… 21 ErbStG und Unterhaltspflicht gemäß § 137 ABGB der Kinder gegenüber den Eltern zu überprüfen. Gemäß § 137 Abs. 2 erster Halbsatz ABGB haben Eltern und Kinder einander beizustehen. Eltern können gemäß § 137 Abs. 2 ABGB von ihren Kindern unentgeltlich angemessene Dienste verlangen (Schwimann in Schwimann 2…
…die Übernahme der Pflegekosten bereits auf der rechtlichen Unterhaltsverpflichtung der Kinder gegenüber ihren Eltern beruhe (§ 234 Abs. 1 ABGB bzw. § 143 ABGB), weshalb ein zusätzlicher Nachweis für das Vorliegen dieser Verpflichtung, zB durch Vorlage eines Bescheides, weder vorgesehen noch notwendig sei. Auch der Abschluss einer…
…die Übernahme der Pflegekosten bereits auf der rechtlichen Unterhaltsverpflichtung der Kinder gegenüber ihren Eltern beruhe (§ 234 Abs. 1 ABGB bzw. § 143 ABGB), weshalb ein zusätzlicher Nachweis für das Vorliegen dieser Verpflichtung, zB durch Vorlage eines Bescheides, weder vorgesehen noch notwendig sei. Auch der Abschluss einer…
…vom Gericht der Umstand, dass die Mutter für die Kinder die Familienbeihilfe in Österreich bezieht, berücksichtigt. Der Vater kam seiner Unterhaltspflicht im Beschwerdezeitraum nach. Da die Kinder im Beschwerdezeitraum weder bei der Mutter noch beim Vater haushaltszugehörig waren, hatten diese gegenüber ihren Eltern einen Anspruch…
…Elternteil. Eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung von Krankheitskosten bzw. von Pflegekosten ergibt sich in diesem Fall aus der Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern, darüber hinaus kann freilich auch eine sittliche Verpflichtung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach bestehen. Bei Unterhaltspflichten der Kinder gegenüber ihren…
…für die Übertragung von Vermögen nach dem freien Willen der Vertragsparteien vereinbart wird und infolgedessen die Verpflichtung etwa zur Pflegeleistung freiwillig eingegangen wird. Eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung von Krankheits- bzw von Pflegekosten kann sich jedoch aus der Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern ergeben […
…seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht gröblich vernachlässigt habe. Nach § 234 Abs. 2 ABGB stehe die Unterhaltspflicht der Kinder eines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, von Vorfahren und von Nachkommen näheren Grades des Unterhaltsberechtigten im Rang nach. Mehrere Kinder hätten den Unterhalt anteilig nach ihren Kräften…
…es sich um eine atypische Belastung, die außerhalb der normalen Lebensführung liege. Diese Kosten seien auch zwangsläufig, weil sich ihrer die Steuerpflichtige aus rechtlichen und sittlichen Gründen nicht entziehen könne. Nach § 140 ABGB hätten Kinder einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern, deren Umfang sich nach deren…
…an Umstände an, auf die der Anspruchsberechtigte keinerlei Einfluß nehmen kann. Es ist daher sachlich nicht zu rechtfertigen, die Eltern trotz gleichbleibender Belastung vom Anspruch auf Kinderbeihilfe auszuschließen. 3. Die Darstellung der Bundesregierung, wonach Unterhaltsverpflichtungen von Eltern gegenüber ihren verehelichten Kindern als außergewöhnliche Belastung gem. …
…eine Verwertung des Vermögens der Ehegattin führe dazu, dass die Pflegekosten für die Ehegattin vom Beschwerdeführer freiwillig getragen würden und daher keine Zwangsläufigkeit der Belastungen vorliegen könne, so ist ihm Folgendes entgegenzuhalten: Im Zivilrecht wird zwischen Unterhaltsansprüchen von Eltern gegenüber ihren Kindern und solchen zwischen…
…der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 15. Mai 2007 zufolge war der Bw. gemäß § 28 Ziffer 2 SHG iVm § 143 ABGB und gemäß § 28 Ziffer 4 SHG iVm § 947 ABGB verpflichtet, die nicht gedeckten Heimkosten zu tragen. Aus der allgemeinen Unterhaltspflicht der Kinder ihren Eltern gegenüber…
…………….. Mit diesen Ausführungen [in der Berufung] ist der Berufungswerber zum Teil im Recht, insbesondere auch, was die Formulierung im zitierten Notariatsakt über die "Pflege und Wartung" betrifft. Es steht auch fest, dass Kinder ihren Eltern gegenüber dem Grunde nach unterhaltspflichtig sind…
…Einkommen, Lebensgemeinschaft zumindest ab Dezember 2002, vier eigene Kinder) einzugehen ist. Der Sachwalter hat keinerlei Unterlagen zur Abklärung der Unterhaltspflicht der Eltern von Frau oe dieser gegenüber beigebracht. Dem Schriftsatz vom 31.08.2007 ist auch nicht zu entnehmen, dass er Schritte in Richtung Klärung…
…zusaetzliche Hilfe ihrer Eltern konnte der Lebensunterhalt bestritten werden, welche dafuer sogar Kredite aufnehmen mussten. Meine Frau musste zeitweise auch im 60km entfernten Z***** taeglich 8Std. arbeiten und die Kinder waehrenddessen zu ihren Eltern geben, je nachdem ob Tag- oder Nachtschicht in der Firma zugeteilt…
…Der gegenüber der Beschwerdeführerin bestehende Unterhaltsanspruch der Kinder Sohn_A_und_Tochter_A auf Wohnraumüberlassung war somit im strittigen Zeitraum unverändert gegeben. B 3.f) Ergänzend wird zum Beschwerdevorbringen vom 20. Mai 2015, es falle sicherlich nicht unter die Unterhaltspflichten der Eltern, den Kindern Drei…
… 143 Abs. 1 ABGB sehe eine Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern und Großeltern allerdings nur insoweit vor, als der Unterhaltsberechtigte nicht imstande ist, sich selbst zu erhalten. Gemäß Abs. 3 mindere sich der Unterhaltsanspruch eines Eltern- oder Großelternteils insoweit, als ihm die Heranziehung des…
…die für Kinder im Sinne der zitierten Gesetzesstelle einen Familienbeihilfenanspruch haben können" (ErläutRV RV 126 Blg NR 18. GP zur Novelle BGBl. Nr. 367/1991). Aus den getroffenen Sachverhaltsfeststellungen ergibt sich nicht, dass die Bf in Polen einen Haushalt (mit ihren Eltern und ihrem Sohn…
…hat. (2) Die Unterhaltspflicht der Kinder steht der eines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, von Vorfahren und von Nachkommen näheren Grades des Unterhaltsberechtigten im Rang nach. Mehrere Kinder haben den Unterhalt anteilig nach ihren Kräften zu leisten. (3) Der Unterhaltsanspruch eines Eltern- oder Großelternteils mindert sich…
…erhalten und sofern er seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht gröblich vernachlässigt hat. Die Unterhaltspflicht der Kinder steht gemäß § 234 Abs 2 ABGB jener eines Ehegatten oder auch eines früheren Ehegatten im Rang nach. Mehrere Kinder haben den Unterhalt anteilig nach ihren Kräften zu leisten…
…dem Tode des Kindes (siehe Koziol/Welser, Bürgerliches Recht11 I (2000) S. 478). Die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber Eltern und Großeltern richtet sich nach den Lebensverhältnissen des Kindes (§143 ABGB). Kinder müssen jedoch nur insoweit Unterhalt leisten, als sie dadurch bei Berücksichtigung ihrer sonstigen Sorgepflichten…