Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der StadtS, vertreten durch SK, vom 14. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 20. Oktober 2006 betreffend Umsatzsteuer 2002 bis 2004, bzw Festsetzung Umsatzsteuer 12/2005 und 6/2006 nach der am 27. Jänner…
…einem KÖSt-BgA aus. Punkt zwei sind wir der Meinung, dass die Ansicht aus der EuGH-Entscheidung VNLTO und dem folgenden VwGH-Erkenntnis nicht zur Anwendung kommen darf, als damit sozusagen rückwirkend eine nichtunternehmerische Sphäre als Primärrecht durch den EuGH geschaffen wird. Wir gehen nicht…
…2007/15/0192 unter Bezugnahme auf das EuGH- Urteil vom 12. Februar 2009, C-515/07, "VNLTO" bekannt gegeben und sie zu einer ergänzenden Äußerung veranlasst. Die Bw. erstattete keine weiteren Ausführungen, sodass auf Grund des bisherigen Vorbringens zu entscheiden war. Über die Berufung wurde…
…K-See anderen als satzungsgemäßen Zwecken der Bw. dient, wäre allenfalls unter Verweis auf das EuGH-Urteil vom 12.2.2009, C-515/07, VNLTO, der Vorsteuerabzug für die nichtunternehmerische, aber nicht unternehmensfremde Nutzung zu versagen (vgl. VwGH 24.6.2009, 2007/15/0192). Zur…
…3. Die Berufung wurde am 10. September 2004 dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. 4. Anlässlich einer Erörterung der neuen VNLTO-Rspr des EuGH und VwGH am 17. August 2009 wurden die nunmehr gültige Rechtslage und der Sachverhalt bei der Bw. ausführlich besprochen. 5. Mit…
…Bereich dienen. Wie der EuGH in Rn 37 des Urteils vom 12. Februar 2009, C-515/07, Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie (VNLTO), ausgeführt hat, ist der Abzug von Vorsteuer auf Aufwendungen eines Steuerpflichtigen nicht zulässig, soweit sie sich auf Tätigkeiten beziehen, die aufgrund…
…August 2009 wurde mit der steuerlichen Vertretung die Rechtslage betreffend Vorsteuerabzug von Körperschaften öffentlichen Rechts, wie sie nach Ergehen der VNLTO-Rspr des EuGH und der Rspr des VwGH zu interpretieren (und für den gegenständlichen Fall maßgeblich) ist, besprochen. Über die Berufung wurde erwogen: 1…
…17. August 2009 wurde mit der steuerlichen Vertretung die Rechtslage betreffend Vorsteuerabzug von Körperschaften öffentlichen Rechts, wie sie nach Ergehen der VNLTO-Rspr des EuGH und der Rspr des VwGH zu interpretieren ist (und für den gegenständlichen Fall), besprochen. Über die Berufung wurde erwogen: 1…
…zum besonderen Fall des Eigenverbrauchs bei Verwendung für unternehmensfremde Zwecke vgl. EuGH 12.02.2009, Rs C-515/07, VNLTO). Dies gilt auch, wenn sich der Anteil der unternehmerischen Nutzung eines von Beginn an für unternehmerische Zwecke angeschafften Gegenstandes erhöht (vgl. EuGH 25.7.2018…
…die eine wirtschaftlich zutreffende Zuordnung der Vorsteuerbeträge zum Hoheitsbereich bzw. zum unternehmerischen Bereich der Körperschaften des öffentlichen Rechts gewährleistet (EuGH 12.2.2009, Rs C-515/07, VNLTO, mit Verweis auf EuGH 13.3.2008, Rs C-437/06, Securenta). Soweit eine Körperschaft eine Leistung…
…der Unternehmer Vorsteuerbeträge abziehen. Wie der EuGH in Rn 37 seines Urteils vom 12. Februar 2009, C-515/07, Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie (VNLTO), ausgeführt hat, ist der Abzug von Vorsteuer auf Aufwendungen eines Steuerpflichtigen nicht zulässig, soweit sie sich auf Tätigkeiten beziehen…
