…abgabenrechtlicher Pflichten befreien zu können, ist daher verfehlt. Die Untätigkeit des Berufungswerbers gegenüber der Gesellschaft trotz gegebener Geschäftsführerfunktion stellt das Verschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten dar. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob der handelsrechtliche Geschäftsführer…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag des Dw., wegen Untätigkeit des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk in Wien hinsichtlich des Antrages auf Aufhebung gemäß § 299 BAO des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2003 entschieden: Das Verfahren wird eingestellt. Entscheidungsgründe Der Devolutionswerber (Dw…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Cornelia Pretis-Pösinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Österreich betreffend den am 4. Dezember 2024 gestellten Vorlageantrag gegen die Beschwerdevorentscheidung vom 15. November 2024 (Familienbeihilfe für ***1*** ab November…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1******Bf2***, ***Bf3***, ***Bf4***, ***Bf5***, ***Bf6***, ***Bf7***, ***Bf8***, ***Bf9***, ***Bf10***, ***Bf11***, ***Bf12*** und ***Bf13***, alle vertreten durch ***RA***, betreffend die Säumnisbeschwerde vom 17.2.2021 wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht des Bürgermeisters der Stadtgemeinde…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Mag. András Radics, Obere Hauptstraße 18-20/Top 6, 7100 Neusiedl am See , wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamt FA betreffend den am 27.3.2015 gestellten Vorlageantrag gegen die…
…Prüfung des angefochtenen Bescheides hinsichtlich völlig anderer Punkte, Gesamtdauer des bisherigen Verfahrens vor der Abgabenbehörde erster Instanz von mehr als eineinhalb Jahren, Untätigkeit des Finanzamtes nach der letzten Vorhaltsbeantwortung über ein ganzes Jahr hindurch - widerspricht eine weitere Verzögerung des Verfahrens (sei es durch Ermittlungen durch…
…den im Wege von FinanzOnline eingereichten Beschwerden werde die Vorschreibung von Anspruchszinsen dem gesamten Umfang nach angefochten. Insbesondere sei die Vorschreibung von Anspruchszinsen ungerechtfertigt, da sie durch die lange Untätigkeit der Behörde verursacht worden seien. Auf ein Verhalten des Bf. seien die Anspruchszinsen nicht zurückzuführen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter Mag. Daniel Philip Pfau in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 den Beschluss: I. Die Säumnisbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. II. Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen HS, Pensionistin, geb. am 19XX, whft. in K, vertreten durch Mag. Dr. Helmut Blum, Rechtsanwalt, in 4020 Linz, Mozartstraße 11/6…
…Versicherung des Anwalts, er habe ein Rechtsmittel eingelegt, liege keine Fahrlässigkeit des Bf. in Hinblick auf die Versäumung der Frist vor. Die Untätigkeit des erwähnten Anwalts stelle ein unvorhergesehenes Ereignis dar, auf das er keinen Einfluss nehmen habe können. Dies könne dem Bf. nicht angelastet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Mag. Thomas Schmidt als Berichterstatter sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Stefan Raab und Mag. Peter Neumann in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxa, Liquidator und…
8.6.17. Betreffend die D-GmbH & Co KG i.L. hatte A als Liquidator hinsichtlich des Voranmeldungszeitraumes Juni 2016 zu veranlassen, dass bis zum Ablauf des 16. August 2016 eine Voranmeldung per FinanzOnline an die zuständige Abgabenbehörde übersendet wurde; ebenso wäre von ihm bis…
8.6.42. Betreffend die Mitunternehmerschaft B und Mitbesitzer wäre hinsichtlich des Voranmeldungszeitraumes April bis Juni 2017 bis zum Ablauf des 16. August 2017 eine Voranmeldung per FinanzOnline an die zuständige Abgabenbehörde zu übersenden gewesen; ebenso wäre bis zu diesem Zeitpunkt die Vorauszahlung an Umsatzsteuer…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Maga. Heidi Blum und Dr. Peter Wassermann als weitere Mitglieder des Senates…
Auch ist bei den länger zurückliegenden Säumigkeiten der finanzstrafrechtliche Verfolgungsanspruch der Republik Österreich abgeschwächt, wenngleich auch mangels Fristablaufes noch keine absolute Verjährung der Strafbarkeit eingetreten ist. Zu Gunsten des Beschuldigten sprechen weiters der fehlende unmittelbare eigene finanzielle Vorteil (wenngleich er durch in Sorge um seinen…
…fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben nicht begründen. Vielmehr stellt gerade die Untätigkeit der Berufungswerberin gegenüber der Gesellschaft trotz aufrechter Vertreterstellung das Verschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten dar. Weiters führte die Berufungswerberin aus, dass ihr das Ausmaß der mit der Geschäftsführerfunktion verbundenen…
…am 5. Jänner 2011 rechtzeitig eingebrachten Berufung brachte die Bw. vor, dass sie sich wegen Untätigkeit der Abgabenbehörde erster Instanz mit Schriftsatz vom 4. Oktober 2010 an den Unabhängigen Finanzsenat gewandt hätte, der nun sachlich über die "Berufung" (gemeint wohl: Antrag) entscheiden werde. Da damit…
…keinen Einfluss auf die operative Tätigkeit der Gesellschaft auszuüben, diesen nicht von der Verantwortung hinsichtlich der Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten befreien würde. Die Untätigkeit des handelsrechtlichen Geschäftsführers führe zur Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten. Dabei komme es nicht darauf an, ob der handelsrechtliche Geschäftsführer Grund hätte zu zweifeln…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Gerald Daniaux, den Richter Mag. Armin Treichl und die fachkundigen Laienrichter Mag. Patricia Kathan-Simma und Mag. Norbert Metzler in der Finanzstrafsache gegen a , wegen der Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung…
…bzw. Nichtabfuhr der haftungsgegenständlichen Lohnabgaben nicht schmälern oder gar rechtfertigen, weil er auch bei krankheitsbedingter Untätigkeit seines Steuerberaters zur Erfüllung seiner abgabenrechtlichen Obliegenheiten verpflichtet war. Im Übrigen gesteht der Beschwerdeführer selbst seine Untätigkeit ein, die durch die Behauptung einer Mehrfachbelastung nicht gerechtfertigt werden kann, zumal…