtes FA…
…bei denen ein Weiterverkauf von vornherein nicht ausgeschlossen schien, durch seine GmbH gekauft hatte. Diese Handlungsweise ist zudem plausibel, zumal in den GmbHs Verlustvorträge vorhanden waren - es wäre widersinnig, wenn der Abgabenpflichtige bei geplantem Wiederverkauf der Immobilie diese durch eine KG statt über die mit…
…bei denen ein Weiterverkauf von vornherein nicht ausgeschlossen schien, durch seine GmbH gekauft hatte. Diese Handlungsweise ist zudem plausibel, zumal in den GmbHs Verlustvorträge vorhanden waren - es wäre widersinnig, wenn der Abgabenpflichtige bei geplantem Wiederverkauf der Immobilie diese durch eine KG statt über die mit…
…dass die Tätigkeit der KEG von ihrem Umfang her nicht über den eines Kleingewerbes hinausgeht, wird sie das jährliche steuerliche Ergebnis im Wege des § 4 Abs 3 EStG (Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben) ermitteln...Wird das durch Überschussrechnung ermittelte Jahresergebnis nachträglich-allenfalls als Folge…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Ortner in der Beschwerdesache Bf Immobilien Handel KG, vertreten durch die Prof. Dr. Thomas Keppert Wirtschaftsprüfung GmbH & Co KG, Theobaldgasse 19, 1060 Wien gegen die Umsatzsteuerbescheide 2000-2004 des Finanzamtes FA zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Ortner über die Beschwerde der Bf Immobilien Handel KG , vertreten durch die Prof. Dr. Thomas Keppert Wirtschaftsprüfung GmbH & Co KG, vom 4.12.2006 gegen die Umsatzsteuerbescheide 2000-2004 des Finanzamtes FA zu…
…beschwerdeführenden KG um eine Gesellschaft, deren Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit in der gewerblichen Überlassung und Veräußerung von Grundstücken liegt. Dies ergibt sich aus der Erweiterung des Unternehmenszweckes lt. Firmenbuch ab 1989 auf "Immobiliengeschäfte aller Art, insbesondere Erwerb und Verkauf sowie Vermietung und Verpachtung von Immobilien…
…im Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft (OG, KG) gehalten, deren Gesellschafter natürliche Personen sind, erzielen die Gesellschafter Einkünfte in der jeweiligen betrieblichen Einkunftsart. Daher fällt im Falle der Veräußerung von Immobilien durch den Fonds keine Immobilienertragsteuer an - weder auf Ebene des Anteilinhabers, noch auf Ebene des Immobilienfonds…
…Einheiten nicht auf eine planmäßige Art und Weise der Veräußerungen geschlossen werden. Auch im Hinblick auf den Zeitraum zwischen Anschaffungen und Veräußerungen ist hier nicht vom Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels auszugehen. Auch die Vermittlungsleistungen von Immobilien durch den Beschwerdeführer können nicht als Gewerbebetrieb des protokollierten…
…bei denen ein Weiterverkauf von vornherein nicht ausgeschlossen schien, durch seine GmbH gekauft hatte. Diese Handlungsweise ist zudem plausibel, zumal in den GmbHs Verlustvorträge vorhanden waren - es wäre widersinnig, wenn der Abgabenpflichtige bei geplantem Wiederverkauf der Immobilie diese durch eine KG statt über die mit…
…bei denen ein Weiterverkauf von vornherein nicht ausgeschlossen schien, durch seine GmbH gekauft hatte. Diese Handlungsweise ist zudem plausibel, zumal in den GmbHs Verlustvorträge vorhanden waren - es wäre widersinnig, wenn der Abgabenpflichtige bei geplantem Wiederverkauf der Immobilie diese durch eine KG statt über die mit…
…die Bereitstellung von Immobilien eingegangen, wobei die vorerst vereinbarte dreijährige Lieferfrist wiederum um drei Jahre verlängert und für die anfangs unverzinst gewährten Anzahlungen einmalig eine Verzinsung vereinbart wurde. In den Jahren des Eingehens der Verpflichtung erfolgte die vereinbarte Leistung einer Anzahlung durch die KG (=…
…bei denen ein Weiterverkauf von vornherein nicht ausgeschlossen schien, durch seine GmbH gekauft hatte. Diese Handlungsweise ist zudem plausibel, zumal in den GmbHs Verlustvorträge vorhanden waren - es wäre widersinnig, wenn der Abgabenpflichtige bei geplantem Wiederverkauf der Immobilie diese durch eine KG statt über die mit…
…Steuererklärung des Beschwerdeführers enthalten gewesen seien. Dies sei auch von mehreren Betriebsprüfungen so festgestellt worden. Der Fall des Beschwerdeführers gleiche jenem, wenn ein Eigentümer eines Mietobjektes dieses durch Veräußerung und Ankauf eines anderen zur Verbesserung der Rentabilität der Vermögensnutzung austausche, was keinen besonderen Umstand begründe…
…die Veräußerung und Vermietung von Immobilien. -Das Objekt (Villa) sei ausschließlich mit Mitteln des Gesellschafters Immo 1234 PQX , deren Machthaber Der beherrschende Gesellschafter sei, errichtet worden. Der Geldbedarf der Vermietungs (Bf) sei insbesondere durch ein Gesellschafterdarlehen von 7,5 Mio € der Alleingesellschafterin (Bis August…
…etwa 40 Prozent unter dem üblicherweise erzielbaren Marktwert. Diese Preisgestaltung ist nur durch einen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten erklärbar. Die Abgabenbehörde folgte der Rechtsauffassung der Außenprüfung und erließ am 14.3.2016 im wiederaufgenommenen Verfahren Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO für die Jahre 2006 bis…
…Begründend wurde ausgeführt, dass die Bw. die Tätigkeit des gewerblichen Grundstückshandels ausführe und dies auch durch die Veräußerung von parifizierten Eigentumswohnungen im Prüfungszeitraum nachgewiesen worden sei. Es lägen daher keinesfalls Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor. Daraus resultiere auch eine Änderung in der Festsetzung der…
…gezahlt werden, seitens der Behörde sehr wohl als steuerpflichtige Einnahmen in Höhe von 133.340 Euro in 2015 angesetzt wurden, aber die Ausgaben (Zinsen), welche hiermit bedient werden sollen, nicht zum Betriebsausgabenabzug mehrzulässt. Eine Schuldentilgung kann daher nur aus der Veräußerung von Immobilien, wie die…
…dass eine Betriebsaufgabe leider schon vor zehn Jahren stattgefunden habe. Der Absichtsbekundung der KG durch ihre Geschäftsführer ist (beweiswürdigend) jedenfalls mehr Gewicht beizumessen als den nachträglichen Behauptungen von mit der Geschäftsführung nicht betrauten Kommanditisten. Auch die Groß-Bp sah im Rahmen der die Jahre 2005…
…befinde. Im Sinne des Art. 5 DBA K. liege auf alle Fälle keine Betriebsstätte vor. Es werde insbesondere darauf hingewiesen, dass die Veräußerung von Liegenschaften durch Einschaltung von Maklern bzw. durch Rechtsanwälte erfolgt sei. Dazu besagt Abs. 5 des Art. 5 DBA K. ausdrücklich, dass…