…Der EuGH hat sich im Urteil vom 12. Februar 2009, C-515/07, Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie (VNLTO), mit der umsatzsteuerlichen Behandlung einer juristischen Person befasst, die zugleich einer wirtschaftlichen und einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit nachging. Nur die wirtschaftliche Tätigkeit war vom Anwendungsbereich der…
…1994, 8 Abs.2 KStG 1988 und die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs 62003CJ0434 Charles und Charles-Tijmens VORAB; 62006CJ0437 Securenta VORAB; 62007CJ0515 VNLTO VORAB, darf Körperschaften öffentlichen Rechts der Vorsteuerabzug in Bezug auf Grundstücke (Gebäude) insoweit nicht gewährt werden, als diese Gegenstände dem nichtunternehmerischen, hoheitlichen…
…genutzten Gegenständen einer juristischen Person bei Zusammenhang mit einer nicht unternehmerischen Tätigkeit versagt (EuGH 12.2.2009, C-515/07, VNLTO). Da Aufwendungen für privaten Wohnraum zu den Aufwendungen der Lebensführung zählen, sei die fremdunübliche Zurverfügungstellung von Wohnraum eine Einkommensverwendung im Sinne des § 8 Abs…
…196/1). Unabhängig davon, ob eine Betriebskostendeckung gegeben ist oder nicht, steht daher (insoweit) der Vorsteuerabzug nicht zu. Daran ändert auch das EuGH-Urteil Seeling nichts, weil der EuGH im (später ergangenen) Urteil VNLTO, C-515/07, ausgesprochen hat, dass zwar eine private Nutzung nicht…
…unternehmensfremder Nutzung besteht grundsätzlich keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug, bei nachträglicher Nutzungsänderung ist eine positive Vorsteuerkorrektur iSd § 12 Abs. 10 UStG 1994 (bis 2011) nicht möglich (siehe EuGH 12.02.2009, Rs C-515/07 , VNLTO ); b) für Einzelunternehmer, GesbR, OHG, KG mit privater Verwendung: unter…
…für Vorleistungen nur insoweit zulässig, als die Aufwendungen den unternehmerischen Tätigkeiten des Vereines zuzurechnen sind (EuGH 12.02.2009, Rs C-515/07, VNLTO). Der Unternehmer muss daher in einem solchen Fall eine Vorsteueraufteilung analog den Vorschriften des § 12 Abs. 4 bis 6 UStG 1994…
…Vorsteueraufteilung siehe Rz 528 ff). Ein Eigenverbrauch liegt insoweit nicht vor (EuGH 12.2.2009, Rs C-515/07, VNLTO; siehe auch UStR 2000 Rz 1912b). Werden dem Unternehmensbereich dienende Gegenstände oder sonstige Leistungen in Folgejahren vom Verein für den nichtunternehmerischen, nichtunternehmensfremden Vereinsbereich entnommen bzw…
…einzubeziehen. Die Überführung eines solchen Gegenstandes in den nichtunternehmerischen Bereich (Entnahme zur dauernden Verwendung außerhalb des Unternehmens) führt zu einer Vorsteuerberichtigung (zum besonderen Fall des Eigenverbrauchs bei Verwendung für unternehmensfremde Zwecke vgl. EuGH 12.02.2009, Rs C-515/07, VNLTO und Rz 452 ff).
…2025 lässt eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne einer wirtschaftlichen (Tätigkeit) der Beschwerdeführerin nicht erkennen, sodass der Anspruch auf Vorsteuerabzug zweifelhaft erscheint. Die EuGH-Judikatur VNLTO Urteil 12.2.2009, C-515/07 differenziert bei Körperschaften für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges innerhalb der unternehmerischen Sphäre zwischen…