…dass die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht aufhebt (vgl. VwGH 6.12.1973, 512/73 und 4.7.1990, 89/15/0140). In dieser Vorschrift kommt der für die Verkehrssteuern (und auch für das Gebührenrecht) geltende Grundsatz zum…
…bestimmt ausdrücklich, dass weder die Aufhebung des Rechtsgeschäftes noch das - teilweise oder gänzliche - Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld aufheben. Entgegen dem Berufungsvorbringen ist daher im vorliegenden Fall für die gebührenrechtliche Beurteilung nicht entscheidend, ob der eingeräumte Kreditbetrag zur Gänze oder allenfalls nur teilweise, was…
…Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Strittig ist im vorliegenden Verfahren ausschließlich die Beantwortung der Frage, ob das Unterbleiben der Ausführung des Leasingvertrages oder die spätere Aufhebung dessen einen Einfluss auf die Vertragsgebühr haben. Den Rechtsgebühren (III. Abschnitt) unterliegen die im Tarif des § 33…
…- Gemäß den Ausführungen des Verdächtigen GüZ hat er die jeweiligen Lieferungen bezahlt, das Geld dafür vom Bf in bar erhalten. Er hat auch vierzehn LKW-Ladungen Wellpappekartonagen im Auftrag des Bf bestellt. GüZ hat für seine Tätigkeit zunächst eine Vermittlungsprovision in der Höhe von 10…
…Abänderung oder Aufhebung unterblieben ist. Auch die nachträgliche gemeinsame Feststellung der Parteien, einen Vertrag ex tunc oder ex nunc als nicht gültig ansehen zu wollen, ist als eine für die Gebührenschuld unmaßgebliche Stornierung zu betrachten. Nicht nur das gänzliche Unterbleiben der Ausführung eines Rechtsgeschäftes ist…
…dass der Bf. mit nicht unerheblichen formalen Aufwand den Anschein eines Lebensmittelpunktes in der Schweiz zu erwecken suchte, ohne die damit einhergehenden tatsächlichen Konsequenzen dauerhaft zu leben. Das Unterbleiben der Rückgängigmachung des Nachtrags und des Umtausches des Führerscheins im Jahr 2024 sind daher weitere gewichtige…
… 295a). Dabei ist es gleichgültig, ob die Ausführung des Rechtsgeschäftes stillschweigend oder als Folge einer vertraglichen Abänderung oder Aufhebung unterblieben ist. Auch die nachträgliche Feststellung der Parteien, einen Vertrag ex tunc oder ex nunc als ungültig ansehen zu wollen, ist als eine für die Gebührenschuld…
…bestimmt, dass weder die Aufhebung des Rechtsgeschäftes noch das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld aufheben. Nach § 28 Abs. 1 Z. 1 GebG 1957 sind bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterzeichnet ist, die Unterzeichner zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet. Gemäß …
…des Rahmenvertrages bzw. die Annahme des Anbotes SC im Geltungsbereich des UStG 1972 erfolgt seien, dem zufolge die Umsatzsteuer erst mit Ausführung der Leistung gesondert in Rechnung zu stellen gewesen wäre. Die in einer Teilrechnung fakturierte Umsatzsteuer wäre nicht zum Vorsteuerabzug geeignet gewesen. Dazu komme…
…Änderungen, wie zB sogar die nachträgliche vertragliche Beseitigung der durch den Vertragsabschluss begründeten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, gebührenrechtlich nicht zu berücksichtigen sind (Fellner, aaO, § 17 Rz 37, mwN). Wenn selbst das (gänzliche) Unterbleiben der Ausführung des Rechtsgeschäftes die bereits entstandene Gebührenschuld nicht aufhebt, so…
…Änderungen, wie zB sogar die nachträgliche vertragliche Beseitigung der durch den Vertragsabschluss begründeten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, gebührenrechtlich nicht zu berücksichtigen sind (Fellner, aaO, § 17 Rz 37, mwN). Wenn selbst das (gänzliche) Unterbleiben der Ausführung des Rechtsgeschäftes die bereits entstandene Gebührenschuld nicht aufhebt, so…
…betrachten. Nicht nur das gänzliche Unterbleiben der Ausführung eines Rechtgeschäftes ist gebührenrechtlich unbeachtlich, sondern auch, wenn es nur teilweise nicht ausgeführt wird. Ebenso vermag eine nachträgliche Änderung des Rechtsgeschäftes an einer bereits entstandenen Gebührenschuld nichts zu ändern. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet eine…
…Aufhebung oder das Unterbleiben der Ausführung eines bereits zustande gekommenen (abgeschlossenen) Rechtsgeschäftes vermag die Gebührenschuld nicht aufzuheben. Nach dem Stichtagsprinzip, wie es in § 17 Abs 5 GebG zum Ausdruck kommt, ändert selbst der spätere gänzliche Wegfall der vertraglichen Erfüllungspflicht nichts mehr an der bereits entstandenen…
…Aufhebung oder das Unterbleiben der Ausführung eines bereits zustande gekommenen (abgeschlossenen) Rechtsgeschäftes vermag die Gebührenschuld nicht aufzuheben. Nach dem Stichtagsprinzip, wie es in § 17 Abs 5 GebG zum Ausdruck kommt, ändert selbst der spätere gänzliche Wegfall der vertraglichen Erfüllungspflicht nichts mehr an der bereits entstandenen…
…auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Nach § 17 Abs. 5 GebG heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben der Ausführung die entstandene Gebührenschuld…
…die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben der Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Gemäß § 26 GebG 1957 gelten für die Bewertung der gebührenpflichtigen Gegenstände, insoweit nicht in den Tarifbestimmungen abweichende Bestimmungen getroffen sind, die Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148, mit der Maßgabe…
…die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben der Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Gemäß § 26 GebG 1957 gelten für die Bewertung der gebührenpflichtigen Gegenstände, insoweit nicht in den Tarifbestimmungen abweichende Bestimmungen getroffen sind, die Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148, mit der Maßgabe…
…Unterbleiben der Ausführung des beurkundeten Rechtsgeschäftes oder seine Aufhebung, wobei gemäß § 17 GebG der Urkundeninhalt maßgeblich sei, ohne jeglichen Einfluss auf die bereits entstandene Gebührenschuld. Diese sei gemäß § 16 GebG bereits mit Unterzeichnung entstanden. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag wurde ausgeführt, dass der Wert der…
…Abs. 5 GebG, dass das Unterbleiben der Ausführung des Rechtsgeschäftes die entstandene Gebührenschuld nicht aufhebt, in Verbindung mit § 16 Abs. 5 lit. b GebG, wonach die Gebührenschuld nicht mit der Unterschrift unter die Urkunde, sondern mit der Vornahme der Handlung, die den Tatbestand verwirklicht, entsteht…
…sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung bestätigt (Abs. 2 leg.cit.). Werden daher Abgabenbemessungsgrundlagen in zu niedriger Höhe offen gelegt und erfolgt danach die Erstveranlagung dieser Abgaben nicht erklärungsgemäß, sondern an Hand von der Abgabenbehörde festgestellter höherer…