Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 3. Mai 2007 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erklärte im Streitjahr in seiner…
…Berechnung des Einkommens als auch der Einkünfte der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft auf und wies darauf hin, dass Unterhaltspfändungen keinen Einfluss auf diese Berechnung haben. Dagegen richtete sich der Bw. mit seinem Antrag auf Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung…
…es nicht sein, dass davon noch Steuern erhoben würden. Aus dem Exekutionsakt ist ersichtlich, dass für die Gattin und die beiden gemeinsamen Söhne Unterhaltspfändungen bestehen und der unpfändbare Freibetrag durch das zuständige Bezirksgericht mit € 612,20 festgesetzt wurde, sodass dem Bw. unter Berücksichtigung der…
…Auch war die nunmehr eingeschränkte persönliche und wirtschaftliche Situation des Bw. (kein Vermögen, Unterhaltspfändung der Gattin) bei der Strafbemessung zu berücksichtigen. Zudem haben als Milderungsgründe die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, die geständige Rechtfertigung und das Handeln aus einer wirtschaftlichen Notlage heraus bei der Strafbemessung Berücksichtigung gefunden. Das…
…Seite 4 ua. folgende Feststellungen getroffen: "Aus dem Exekutionsakt ist ersichtlich, dass für die Gattin und die beiden gemeinsamen Söhne Unterhaltspfändungen bestehen und der unpfändbare Freibetrag durch das zuständige Bezirksgericht mit € 612,20 festgesetzt wurde, sodass dem Bw. unter Berücksichtigung der Unterhaltsverpflichtung für das…
Dr.Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Prosen in der Beschwerdesache des Herrn Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 20. März 2013, betreffend Pfändung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Robert Igàli - Igàlffy, Rechtsanwalt, 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 34, vom 4. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 3. April 2012 betreffend Pfändung einer Geldforderung (§ 65…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk über die Pfändung und Überweisung einer Geldforderung vom 18. Juni 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. vom 17. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14. Dezember 2005 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung teilweise Folge gegeben. Die Pfändung wird auf…
Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung wird auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 795 bis Rz 804 verwiesen. Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich per 01.01. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. | Altersgruppe |…
12.8.26 Unterhaltskosten Siehe Rz 865 ff.
11.9.2 Unterhaltsverpflichtung Rz 797: Der volle Unterhaltsabsetzbetrag steht für ein Kalenderjahr dann zu, wenn für dieses Kalenderjahr der volle Unterhalt tatsächlich geleistet wurde. Der Zahlungsnachweis hat in allen Fällen durch Vorlage schriftlicher Unterlagen (Einzahlungsbeleg, Empfangsbestätigung) zu erfolgen. Wird das Ausmaß des vorgesehenen Unterhalts…
12.6 Unterhalt (§ 34 Abs. 7 EStG 1988) 12.6.1 Nicht abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen Rz 865: Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 sind laufende Unterhaltszahlungen an den (geschiedenen) Ehegatten (VwGH 23.3.1999, 98/14/0133), an den dauernd getrennt lebenden Ehepartner (VwGH 18.3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf. , über die Beschwerde vom 22. Juni 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 05. Juni 2018, betreffend Pfändung einer Geldforderung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K-GmbH, vom 22. Oktober 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk vom 19. September 2002 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung (§ 65 AbgEO, § 71 AbgEO) entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des K, vom 8. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 1. Februar 2006 zu StNr. 000/0000 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung (§ 65 AbgEO, § 71 AbgEO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
11.9 Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988) 11.9.1 Voraussetzungen Rz 795: Gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein monatlicher Unterhaltsabsetzbetrag zu, wenn sich das Kind in einem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 2. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 17. Oktober 2006, St.Nr., betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung (§ 65 AbgEO, § 71 AbgEO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Aus dem anbei vorgelegten Versicherungsdaten-Auszug ergeben sich folgende Einkommen der Mandantin: 2007: € 25.020,-- 2008: € 18,802,-- 2009: € 24.049,-- ... 3. Die geleisteten bzw. nicht geleisteten Unterhaltszahlungen des Kindesvaters in den einzelnen Monaten des Kalenderjahres 2010 werden anbei dargestellt mittels einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 4/5/10 vom 09.04.2014, betreffend Pfändung einer Geldforderung gemäß § 65 AbgEO zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird insoweit Folge gegeben und…