…sind die zuständigen Behörden übereingekommen, dass Rentenzahlungen der VBL oder einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung an eine in Österreich ansässige Person unter Artikel 18 Absatz 1 und 4 des Abkommens fallen. Diese Einkünfte dürfen somit nur im Ansässigkeitsstaat Österreich besteuert werden. Diese Konsultationsvereinbarung tritt am…
…Ermittlung nach österreichischen Vorschriften zu erfolgen hätte. Im Rahmen des Erörterungstermins brachte die Vertreterin der belangten Behörde ergänzend vor, das Besteuerungsrecht für die Bezüge aus der VBL liege entgegen dem angefochtenen Bescheid tatsächlich in Deutschland und nicht in Österreich. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1…
…16) ausdrücklich als Sozialversicherungsrenten qualifiziert und gemäß Art. 18 Abs. 2 DBA lediglich im Wege des Progressionsvorbehalts berücksichtigt. Die Renten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie des Landesamtes für Steuern und Finanzen (LSF) wurden hingegen gemäß Art. 18 Abs. 1 bzw. Art…
…seien. Die Bezüge der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB, EUR 13.004,82) sowie die Rente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL-Rente, EUR 2.900,58) seien in Deutschland zu versteuern und in Österreich lediglich im Wege des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen (Art. 18…
…Es werde daher der Bruttobezug von der deutschen AG in Höhe von 8.812,02 Euro und von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in Höhe von 2.347,74 Euro bei den Einkünften ohne inländischen Steuerabzug (insgesamt 11.159,76 Euro) berücksichtigt…
…Art. 23 Abs. 2 lit. a und d), die Einkünfte der "VBL Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Anstalt des öffentlichen Rechts" iHv 7.230,24 Euro hingegen sind unter Art. 18 Abs. 1 DBA ö-D zu subsumieren und daher im Ansässigkeitsstaat, also Österreich…
…10 des DBA Österreich Ruhegehälter von Gemeindeverbänden bzw, juristischen Personen des öffentlichen Rechts — Kommunalen Versorgungsverband Baden - Württemberg bzw. VBL - für eine frühere Tätigkeit darstellen würden und somit in Deutschland zu versteuern seien, was auch geschehen sei. In Österreich würde lediglich dies im Rahmen des Progressionsvorbehalts…
…Bescheinigung EU/EWR") erlangte das Finanzamt Kenntnis davon, dass der Beschwerdeführer in Österreich bisher nicht erklärte Pensionen von der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bezieht. Nach Einreichung mit 30. November 2010 datierter Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2005 bis…
…von c. 1274 § 2 CIC/1983 festgelegten Verantwortung des Diözesanbischofs für die Vorsorge im Fall von Krankheit bei Klerikern hat sich die Diözese xxx für eine Krankenversicherungspflicht der Priester entschieden. Eine solche besteht bereits seit dem Jahr 1946 (vgl. VBl. Nr. 14/1946, S. 5…
…September 2006, welche ausführt, dass die Tochter der Bw nachstehende Vorbereitungslehrgänge zur Berufsreifeprüfung besucht: VBL Deutsch (Beginn: Februar 2006, Dauer: 160 Stunden) VBL Mathematik (Beginn: Februar 2006, Dauer: 180 Stunden) VBL Englisch (Beginn: Februar 2006, Dauer: 180 Stunden); Mit der Berufsreifeprüfung würden den Absolventen einer…
…Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien, und der Österreichischen Ärztekammer, 1010 Wien, Weihburggasse 10 bis 12; VBl. I Nr. 32/2010) tätig gewesen sei. Nach dem Teil B dieser Gesamtvereinbarung entstehe "durch die Annahme einer solchen fallweisen Vertretung … kein Dienstverhältnis zur Republik Österreich". § 3 Abs. 1…
…ehemaligen Arbeitgeber des Bf. geleistet. Die "Anstalt C-Kasse" - eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (siehe Anhang 1) - sei laut Angaben der VBL 1929 als Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder (=ZRL) gegründet worden. Die Aufgabe der ZRL sei schon damals gewesen, den Arbeitern der…
…priesterlichen Unterhaltes nach sich ziehen (vgl. c. 281 CIC). 6. Wie Sie der Beilage "Krankenversicherungspflicht" entnehmen können, wurde bereits 1946 aufgrund der Instruktion des damaligen Bischofs mit VBl. 14/1946 angeordnet, dass jeder Priester verpflichtet ist, eine Krankenversicherung abzuschließen. Diese stets aufrechte Anordnung des Bischofs…
…priesterlichen Unterhaltes nach sich ziehen (vgl. c. 281 CIC). 6. Wie Sie der Beilage "Krankenversicherungspflicht" entnehmen können, wurde bereits 1946 aufgrund der Instruktion des damaligen Bischofs mit VBl. 14/1946 angeordnet, dass jeder Priester verpflichtet ist, eine Krankenversicherung abzuschließen. Diese stets aufrechte Anordnung des Bischofs…
…dar, welche der Kapitalertragsteuer unterliegt, Das diesbezügliche Verrechnungskonto (Vbl.) wird aufgelöst. Die Kapitalertragsteuer trägt die GmbH.>> | Verrkto 31.12. (Vbl.) | 2003 | 2004 | 2005 | Hr. A. | -12.338,59 | -148.945,57 | -189.240,52 | Lt…
…| 291 | 602 | 820 | Sonst. Vbl. | 118 | 177 | 214 | 216 | 240 | 226 ad Lagerbestand) Der hohe Lagerbestand der Geräte würde sich daraus erklären, dass diese Automaten völlig veraltet und teilweise defekt und daher nicht mehr einsetzbar…
…Die Zinsen würden jedoch keine Betriebsausgaben darstellen. Betreffend das Jahr 1997 wäre der auf sonst. kurzfristige Vbl. verbuchte Teil ausgebucht worden. | | 1995 | 1996 | 1997 | 1998 | Sonstige kurzfr. Verbindlichkeiten bisher (siehe auch Tz.) | 280.165,98 | 331.211…
…| 1133 | 1242 | 1079 | 1056 | Lieferverbindlichkeiten | 137 | 116 | 220 | 291 | 602 | 820 | Sonst. Vbl. | 118 | 177 | 214 | 216 | 240 | 226 ad Lagerbestand) Weiters gäbe es gewichtige Gründe…
…mit Hilfe des Wiener Verfahrens (Beilage 20) geschätzt. Schätzwert: € 3.618,00. -Zusammenfassung der Bonität zum 31.12.2012: + jährlich pfändbare Pension 12.300,00 + Liegenschaft 1 34.250,00 + Liegenschaft 2 60.000,00 - Vblk. gegenüber d. G GmbH -113.115,00 +…
…mit Hilfe des Wiener Verfahrens (Beilage 20) geschätzt. Schätzwert: € 3.618,00. -Zusammenfassung der Bonität zum 31.12.2012: + jährlich pfändbare Pension 12.300,00 + Liegenschaft 1 34.250,00 + Liegenschaft 2 60.000,00 - Vblk. gegenüber d. G GmbH -113.115,00 +…