…Antrag der Bw. auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand konnte nicht entsprochen werden, weil die Bw. das Ereignis der Unkenntnis der gesetzmäßig bewirkten Zustellung durch Nichtauffindung einer Hinterlegungsanzeige nicht glaubhaft gemacht hat, da eine Abholung des Schriftstückes beim Postamt 1125 Wien bei gleichzeitiger Unkenntnis von…
…Beschwerdeführerin. Die Unkenntnis solch gesetzmäßig bewirkter Zustellung kann zwar grundsätzlich einen Wiedereinsetzungsgrund darstellen, jedoch ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen. Gemäß § 8 Abs. 12 Z 2 SBBG beträgt die Beschwerdefrist - worauf das Amt für Betrugsbekämpfung in der Rechtsmittelbelehrung…
…mehreren Entscheidungen zu den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Vorliegen eines Rechtsirrtums, Unkenntnis der Rechtslage bzw. Unkenntnis über die erfolgte Zustellung. Danach stellt nur in Ausnahmefällen die Unkenntnis der Rechtslage oder ein Rechtsirrtum oder die Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung ()VwGH 18…
…dass die Unkenntnis über eine gesetzmäßig bewirkte Zustellung (zB Hinterlegung) ein Ereignis iSd § 308 Abs. 1 darstellt (wie VwGH 18.9.1991, 91/13/0108; BFG 14.6.2017, RV/3100396/2017), so würde die Qualifikation dieses Ereignisses in weiterer Folge an den Eigenschaften der …
…vom 13. Feber 2020 dar. In der Folge wurde auf Rechtsprechung zu den Begriffen "unvorhergesehen" und "unabwendbar", zur Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung sowie zu den Begriffen "grobes Verschulden" und "leichte Fahrlässigkeit" verwiesen. Gegenständlich hätte die Beschwerdeführerin, die vom Bestehen der DataBox gewusst habe, auffallend…
…Aufmerksamkeit und Vorsicht der Beschwerdeführerin nicht erwartet werden hätte können. Die Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung kann ein Ereignis iSd § 308 Abs 1 BAO darstellen (vgl VwGH 18.09.1991, 91/13/0108; BFG 14.06.2017, RV/3100396/2017). Die Unkenntnis alleine rechtfertigt jedoch…
…eines Rechtsirrtums vorliege. Auch die Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung könne ein Ereignis im Sinne des § 308 BAO sein (VwGH 18.09.1991, 91/13/0108, BFG 14.6.2017, RV/3100396/2017). Gegenständlich sei der Beschwerdeführer nicht nur einem Rechtsirrtum unterlegen, zumal ihm nicht…
…von der Databox. Auch bestreitet die Bf nicht, dass die Zustellung in die Databox eine gesetzmäßig bewirkte Bekanntgabe darstellt (§ 97 BAO). Sie begründet ihren Wiedereinsetzungsantrag damit, dass sie keine Kenntnis von den Zustellungen in die Databox gehabt habe. Die Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung kann…
…ein Ereignis dann, wenn es der Partei mit den einem Durchschnittsmenschen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Mitteln nicht verhindern konnte (Ritz/Koran, BAO7, § 308 Rz 9f, mit Hinweisen auf die Judikatur). Die Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung (zB durch Hinterlegung) kann ein Ereignis iSd § 308…
…005). Die Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung (zB durch Hinterlegung) kann ein Ereignis iSd § 308 Abs 1 BAO sein (vgl VwGH 18.9.1991, 91/13/0108). Daher ist dem Antragsteller grundsätzlich zuzustimmen, wenn er vorbringt, dass die Unkenntnis der Zustellung einen Wiedereinsetzungsgrund darstellen kann…
…2024. Sie diente lediglich der Kenntnis des Bescheidinhaltes durch die Beschwerdeführerin. Die Unkenntnis solch gesetzmäßig bewirkter Zustellungen kann zwar grundsätzlich einen Wiedereinsetzungsgrund darstellen, jedoch ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen. Ziel der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist…
…den Zustellungen in die Databox gehabt habe, da die Benachrichtigung per E-Mail nicht aktiviert war und sie die Databox nicht kontrolliert habe (Anträge gem. §§ 299 und 308 BAO vom 03.11.2025; Selbstanzeige vom 21.10.2025). Die Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung kann…
…Judikaturnachweisen). Die Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung (zB durch Hinterlegung) kann ein Ereignis im Sinne des § 308 Abs. 1 BAO sein (Ritz, a.a.O., § 308 Tz 11 mit Hinweis auf VwGH 18.9.1991, 91/13/0108). Von einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung der Bescheide…
…Zeitpunkt in Haft in der Justizanstalt J in Haft war. Herr X war zu diesem Zeitpunkt in keiner guten psychischen Verfassung auf Grund seiner Haft. Des Weiteren hatte er auch keine Kenntnis von der Hinterlegung der Bescheide. (Die Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung (zB durch…
…91/13/0108 entgegengehalten werden, wonach beispielsweise die Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung als ein Ereignis iSd § 308 Abs 1 BAO angesehen wird. Die Behauptung des Nichtvorhandenseins eines Zustellmangels ohne nähere Begründung bzw. ohne nähere Untersuchung der zugrunde liegenden Umstände, die eine solche Behauptung rechtfertigen…
…voraussah (VwGH 26.2.2014, 2012/13/0051; Ritz/Koran, BAO7 § 308 Rz 9). Die Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung (zB durch Hinterlegung) kann ein Ereignis iSd § 308 Abs 1 sein (VwGH 18.9.1991, 91/13/0108; BFG 14.6.2017, RV/3100396/2017…
…von fünf Jahren, vom Ende der versäumten Frist oder vom Termin der versäumten mündlichen Verhandlung an gerechnet, ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht mehr zulässig. Erwägungen Die Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung (zB durch Hinterlegung) kann ein Ereignis iSd § 308 Abs…
…ein Ereignis dann, wenn es der Partei mit den einem Durchschnittsmenschen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Mitteln nicht verhindern konnte (Ritz/Koran, BAO7, § 308 Rz 9f, mit Hinweisen auf die Judikatur). Die Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung (zB durch Hinterlegung) kann ein Ereignis iSd § 308…
…wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 18. September 1991, Zl. 91/13/0108, ausgesprochen hat, eine unverschuldete Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung ein Ereignis i.S. des § 308 Abs. 1 BAO darstellen. Unschädlich für die Bewilligung der Wiedereinsetzung ist, wenn der Partei nur ein minderer…
…oder unabwendbares Ereignis im hier maßgeblichen Sinn, sondern eine verschuldete Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung zu erblicken. Der Einwand, zum fraglichen Zeitpunkt seien an den Bw. mehrere behördliche Erledigungen versendet worden, ändert an der ihm anzulastenden auffallenden Sorglosigkeit nichts, weil auch in einem derartigen Fall…