…27.8.2012, gegen den unter Punkt 1. angeführten berichtigten Feststellungsbescheid vom 19. Juli 2012, beschlossen: Die Beschwerden werden gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO als nicht zulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Die Anwendung dieser Bestimmung setzt nämlich voraus, dass eine vertretungsbefugte Person als Empfänger angeführt wird, was gerade in der streitgegenständlichen Ausfertigung vom 20. Jänner 2003 unterlassen wurde (vgl. VwGH vom 22.3.2000, 98/13/0168). Der angefochtene Feststellungsbescheid müsste, um rechtlich wirksam zu sein…
…sich nach der o.a. Rechtsprechung des VwGH aus dem Wesen der einheitlichen Feststellung (§ 188 BAO) die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides, wenn er auch nur einem der Beteiligten gegenüber aus Rechtsgründen nicht wirksam werden kann. Solche Nichtbescheide (absolut nichtige Verwaltungsakte) liegen daher beispielsweise dann vor…
…auch negativen Feststellungsbescheiden zu. Dies entspricht auch dem Inhalt des durch die Novelle BGBl 1996/201 eingefügten letzten Satz des § 190 Abs. 1 BAO. Aus dem Wesen der einheitlichen Feststellung ergibt sich die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides iSd § 188 BAO, wenn er einem Beteiligten gegenüber…
…gelten. Das ergibt sich aus der Regelung des § 101 Abs. 3 BAO, die für bestimmte Feststellungsbescheide eine Zustellfiktion normiert (vgl. VwGH 27.8.2002, 99/14/0298). Wirksam werden solche Bescheide den Genannten gegenüber allerdings nur dann, wenn sie ihnen auch zugestellt sind oder nach …
…BAO³; § 188 Tz 20). Aus dem Wesen der einheitlichen Feststellung (Wirkung des Bescheides gegen alle Beteiligten) ergibt sich nach Ansicht des VwGH die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides, wenn er auch nur einem der Beteiligten gegenüber aus Rechtsgründen nicht wirksam sein kann (Ritz, aaO, § 188 Tz…
…ergibt sich die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides iSd § 186 BAO, wenn er einem Beteiligten gegenüber nicht wirksam sein kann. Mangelt es dem Bescheid an dieser Einheitlichkeit, kommt ihm keine Bescheidqualität zu (vgl. VwGH 30.3.2006, 2004/15/0048, mwN). Auch eine Beschwerdevorentscheidung ist im…
…ergibt sich die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides iSd § 186 BAO, wenn er einem Beteiligten gegenüber nicht wirksam sein kann. Mangelt es dem Bescheid an dieser Einheitlichkeit, kommt ihm keine Bescheidqualität zu (vgl. VwGH 30.3.2006, 2004/15/0048, mwN). Auch eine Beschwerdevorentscheidung ist im…
…15/0200, mit welchem eine Entscheidung betreffend Abweisung von Wiedereinsetzungsanträgen infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wurde, lässt sich ebenfalls ableiten, dass die Wiedereinsetzung gegebenenfalls in Betracht kommt, wenn sich ein Wiedereinsetzungswerber auf die Behauptung stützt, er habe die Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides nicht erkannt. In Anbetracht…
…Tz 20 zu § 188). Aus dem Wesen der einheitlichen Feststellung (Wirkung des Bescheides gegen alle Beteiligten) ergibt sich nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides, wenn er auch nur einem der Beteiligten gegenüber aus Rechtsgründen nicht wirksam sein kann. Dies ist zB der…
…ergibt sich die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides iSd § 188 BAO, wenn er einem Beteiligten gegenüber nicht wirksam sein kann. Mangelt es dem Bescheid an dieser Einheitlichkeit, kommt ihm keine Bescheidqualität zu (vgl. VwGH 30.3.2006, 2004/15/0048, mwN). Auch eine Beschwerdevorentscheidung ist im…
…weil die Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides durch Zurückweisung der dagegen gerichteten Beschwerde nur für den von diesem intendierten Bescheid abgeleiteten Bescheid tatbestandlich sei und nicht auf einen vom abgeleiteten Bescheid wiederum abgeleiteten Bescheid durchschlagen könne. In der gegen den Bescheid vom 30.7.2021 nach Fristerstreckung…
…2005 mit einem Anteil an den Einkünften iHv jeweils 0,00 ATS bzw. Euro angegeben war, aber in den Einkünftefeststellungsbescheiden für 2001 bis 2005 jeweils datiert vom 20.10.2011 nicht enthalten ist, insbesondere auch nicht als Bescheidadressat. Die Folge der Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides ist…
…BAO die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides, wenn er auch nur einem der Beteiligten gegenüber aus Rechtsgründen nicht wirksam werden kann (vgl. Ritz, Keine einheitliche Wirkung von Feststellungsbescheiden, SWK 2006, S 618). Zwar wird durch § 191 Abs. 5 BAO die Nichtigkeit eines als Feststellungsbescheid beabsichtigten Schriftstückes…
…2005 mit einem Anteil an den Einkünften iHv jeweils 0,00 ATS bzw. Euro angegeben war, aber in den Einkünftefeststellungsbescheiden für 2001 bis 2005 jeweils datiert vom 20.10.2011 nicht enthalten ist, insbesondere auch nicht als Bescheidadressat. Die Folge der Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides ist…
…Aus dem Wesen der einheitlichen Feststellung - bzw. hier der einheitlichen Nichtfeststellung - (Wirkung des Bescheides gegenüber allen Beteiligten) ergibt sich nach Ansicht des VwGH die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides, wenn er auch nur einem der Beteiligten gegenüber aus Rechtsgründen nicht wirksam sein kann, so beispielsweise genannt…
…Zl 99/13/0014, mw.N.). Aus dem Wesen der einheitlichen Feststellung (Wirkung des Bescheides gegen alle Beteiligten) ergibt sich nach Ansicht des VwGH die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides, wenn er auch nur einem der Beteiligten gegenüber aus Rechtsgründen nicht wirksam sein kann (s. Ritz…
…2005 mit einem Anteil an den Einkünften iHv jeweils 0,00 ATS bzw. Euro angegeben war, aber in den Einkünftefeststellungsbescheiden für 2001 bis 2005 jeweils datiert vom 20.10.2011 nicht enthalten ist, insbesondere auch nicht als Bescheidadressat. Die Folge der Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides ist…
…ergibt sich die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides iSd § 188 BAO, wenn er einem Beteiligten gegenüber nicht wirksam sein kann. Mangelt es dem Bescheid an dieser Einheitlichkeit, kommt ihm keine Bescheidqualität zu (vgl. VwGH 30.3.2006, 2004/15/0048, mwN). Auch eine Beschwerdevorentscheidung ist im…
…außerhalb der 3-Monatsfrist und damit verspätet. Darauf hat - entgegen der Behauptung im Vorlageantrag - auch der Zeitpunkt keinen Einfluss, an dem die Verständigung über die Abänderung, Aufhebung oder Feststellung der Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides beim (Einkommensteuer-)Finanzamt einlangt. Bei der Bemessung der Dreimonatsfrist des § 303 Abs…