…Petra Kieberger Stb GmbH, 1070 Wien, Lerchenfelderstraße 113/3, vom 11. September 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 18. August 2006 betreffend Anspruchzinsen 2001 (§ 205 BAO) und vom 22. August 2006 betreffend Anspruchszinsen 2002 entschieden: Die Berufung wird als…
…der St.Nr. xy zu den festgestellten ATS 240.176,00. Die Differenz betrage somit laut Nachrechnung anhand des Steuerbescheides vom 13. Februar 2002 ATS 181.949,00. Die Differenz sei ihm von Seiten der H-OEG nicht zur Unterfertigung vorgelegt worden, noch sei dieser…
…widersprechende Bestimmung und damit gemeinschaftsrechtswidrig. Die von der Finanzverwaltung vertretene Auslegung, d.h. Abstellung auf die erstmalige Rechtskraft des entsprechenden Steuerbescheides bei Geltendmachung der IZP, verhindere die (nachträgliche) Prämienbegünstigung für im Ausland verwendete Wirtschaftsgüter. Es liege aber auch ein Verstoß gegen Art. 10 EG vor…
…843/4364 beantragt werde, bei der Berichtigung des Bescheides die Einkünfte wiederum festzusetzen, wie sie auf Grund der Feststellung im Steuerbescheid für das Jahr 1990 vom 11.11.1993 ergangen sind. Damals seien die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit - 3,717.213,00 ATS festgesetzt worden…
…dabei für das betreffende Jahr eine Abgabengutschrift von 1.376,50 € fest. In diesem Steuerbescheid kamen unter anderem bei den nichtselbstständigen Einkünften Werbungskosten (Fahrtkosten), die der Arbeitgeber des Berufungswerbers nicht berücksichtigen konnte, von 3.147,10 € und als außergewöhnliche Belastung der Pauschbetrag wegen…
…Topfsonderausgaben als Sonderausgaben berücksichtigt, während der Kirchenbeitrag und die Spenden weiterhin im unveränderten Ausmaß abgezogen wurden. Der Aufhebungsbescheid wurde darauf gestützt, dass sich aus dem gleichzeitig erlassenen Einkommensteuerbescheid die Unrichtigkeit des Spruches des aufgehobenen Steuerbescheides ergebe. Das Ermessen wurde unter Verweis auf § 20 BAO damit…
…Rechtsbestand. Soweit sich die Berufung gegen die Sachbescheide richtet, war sie daher als unzulässig (geworden) zurückzuweisen. 4. Bescheide betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen: Anspruchszinsenbescheide sind an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommen- (Körperschaft-) steuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden (Ritz, SWK 2001, S. 27…
…Fehlerberichtigung ist im ersten zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung noch nicht verjährten Veranlagungszeitraum insoweit vorzunehmen, als der Fehler noch steuerliche Auswirkungen haben kann. – Die Nichtberücksichtigung von Zu- oder Abschlägen gilt als offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293b der Bundesabgabenordnung." Diese Bestimmung gilt auch für Fehlerberichtigungen im…
…Zuteilungsbescheid getroffen worden sind, so gilt gemäß § 252 Abs. 2 BAO Abs. 1 sinngemäß. Anspruchszinsen sind mit Abgabenbescheid festzusetzen. Sie sind somit nach ständiger Rechtsprechung an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommen- (Körperschaft-) Steuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden (vgl. z. B. VwGH 29. 7. 2010…
…Die Unrichtigkeit der Umrechnung des Kontostandes von CHF auf € wurde behoben und der berichtigte Kontostand von € 292.523,00 für die Schätzung der Kapitalerträge herangezogen. Die Beschwerde gegen den wiederaufgenommenen Einkommensteuerbescheid 2012 wurde mit BVE vom 10.1.2023 als unbegründet abgewiesen. Zu…
…des Steuerbescheides bereits aktenkundigen Niederschrift über die Nachschau anlässlich einer Neuaufnahme vom 22. Februar 2001 werde ausdrücklich festgehalten, dass die Betriebseröffnung am 1. Jänner 2000 stattgefunden habe. Die Abgabenerklärungen 2000 stünden daher in vollem Einklang mit dieser Feststellung, sodass kein Fall einer Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten…
…unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. § 293 soll die Möglichkeit schaffen, Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem Bescheidwillen und formeller Erklärung des Bescheidwillens bestehen…
…Gesetz entspricht. Weshalb diese Rechtswidrigkeit vorliegt (zB unrichtige Auslegung einer Bestimmung, mangelnde Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, Übersehen von Grundlagenbescheiden) ist für die Anwendbarkeit des § 299 BAO nicht ausschlaggebend. § 299 BAO ist "dynamisch" auszulegen und gilt daher auch für erst später erweisliche Unrichtigkeiten (vgl. Ritz, BAO…
…den Steuerbemessungsgrundlagen der Jahre 2001 und 2002 (vorerst) nicht hinzugerechnet wurden, kann dem Finanzamt in Anbetracht der zum Zeitpunkt der Einkommensteuerveranlagungen fehlenden Daten des Arbeitgebers der Bw. bzw. auf Grund der aufgezeigten Unvollständigkeit bzw. Unrichtigkeit der durch die Bw. selbst vorgelegten Lohnzettel nicht angelastet werden…
…die Unrichtigkeit seiner Behauptung, wenngleich erst nach Vornahme einer Außenprüfung, abzuleiten. In gesamthafter Abwägung der obigen Argumente kann daher der Ausgangswert um über die Hälfte auf € 40.000,00 verringert werden. Unter Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögenslage des Beschuldigten und seine persönlichen Umstände…
…der Besteuerung eine Verpflichtung der Berufungsbehörde, aus einer erkannten Unrichtigkeit im Tatsachenbereich oder im Bereich der rechtlichen Beurteilung die entsprechenden Folgerungen zu ziehen und die Abänderung des von ihr als rechtswidrig erachteten Bescheides im Spruch ihrer Berufungsentscheidung in allen Belangen, somit auch in den unangefochten…
…führe an, aus der Bildung der PRA nach der UGB-Bilanz sei - aufgrund der umgekehrten Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die unternehmensrechtliche Bilanz - der Wille des Unternehmens aus der Aktenlage klar zu entnehmen gewesen; es komme auf die Erkennbarkeit der Unrichtigkeit durch die Abgabenbehörde an, wenn…
…auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Für diese Betrachtung ist nach Sicht des BFG zwischen…
…Daher könne aus tatsächlichen Ergebnissen niemals die Unrichtigkeit der Prognoserechnung abgeleitet werden. Nur bei Nachweis der Unrichtigkeit der Prognoserechnung läge eine nichtausgleichsfähige Beteiligung vor. Für die Frage des Gesamtgewinnes sei auch der Abschichtungsgewinn relevant (Abschnitt 7.2.1 Liebhabereirichtlinien: Gesamtgewinn ist die Summe der anteiligen…
…7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Strittig ist im gegenständlichen Fall…