…gemeinsam mit den Einnahmen aus einem allfälligen land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb 45.00055.000 Euro nicht überschreiten. Rz 4217: Da der Gewinn aus der Veräußerung von Urprodukten bei vollpauschalierten Betrieben bis zu einem Gesamteinheitswert von 75.000 Euro (bis zur Veranlagung 2014: 100.000 Euro…
…forstwirtschaftlichen Betriebsteil ermittelte er pauschaliert und wies diesen in den Angabenerklärungen unter den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft aus. Die von ihm aus der Direktvermarktung inklusive der darin enthaltenen Urproduktion erzielten Entgelte lagen im Berufungszeitraum zwischen rund 102.000 Euro und 122.000 Euro jährlich…
…über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF-PauschVO 2015) die Be- oder Verarbeitung von Urprodukten durch einen Land- und Forstwirt unter den dort aufgezählten Kriterien (insbesondere bei Überschreitung der Einnahmengrenze von € 33.000,00) mangels wirtschaftlicher…
…landwirtschaftlicher Betrieb für eine Fläche von rd. 8,5 ha (inklusive Zupachtungen) eine maximale Anzahl der VE mit 14 Stück errechnen, im Betrieb würden nachhaltig rd. 16 VE erzeugt. Im Buschenschank würden veredelte Urprodukte der Landwirtschaft, im Wesentlichen Most, Fleisch- und Wurstwaren, Butter und Käse…
Eine im Zeitpunkt der Einbringung der Berufung an sich zulässige Berufung wird unzulässig, wenn der angefochtene Bescheid vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausscheidet. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid ist zwar in vollem Umfang anfechtbar, hat jedoch insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch Erlassung eines Jahresbescheides außer…
…und in vielen Fällen noch dazu, Rückstände oder Abfälle dem Hauptbetrieb zuzuführen und dadurch zB eine verstärkte Viehhaltung zu ermöglichen. 22.4.1.1. Be- oder Verarbeitung von eigenen oder zugekauften Urprodukten Rz 2893: Nach § 7 Abs. 3 und 4 der Verordnung des BM für…
…ermittelt. Die Einkünfte aus Be- oder Verarbeitung des selbst erzeugten Obstes werden nach § 6 LuF PauschVO 2001 durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt. Teilweise wird das von der Bw. erzeugte Obst als Urprodukt verkauft, teilweise von der Bw. weiterverarbeitet. Während das Finanzamt die Ansicht vertritt, die…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1993 bis 1998, sämtliche vom 28. März 2000, nach in Graz durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und…
Die Einkünfte aus Beteiligungen seien nicht als Teil der Urproduktions-Einkünfte aus LuF sondern als "gesondert versteuerte (Kapital-) Einkünfte zu erfassen und zu besteuern. Derartige betriebliche Einkünfte aus Beteiligungen seien in Ungarn einheitlich mit den privaten Beteiligungen zu versteuern. Sofern die auszahlende Gesellschaft im Besitz…
15.9 Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft 15.9.1 Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage Rz 5189: Durch Solarkraft gewonnene Energie ist kein Urprodukt im Sinne des § 21 EStG 1988; dementsprechend stellt die Energieerzeugung grundsätzlich keine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit dar. Beim Betrieb einer eigenen…
…man die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Gewinnung und Verwertung von Obst (Beeren, Kern- und Steinobst). Wie der Wein ist auch der Most (Obstwein) ein Urprodukt. Obstanlagen (Sonderkulturen) sind geschlossene Pflanzungen von Obstbäumen oder -sträuchern, zumeist eingezäunt und in regelmäßigen Pflanzabständen (Obstplantagen).
2.2.1.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Rz 42: Durch Wind-, Solar- oder Wasserkraftwerke gewonnene Energie stellt kein Urprodukt im Sinne des § 21 EStG 1988 dar; dementsprechend stellt die Energieerzeugung grundsätzlich keine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit dar. Wird die erzeugte…
…sondern unmittelbarer Bestandteil des Hauptbetriebes. Auf Grund der engen Verbindung gehört dazu auch das Buschenschankbuffet. Werden daher bäuerliche Urprodukte für Zwecke der Verabreichung im Rahmen des Buschenschanks be- und/oder verarbeitet, liegt kein Nebenbetrieb vor. Einnahmen aus dem Buschenschank samt Buschenschankbuffet sind daher nicht in…
15.1.6 Zukauf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes 15.1.6.1 Allgemeines Rz 5045: Werden im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebes neben selbst erzeugten Produkten auch zugekaufte Erzeugnisse (Urprodukte oder be- und/oder verarbeitete Produkte) vermarktet, dann gelten für die…
Ein pauschalierter Land- und Forstwirt mit einem Einheitswert in Höhe von € 15.000,-- verarbeitet und vermarktet sämtliche Produkte aus der eigenen Land- und Forstwirtschaft selbst. Urprodukte der eigenen Land- und Forstwirtschaft sind Schweine, Rinder, Getreide und Obst. Durch die nachfolgende Be- und Verarbeitung werden…
…Weiselzellen, Met, Gelee Royale, Bienengift und anderen marktgängigen Urprodukten der Imkerei (zB Ablegervölker), soweit sie nicht im pauschalen Ertragswert bereits berücksichtigt sind, ist ab einem Umsatz von 1.500 Euro (Freibetrag) aus diesen Produkten gesondertzusätzlich bei der Ermittlung des ErtragswertesEinheitswertes zu berücksichtigen. Ein gesonderter Ansatz…
…(1) Der Gewinn aus land- und forstwirtschaftlichem Nebenerwerb, aus be- und/oder verarbeiteten eigenen und zugekauften Urprodukten sowie aus dem Almausschank ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gesondert zu ermitteln. Bei Ermittlung des Gewinnes aus land- und forstwirtschaftlichem Nebenerwerb dürfen die Betriebsausgaben nur bis zur Höhe…
…land- und forstwirtschaftlicher Urprodukte, selbst wenn sich dies in kaufmännischer Form durch Verkauf in eigenen Ladengeschäften oder Marktständen vollzieht, gehört zur Land- und Forstwirtschaft (VwGH 27.5.2003, 98/14/0072). Rz 5003: Die Vermarktung fremder land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse (Ein- und Verkauf von Urprodukten…
…und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe (Verarbeitungsbetriebe) vorliegen. Hinsichtlich Abgrenzungsfragen bezüglich land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetriebe sowie der Abgrenzung von be- und/oder verarbeiteten Produkten zur Urproduktion wird auch auf die geltenden Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4201 bis 4230 verwiesen. Die erlassmäßige Regelung betreffend Ableitung des Zuschlages für forstwirtschaftliche Nebenbetriebe…
…Erdreiches werden diese entfernt und zu Hackholz verarbeitet. Es werden weder einzelne Wurzelstöcke noch Teile davon als Abfall entsorgt. Brennholz falle als land- und forstwirtschaftliches Urprodukt nicht unter den Abfallbegriff. Er habe zu keinem Zeitpunkt eine Entledigungsabsicht gehabt, da er die ausgegrabenen Wurzelstöcke später für…