…arbeitete zwar bereits davo,r neben ihrem Studium, im Familienbetrieb mit, sie hatte jedoch erst seit 1.10.2000 Eigentum an Unternehmensanteilen übertragen bekommen. Sie hatte auf diese Zuwendung keinen Anspruch. Seitens der Gläubigerin verblieb ihr Vater zum verfahrensrelevanten Zeitpunkt die für die Rückführung des…
…arbeitete zwar bereits davor, neben ihrer Berufstätigkeit im Familienbetrieb mit, sie hatte jedoch erst seit 1.10.2000 Eigentum an Unternehmensanteilen übertragen bekommen. Sie hatte auf diese Zuwendung keinen Anspruch. Seitens der Gläubigerin verblieb ihr Ehemann zum verfahrensrelevanten Zeitpunkt die für die Rückführung des Firmenkredites…
…davor, neben seinem Studium, im Familienbetrieb mit, er hatte jedoch erst seit 1.10.2000 Eigentum an Unternehmensanteilen übertragen bekommen. Sie hatte auf diese Zuwendung keinen Anspruch. Seitens der Gläubigerin verblieb sein Vater zum verfahrensrelevanten Zeitpunkt die für die Rückführung des Firmenkredites allein verantwortliche Person…
…arbeitete zwar bereits davor neben seinem Beruf als Schüler bzw. Student im Familienbetrieb mit, er hatte jedoch erst seit 1.10.2000 Eigentum an Unternehmensanteilen übertragen bekommen. Er hatte auf diese Zuwendung keinen Anspruch. Seitens der Gläubigerin verblieb sein Vater zum verfahrensrelevanten Zeitpunkt nach wie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johann Fischerlehner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch XY, Vertreter-Adresse, über die Beschwerde vom 7. September 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. August 2023 betreffend Körperschaftsteuer 2021 zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. NN., vom 16. August 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 16. April 2012, Erfassungsnummer zzz, betreffend Schenkungssteuer entschieden: 1.) Die Festsetzung der Schenkungssteuer wird geändert auf…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vertreten durch Stb., vom 30. Jänner 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 17. Jänner 2006, StNr. xxx/yyyy, ErfNr xxx.xxx/yyyy, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die…
…in Bezug auf die Einkommensteuer 2002-2004 beim Bf. statt. Die (zusammengefassten) Feststellungen gründen sich auf die Niederschrift der Schlussbesprechung vom 10.8.2006: Der Bf. betreibt seit 2004 den Handel mit Unternehmensanteilen und -rechten. Im Zuge dieser Betriebsprüfung wurde festgehalten, dass gemäß § 2 Abs…
…Bf. aufgefordert, zu den Feststellungen der Betriebsprüfung betreffend Konsulententätigkeit in den Jahren 2007 und 2008 Beweise für eine organisatorische, wirtschaftlichen und finanzielle Verflechtung zwischen der Tätigkeit als Konsulent und dem Handel mit Unternehmensanteilen- und rechten vorzulegen und zum Darlehensvertrag zwischen dem Bf. und der MS…
18.1.4.3 Veräußerung von Mitunternehmeranteilen Siehe Rz 5964 ff.
19.2.5 Mitunternehmeranteil Rz 5912: Der steuerliche Mitunternehmeranteil eines Gesellschafters besteht aus seinem Anteil (Quote) am Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft (starres und variables Kapitalkonto; unternehmensrechtlich Gesellschaftsanteil) einschließlich allfälliger Mehr- oder Minderwerte einer Ergänzungsbilanz und seinem Sonderbetriebsvermögen. Rz 5912a: Die Anschaffung oder Veräußerung einer Beteiligung an…
3.3.17 Mitarbeiterbeteiligungen (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988) Rz 85: § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988 sieht einen eigenen Freibetrag von 3.000 Euro (bis 2015 1.460 Euro) für den Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten…
16.2.1.6 Gewinnanteile auf Grund von Anteilen an Kapitalgesellschaften Rz 1183: Zu den Gewinnanteilen aus Aktien und Stammeinlagen einer GmbH gehören nur jene Beträge, die mit einem Stammrecht (sozietäre Beteiligung) in einem ursächlichen Zusammenhang stehen. Unternehmensrechtlich ausschüttungsfähig ist nur der Bilanzgewinn (= positiver…
1.1.1.11. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen 1.1.1.11.1. Allgemeines Rz 35: Es gilt das Trennungsprinzip: Die Umsätze der Gesellschaft (vorausgesetzt diese ist Unternehmer) sind der Gesellschaft, die Umsätze der Gesellschafter den Gesellschaftern zuzurechen. Der Gesellschafter kann auch Unternehmer sein. Ein Leistungsaustausch…
3.6.4.6. Verzicht auf Anteilsgewährung 3.6.4.6.1. Allgemeines Rz 1060: Auf die Gewährung von Gesellschaftsanteilen als Gegenleistung für das eingebrachte Vermögen kann verzichtet werden, wenn die Eigentums - bzw. Beteiligungsverhältnisse am eingebrachten Vermögen mit den Beteiligungsverhältnissen an der übernehmenden Körperschaft übereinstimmen…
Verlegt ein österreichischer Steuerpflichtiger, der an einer österreichischen GmbH beteiligt ist, seine Ansässigkeit nach Thailand, geht dadurch das österreichische Besteuerungsrecht am Wertzuwachs der Beteiligung nicht verloren, sodass der Tatbestand der Wegzugsbesteuerung (§ 27 Abs. 6 Z 1 lit. b EStG 1988) nicht erfüllt ist. Denn nach…
4.3.2 Mitarbeiterbeteiligungen (ausgenommen Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung gemäß § 67a EStG 1988) Rz 215: Zur ab 2024 anwendbaren Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung siehe Rz 1125d bis 1125x. Die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung von Beteiligungen an Arbeitnehmer stellt einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Werden vom Arbeitgeber…
16.2.10 Beschäftigte Gesellschafter Rz 5267: Vergütungen, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden, sind stets den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich…
18.1.5.2 Aufgabe des Teilbetriebes Rz 5654: Die Aufgabe eines Teilbetriebes ist der Aufgabe des Betriebes gleichgestellt. Sie liegt dann vor, wenn alle wesentlichen Grundlagen eines Teilbetriebes in einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang in einem Zuge an mehrere Dritte veräußert oder ins Privatvermögen des…
Beteiligungen Rz 492: Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und (echte) stille Beteiligungen sind nichtabnutzbare Wirtschaftsgüter. Einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft kommt nicht der Charakter eines Wirtschaftsgutes zu. Stammanteile an einer GmbH oder Aktien weisen ihrer Art nach eindeutig weder in den privaten noch in den betrieblichen Bereich…